Berechtigtes Unbehagen
Monopolartige Strukturen von Tech-Titanen wie Facebook stehen verstärkt im Visier von Kartellbehörden. Zu Recht. Doch es rächen sich auch Versäumnisse der Vergangenheit.
Es ist ein ordnungspolitisches Breitschwert, das im Instrumentenkasten des amerikanischen Wettbewerbsrechts in den USA bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts zur Verfügung steht: Die Zerschlagung von Konzernen. Werden Unternehmensgeflechte zu mächtig, können sie in kleinere Einheiten getrennt werden. Einfach ist eine solche „Entflechtung“freilich nicht. Und das völlig zu Recht. Denn was bedeutet „zu mächtig“? In der Geschichte der Vereinigten Staaten gibt es Beispiele für Zerschlagungen, etwa jene der Standard OilCompany von John D. Rockefeller, die Ende des 19. Jahrhunderts 70 Prozent des Öl-Weltmarkts beherrschte. Eine Dominanz, die auch den Ausgangspunkt für die erste Anti-Monopol-Gesetzgebung in den USA war. 1911 folgte die Zerschlagung.
Dass sich US-Abgeordnete und Wettbewerbshüter wieder in die Ära der Öl-Barone und Eisenbahn-Magnaten zurückversetzt fühlen, hat mit den Titanen der Tech-Branche zu tun. Unter den fünf teuersten Konzernen der Welt finden sich vier USTechnologieriesen. Unternehmerischer Erfolg und Popularität allein sind keine Kriterien für derart brachiale Einschnitte. Sie dürfen es auch nie werden. Die Frage ist vielmehr, wie diese Vorherrschaft im Umgang mit Kundinnen und Kunden sowie der Konkurrenz ausgelebt wird. Hier liegt vieles im Argen.
Der US-Kartellbehörde FTC ist nun gelungen, dass eine entsprechende Wettbewerbsklage gegen Facebook zugelassen wird. Der Vorwurf: Facebook habe widerrechtlich zum Schutz eines Monopols gehandelt. Das klare Ziel: Facebook soll gezwungen werden, die Foto-Plattform Instagram sowie WhatsApp wieder zu verkaufen. Mit einer tatsächlichen Entscheidung ist erst in Jahren zu rechnen. Doch schon der Umstand, dass es zu einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, ist bemerkenswert und mehr als nur ein lapidarer Fingerzeig in Richtung jener Tech-Konglomerate, deren
Praktiken aus Sicht der Behörden von ähnlichem Format sind. Eine angeordnete Aufspaltung, Entmachtungen durch Amputation, sind in einer Marktwirtschaft ebenso wenig wünschenswert wie Monopole. Facebook ist ein gutes Beispiel dafür, wie wuchtig sich Versäumnisse der Vergangenheit rächen können. Denn die jüngere Historie baut auch auf einer Art Macht durch Unterlassung auf, wie die WhatsApp-Übernahme im Jahr 2014 verdeutlicht. as Unbehagen war schon damals groß. Zu Recht. Facebook hatte beteuert, dass man die riesige Menge an Nutzerdaten nicht untereinander austauschen werde. Versprochen. Gebrochen. Eine Regulierung im Schlafwagen. Die Möglichkeiten der Datenfusion – 3,5 Milliarden Nutzer greifen nun auf Dienste dieses Gebildes zurück – sind gigantisch und sie werden auch ausgereizt.
Im Nachhinein zum Breitschwert zu greifen, um Allmacht zu brechen, ist eine Möglichkeit. Mit unumstößlichen Bedingungen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass durch Übernahmen Monopole nicht auch noch verfestigt werden, die bessere.
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