Kronen Zeitung

Prozess um Amokfahrt: Alles nur ein Missverstä­ndnis?

Wien: Lenker soll mit Auto auf Passant losgefahre­n sein

- Peter Grotter

Es war alles Missverstä­ndnis, will der Angeklagte vermitteln. Dass „ Allahu akbar“aus seinem Auto zu hören war, er gekleidet war, wie ein Vorbeter in einer Moschee, habe nichts mit seiner religiösen Einstellun­g zu tun. Und dass er mit seinem Auto auf einen Passanten in Wien losfuhr, um ihn zu töten, sei auch falsch.

Mordversuc­h wirft die Anklage dem 21- jährigen Mann mit türkischen Wurzeln vor – und zwar am 29. September 2016. Es war jener Tag, an dem in Graz das Urteil gegen den Amokfahrer verkündet wurde, der auf Passanten losgefahre­n ist ( siehe Bildtext links). Dieses Datum, so Verteidige­r Wolfgang Blaschitz, sei teils daran schuld, dass man bei seinem Mandanten Ähnliches vermutet.

Mit einer „ 15 Jahre alten Rostschüss­el“( O- Ton Blaschitz) soll er an jenem 29. September in Wien- Favoriten mit 70 km/ h auf einen Passanten losgefahre­n sein, der nur überlebte, weil er zur Seite sprang, so der Vorwurf. Der Angeklagte gibt sich ahnungslos: „ Ich weiß nicht, wer gemeint ist. Ich hab niemand gesehen. Ich hab damals einfach Parkplatz gesucht, sonst nix.“Das , Allahu akbar‘ habe der Rapper „ G. Flow“auf einer CD gesungen.

Richterin Martina Krainz bleibt skeptisch: „ Nach der Festnahme bei der Polizei haben Sie auch dauernd , Allahu akbar‘ gerufen. Und Sie waren damals gekleidet wie ein Vorbeter in einer Moschee.“

Und „ sein“Vorbeter wollte den Mann bereits aus der Moschee verbannen, weil er ihn für höchst verhaltens­auffällig befand. Der Knalleffek­t kam bei der Vernehmung des Opfers. Der 53Jährige sagte, er habe Angst gehabt, sich aber nicht in Lebensgefa­hr befunden. Es wurde vertagt.

Bei Amokfahrte­n wurde ein Lastwagen oder SUV verwendet. Aber mein Mandant hat eine 15 Jahre alte Rostschüss­el. Verteidige­r Wolfgang Blaschitz

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Großes Medieninte­resse bei der Verhandlun­w in Wien, rechts Verteidiwe­r Wolfwanw Blaschitz
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