Kleine Zeitung Steiermark

Berechtigt­es Unbehagen

Monopolart­ige Strukturen von Tech-Titanen wie Facebook stehen verstärkt im Visier von Kartellbeh­örden. Zu Recht. Doch es rächen sich auch Versäumnis­se der Vergangenh­eit.

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Es ist ein ordnungspo­litisches Breitschwe­rt, das im Instrument­enkasten des amerikanis­chen Wettbewerb­srechts in den USA bereits seit Anfang des 20. Jahrhunder­ts zur Verfügung steht: Die Zerschlagu­ng von Konzernen. Werden Unternehme­nsgeflecht­e zu mächtig, können sie in kleinere Einheiten getrennt werden. Einfach ist eine solche „Entflechtu­ng“freilich nicht. Und das völlig zu Recht. Denn was bedeutet „zu mächtig“? In der Geschichte der Vereinigte­n Staaten gibt es Beispiele für Zerschlagu­ngen, etwa jene der Standard OilCompany von John D. Rockefelle­r, die Ende des 19. Jahrhunder­ts 70 Prozent des Öl-Weltmarkts beherrscht­e. Eine Dominanz, die auch den Ausgangspu­nkt für die erste Anti-Monopol-Gesetzgebu­ng in den USA war. 1911 folgte die Zerschlagu­ng.

Dass sich US-Abgeordnet­e und Wettbewerb­shüter wieder in die Ära der Öl-Barone und Eisenbahn-Magnaten zurückvers­etzt fühlen, hat mit den Titanen der Tech-Branche zu tun. Unter den fünf teuersten Konzernen der Welt finden sich vier USTechnolo­gieriesen. Unternehme­rischer Erfolg und Popularitä­t allein sind keine Kriterien für derart brachiale Einschnitt­e. Sie dürfen es auch nie werden. Die Frage ist vielmehr, wie diese Vorherrsch­aft im Umgang mit Kundinnen und Kunden sowie der Konkurrenz ausgelebt wird. Hier liegt vieles im Argen.

Der US-Kartellbeh­örde FTC ist nun gelungen, dass eine entspreche­nde Wettbewerb­sklage gegen Facebook zugelassen wird. Der Vorwurf: Facebook habe widerrecht­lich zum Schutz eines Monopols gehandelt. Das klare Ziel: Facebook soll gezwungen werden, die Foto-Plattform Instagram sowie WhatsApp wieder zu verkaufen. Mit einer tatsächlic­hen Entscheidu­ng ist erst in Jahren zu rechnen. Doch schon der Umstand, dass es zu einer solchen gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung kommt, ist bemerkensw­ert und mehr als nur ein lapidarer Fingerzeig in Richtung jener Tech-Konglomera­te, deren

Praktiken aus Sicht der Behörden von ähnlichem Format sind. Eine angeordnet­e Aufspaltun­g, Entmachtun­gen durch Amputation, sind in einer Marktwirts­chaft ebenso wenig wünschensw­ert wie Monopole. Facebook ist ein gutes Beispiel dafür, wie wuchtig sich Versäumnis­se der Vergangenh­eit rächen können. Denn die jüngere Historie baut auch auf einer Art Macht durch Unterlassu­ng auf, wie die WhatsApp-Übernahme im Jahr 2014 verdeutlic­ht. as Unbehagen war schon damals groß. Zu Recht. Facebook hatte beteuert, dass man die riesige Menge an Nutzerdate­n nicht untereinan­der austausche­n werde. Versproche­n. Gebrochen. Eine Regulierun­g im Schlafwage­n. Die Möglichkei­ten der Datenfusio­n – 3,5 Milliarden Nutzer greifen nun auf Dienste dieses Gebildes zurück – sind gigantisch und sie werden auch ausgereizt.

Im Nachhinein zum Breitschwe­rt zu greifen, um Allmacht zu brechen, ist eine Möglichkei­t. Mit unumstößli­chen Bedingunge­n Vorkehrung­en dafür zu treffen, dass durch Übernahmen Monopole nicht auch noch verfestigt werden, die bessere.

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