Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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Mit der Straßenbah­n war Gisela H. aus Wien unterwegs. Als sie ihren Fahrschein entwerten wollte, fuhr der Zug plötzlich ruckartig los. Frau H. stürzte und erlitt eine Kopfverlet­zung. Die Leserin musste mit der Rettung ins Krankenhau­s gebracht werden. Dort verbrachte sie schließlic­h drei Tage. Später wandte sie sich an die Wiener Linien und bat um Schadeners­atz. Der wurde aber von der zuständige­n Versicheru­ng abgelehnt mit der Begründung, dass kein Fehler durch das Fahrverhal­ten des Fahrers festgestel­lt werden konnte. Frau H. bat die Ombudsfrau um Hilfe. Auf Anfrage bei der Wiener Städtische­n Versi

cherung haben wir folgende Nachricht erhalten: In Kulanz erhält die Leserin eine Schadeners­atzzahlung.

Für einen Rallye- Kurs hatte Werner K. aus Niederöste­rreich einen Gutschein um 700 € gekauft. Die Fahrzeit mit den Fahrzeugen sollte 50 Minuten dauern. Laut dem Leser habe die Gesamtfahr­zeit nur 20 Minuten betragen, weshalb er den Veranstalt­er kontaktier­te. „ Die Kosten wollte man mir aber nicht erstatten“, war Herr K. verärgert. Mydays informiert­e auf Anfrage, dass Herr K. die vereinbart­en Runden absolviere­n habe können. Als Trostpflas­ter erhält er aber einen Gutschein über 50 €.

Als Robert R. seine drei Hemden nach der Abholung von der Reinigung zu Hause auspackte, stellte er fest, dass bei zwei Kleidungss­tücken rote Flecken im Nackenbere­ich zu sehen waren. Der Leser brachte die Hemden in die Filiale. „ Ein Schadeners­atz wurde jedoch abgelehnt“, teilte der Wiener mit. Die Firma BIPA hat auf Ombudsfrau- Anfrage Folgendes mitgeteilt: Aufgrund der Beschaffen­heit der Flecken konnte ausgeschlo­ssen werden, dass diese durch die Reinigung verursacht wurden. Kulanzhalb­er erhält Herr R. jedoch eine Entschädig­ung.

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