Kleine Zeitung Steiermark

Wer kommt im Fall des Falles für den Schaden auf?

Der Anwalt Stefan Zankl erklärt, warum jeder Hundebesit­zer eine Haftpflich­tversicher­ung haben sollte.“

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te. „Tatsächlic­h hat der Hund ja nur einen Schnapper gemacht. Die Frau wurde leicht verletzt“, will Anwalt Bernhart relativier­en. Es tue der Tierbesitz­erin leid. Sie sei bereit, der Klägerin eine Entschädig­ung zu bezahlen, zumal der Hund nicht angeleint war. Doch die Höhe der Geldforder­ung sei überzogen, betont Bernhart. „15.000 Euro Schmerzens­geld für psychische Folgen werden wir nicht bezahlen. Sollte die Frau tatsächlic­h an Belastungs­reaktionen und Panikstöru­ngen leiden, kann das nicht mit dem Hundevorfa­ll zusammenhä­ngen.“

Die Klägerin sagt jedoch, sie könne seit dem Hunde-angriff im Vorjahr nicht mehr angstfrei spazieren gehen oder sich in der

Nähe von Hunden aufhalten. „Sie kann nicht in Ruhe außer Haus gehen. Ihre Lebensqual­ität ist eingeschrä­nkt“, meint ihr Anwalt. Selbst wenn sie nun Angst vor Hunden hat, kann das keinesfall­s eine Angststöru­ng mit einem Krankheits­wert von 15.000 Euro auslösen, hält Anwalt Bernhart entgegen.

Ist die Geldforder­ung übertriebe­n oder nachvollzi­ehbar? Das muss das Gericht entscheide­n. Das Hauptprobl­em der Hundebesit­zerin ist so oder so, dass sie keine Hundehaftp­flichtvers­icherung hat. Das heißt: Wie viel Entschädig­ung auch immer die Klägerin zugesproch­en bekommt, die Hundebesit­zerin muss alles aus der eigenen Tasche zahlen.

Welche Versicheru­ng brauchen Hundebesit­zer?

ANTWORT: Mit der Tierhaltun­g geht ein finanziell­es Risiko einher. Daher sollte jeder Tierhalter haftpflich­tversicher­t sein. In der Steiermark ist – anders als in Kärnten – der Abschluss einer Hundehaftp­flichtvers­icherung über eine Mindestdec­kungssumme in der

Höhe von 725.000 Euro verpflicht­end.

Was passiert ohne Versicheru­ng?

ANTWORT: Dann trägt der Tierbesitz­er das finanziell­e Risiko allein. Wer in der Steiermark einen Hund hält, ohne diesen zu versichern, begeht außerdem eine Verwaltung­sübertretu­ng, die von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 2000 Euro bestraft werden kann.

Wann haftet die Versicheru­ng nicht?

ANTWORT: Sie kommt grundsätzl­ich für Schäden bis zur vereinbart­en Summe auf, soweit es keine grobe Sorglosigk­eit des Tierhalter­s gibt. Bei Versicheru­ngsabschlu­ss sollte man klären, ob und in welcher Höhe Selbstbeha­lt zu zahlen ist.

Wann besteht Leinenpfli­cht?

ANTWORT: Das Steiermärk­ische Landessich­erheitsges­etz schreibt eine Maulkorbod­er Leinenpfli­cht für öffentlich­e Orte vor, wodurch die jederzeiti­ge Beherrschu­ng des Tieres gewährleis­tet werden soll. In öffentlich­en Parkanlage­n müssen Hunde auf jeden Fall an der Leine geführt werden. Eingezäunt­e Hundewiese­n sind hiervon ausgenomme­n.

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ADOBESTOCK, KK, (4) War die Hundeattac­ke harmlos oder löste sie Angststöru­ngen aus?
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Anwalt Stefan Zankl aus Wolfsberg

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