Prozess um Amokfahrt: Alles nur ein Missverständnis?
Wien: Lenker soll mit Auto auf Passant losgefahren sein
Es war alles Missverständnis, will der Angeklagte vermitteln. Dass „ Allahu akbar“aus seinem Auto zu hören war, er gekleidet war, wie ein Vorbeter in einer Moschee, habe nichts mit seiner religiösen Einstellung zu tun. Und dass er mit seinem Auto auf einen Passanten in Wien losfuhr, um ihn zu töten, sei auch falsch.
Mordversuch wirft die Anklage dem 21- jährigen Mann mit türkischen Wurzeln vor – und zwar am 29. September 2016. Es war jener Tag, an dem in Graz das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet wurde, der auf Passanten losgefahren ist ( siehe Bildtext links). Dieses Datum, so Verteidiger Wolfgang Blaschitz, sei teils daran schuld, dass man bei seinem Mandanten Ähnliches vermutet.
Mit einer „ 15 Jahre alten Rostschüssel“( O- Ton Blaschitz) soll er an jenem 29. September in Wien- Favoriten mit 70 km/ h auf einen Passanten losgefahren sein, der nur überlebte, weil er zur Seite sprang, so der Vorwurf. Der Angeklagte gibt sich ahnungslos: „ Ich weiß nicht, wer gemeint ist. Ich hab niemand gesehen. Ich hab damals einfach Parkplatz gesucht, sonst nix.“Das , Allahu akbar‘ habe der Rapper „ G. Flow“auf einer CD gesungen.
Richterin Martina Krainz bleibt skeptisch: „ Nach der Festnahme bei der Polizei haben Sie auch dauernd , Allahu akbar‘ gerufen. Und Sie waren damals gekleidet wie ein Vorbeter in einer Moschee.“
Und „ sein“Vorbeter wollte den Mann bereits aus der Moschee verbannen, weil er ihn für höchst verhaltensauffällig befand. Der Knalleffekt kam bei der Vernehmung des Opfers. Der 53Jährige sagte, er habe Angst gehabt, sich aber nicht in Lebensgefahr befunden. Es wurde vertagt.
Bei Amokfahrten wurde ein Lastwagen oder SUV verwendet. Aber mein Mandant hat eine 15 Jahre alte Rostschüssel. Verteidiger Wolfgang Blaschitz