Gericht gibt Soros-uni recht, Ungarn schäumt
Ungarisches Hochschulgesetz durch EUGH gekippt: „Nicht mit Eu-recht vereinbar.“
Verstoß gegen die Grundrechtecharta in den Punkten akademische Freiheit, Recht auf Bildung und unternehmerische Freiheit, Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Verletzung internationaler Vereinbarungen im Gatsabkommen: Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat in einem Urteil festgehalten, dass die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen nicht mit Eu-recht vereinbar seien. Das vor drei Jahren geänderte Gesetz schrieb vor, dass Unis auch im Heimatland einen Standort haben müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart werden muss. Ausgerichtet war es offensichtlich gegen die vom liberalen
Us-milliardär George Soros gegründete Budapester Central European University (CEU), die in der Folge ihren Standort nach Wien verlegte.
Soros begrüßte das Urteil als „Sieg“für die Grundwerte der Europäischen Union. Die ungarische Regierung trete Eurecht weiter mit Füßen, jüngstes Opfer sei die Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE), so Soros. Die ungarische Opposition zeigte sich erfreut, positive Äußerungen gab es auch von österreichischen Eu-abgeordneten. Die ungarische Justizministerin Judit Varga übte hingegen Kritik, es werde hier „mit zweierlei Maß gemessen“. Ungarn werde das Urteil „entsprechend den Interessen der ungarischen Bürger“umsetzen.