WIR DANKEN
Mit der Straßenbahn war Gisela H. aus Wien unterwegs. Als sie ihren Fahrschein entwerten wollte, fuhr der Zug plötzlich ruckartig los. Frau H. stürzte und erlitt eine Kopfverletzung. Die Leserin musste mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden. Dort verbrachte sie schließlich drei Tage. Später wandte sie sich an die Wiener Linien und bat um Schadenersatz. Der wurde aber von der zuständigen Versicherung abgelehnt mit der Begründung, dass kein Fehler durch das Fahrverhalten des Fahrers festgestellt werden konnte. Frau H. bat die Ombudsfrau um Hilfe. Auf Anfrage bei der Wiener Städtischen Versi
cherung haben wir folgende Nachricht erhalten: In Kulanz erhält die Leserin eine Schadenersatzzahlung.
Für einen Rallye- Kurs hatte Werner K. aus Niederösterreich einen Gutschein um 700 € gekauft. Die Fahrzeit mit den Fahrzeugen sollte 50 Minuten dauern. Laut dem Leser habe die Gesamtfahrzeit nur 20 Minuten betragen, weshalb er den Veranstalter kontaktierte. „ Die Kosten wollte man mir aber nicht erstatten“, war Herr K. verärgert. Mydays informierte auf Anfrage, dass Herr K. die vereinbarten Runden absolvieren habe können. Als Trostpflaster erhält er aber einen Gutschein über 50 €.
Als Robert R. seine drei Hemden nach der Abholung von der Reinigung zu Hause auspackte, stellte er fest, dass bei zwei Kleidungsstücken rote Flecken im Nackenbereich zu sehen waren. Der Leser brachte die Hemden in die Filiale. „ Ein Schadenersatz wurde jedoch abgelehnt“, teilte der Wiener mit. Die Firma BIPA hat auf Ombudsfrau- Anfrage Folgendes mitgeteilt: Aufgrund der Beschaffenheit der Flecken konnte ausgeschlossen werden, dass diese durch die Reinigung verursacht wurden. Kulanzhalber erhält Herr R. jedoch eine Entschädigung.