Wer kommt im Fall des Falles für den Schaden auf?
Der Anwalt Stefan Zankl erklärt, warum jeder Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte.“
te. „Tatsächlich hat der Hund ja nur einen Schnapper gemacht. Die Frau wurde leicht verletzt“, will Anwalt Bernhart relativieren. Es tue der Tierbesitzerin leid. Sie sei bereit, der Klägerin eine Entschädigung zu bezahlen, zumal der Hund nicht angeleint war. Doch die Höhe der Geldforderung sei überzogen, betont Bernhart. „15.000 Euro Schmerzensgeld für psychische Folgen werden wir nicht bezahlen. Sollte die Frau tatsächlich an Belastungsreaktionen und Panikstörungen leiden, kann das nicht mit dem Hundevorfall zusammenhängen.“
Die Klägerin sagt jedoch, sie könne seit dem Hunde-angriff im Vorjahr nicht mehr angstfrei spazieren gehen oder sich in der
Nähe von Hunden aufhalten. „Sie kann nicht in Ruhe außer Haus gehen. Ihre Lebensqualität ist eingeschränkt“, meint ihr Anwalt. Selbst wenn sie nun Angst vor Hunden hat, kann das keinesfalls eine Angststörung mit einem Krankheitswert von 15.000 Euro auslösen, hält Anwalt Bernhart entgegen.
Ist die Geldforderung übertrieben oder nachvollziehbar? Das muss das Gericht entscheiden. Das Hauptproblem der Hundebesitzerin ist so oder so, dass sie keine Hundehaftpflichtversicherung hat. Das heißt: Wie viel Entschädigung auch immer die Klägerin zugesprochen bekommt, die Hundebesitzerin muss alles aus der eigenen Tasche zahlen.
Welche Versicherung brauchen Hundebesitzer?
ANTWORT: Mit der Tierhaltung geht ein finanzielles Risiko einher. Daher sollte jeder Tierhalter haftpflichtversichert sein. In der Steiermark ist – anders als in Kärnten – der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der
Höhe von 725.000 Euro verpflichtend.
Was passiert ohne Versicherung?
ANTWORT: Dann trägt der Tierbesitzer das finanzielle Risiko allein. Wer in der Steiermark einen Hund hält, ohne diesen zu versichern, begeht außerdem eine Verwaltungsübertretung, die von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 2000 Euro bestraft werden kann.
Wann haftet die Versicherung nicht?
ANTWORT: Sie kommt grundsätzlich für Schäden bis zur vereinbarten Summe auf, soweit es keine grobe Sorglosigkeit des Tierhalters gibt. Bei Versicherungsabschluss sollte man klären, ob und in welcher Höhe Selbstbehalt zu zahlen ist.
Wann besteht Leinenpflicht?
ANTWORT: Das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz schreibt eine Maulkorboder Leinenpflicht für öffentliche Orte vor, wodurch die jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet werden soll. In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde auf jeden Fall an der Leine geführt werden. Eingezäunte Hundewiesen sind hiervon ausgenommen.