WIR DANKEN
Bei einem Kaffee- und Handelsunternehmen hatte Andrea L. aus der Steiermark einen Reisegutschein mit beschränkter Gültigkeit im Wert von 200 € erworben. „ Leider ist kurz nach dem Kauf mein Vater schwer erkrankt und dann verstorben. Der Gutschein geriet deshalb in Vergessenheit“, so die Steirerin. Als sie diesen einige Zeit später wieder fand und im Zuge einer Reisebuchung einlösen wollte, wurde dies abgelehnt. Der Gutschein sei nämlich abgelaufen, so die Begründung der Firma. Weil auch trotz der Bitte von Frau L. nach einer Lösung keine solche gefunden wurde, kam sie zur Ombudsfrau. Auf Anfrage hat Tchibo kundenfreundlich reagiert und einen neuen Gutschein ausgestellt.
Mehr als überrascht war Josef K., als er von einem Mahnbüro kontaktiert wurde, dass sein Sparkonto, das er seit vielen Jahren nicht mehr nützt, im Minus sei. Was war passiert? Der Wiener hatte vor einigen Jahren den Auftrag erteilt, vom Girokonto seiner Hausbank monatlich 50 € auf das Sparkonto, das er bei einem anderen Kreditinstitut hat, abzubuchen. Diesen Einziehungsauftrag hat der Leser vor einiger Zeit bei seiner Hausbank storniert, dachte, der Fall sei erledigt. Herr K. hatte es jedoch verabsäumt, diesen Umstand auch der Bank mit dem Sparkonto mitzuteilen. Die versuchte dann viele Monate vergeblich, den vereinbarten Betrag abzubuchen. Weshalb für die Rückbuchungen Spesen von rund 160 € entstanden. Auf unsere Bitte hin hat man bei der BAWAG Group den Fall geprüft und die angefallenen Gebühren ausnahmsweise in Kulanz storniert.
An dieser Stelle dürfen wir einmal mehr ein ganz herzliches Dankeschön an all jene ungenannten Helferin
nen und Helfer aussprechen, ohne die die tägliche Arbeit der Ombudsfrau- Redaktion einfach nicht möglich wäre!