Familienmensch und ganz normaler Moslem
Die Söhne eines Angeklagten im Grazer Jihadisten-prozess können nur das Beste vom Vater sagen. Ein anderer weiß gar nichts.
Langsam geht der Jihadisten-prozess im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Graz in die Schlussrunde. Gestern waren noch Zeugen – darunter ein prominenter – am Wort. Heute ist Sachverständigentag. Danach folgen die Plädoyers, mit dem Urteil ist am Donnerstag zu rechnen.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden gestern zunächst Ermittlungsbeamte befragt. Und sie haben klargestellt: Alle Beschuldigten wurden bei ihren Aussagen, die sie jetzt zum Teil zurücknehmen, über ihre Rechte belehrt (Anwalt, Dolmetscher) und sie konnten ihre Aussagen durchlesen und kontrollieren, bevor sie sie unterschrieben haben. Kein Kommentar der Angeklagten.
Unter scharfer Bewachung vermummter Justizwachebeamten wird Mirsad Omerovic vorgeführt. Der Wiener Prediger mit dem Kampfnamen Ebu Tejma sitzt eine 20-jährige Haftstrafe wegen terroristischer Straftaten in der Justizanstalt Stein ab, zu der er in diesem Saal verurteilt wurde.
„Von den Angeklagten“, erklärt er in hilfsbereitem Ton, „kenne ich keinen.“Auch den Namen des Erstangeklagten kennt er nicht, den Linzer Glaubensverein „Rahmet“auch nicht. So geht es weiter: „Ich erinnere mich nicht ... glaube nicht ... weiß nicht ... kenne ich gar nicht ... sagt mit nichts ... Daran kann ich mich leider nicht erinnern.“Es geht sehr bald wieder heim nach Stein: „Auf Wiedersehen.“
Die Söhne des Zweitangeklagten sind auf Antrag des Verteidigers geladen. Erwartungsgemäß sagen sie viel Gutes über den Vater, den Rahmet-obmann: „Er ist Moslem, ja, ganz normal, er tut fünf Mal am Tag beten und arbeiten wie ein Viech.“
Beide Söhne werden mit einer Aussage des Vaters nach seiner Verhaftung konfrontiert, dass er an die Scharia glaube, dass man Dieben die Hand abhacken müsse und dass ein Moslem nur ein echter Moslem sei, wenn er (radikal konservativer) Salafist sei. Aber so etwas wurde in der Familie nie besprochen, so etwas ist ihnen auch im Verein nie aufgefallen.
Dem ersten Sohn erlaubt die Justizwache, den Vater zum Abschied zu umarmen. Der zweite redet sich in so einen Wirbel, dass ihn das Gericht mehrmals daran erinnert, dass falsche Beweisaussage strafbar ist.
Heute sind ein Wiener Professor für islamische Religionspädagogik und ein deutscher Experte für islamistischen Terrorismus am Wort. Danach folgt am Nachmittag das Schlusswort des Staatsanwaltes.