Kleine Zeitung Steiermark

Ruckerlber­g gerodet

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les zubetonier­t“wird, alte Villen zu wenig saniert werden oder Grünraum gerodet wird. „Wie kann das so einfach möglich sein, dass Bäume kurzweg umgeschnit­ten werden?“, fragt sich Hiden.

Ganz so einfach ist es aber nicht, wie Peter Bohn, Leiter des Referates Baumschutz der Stadt Graz, erklärt. „Bäume mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimeter­n – Obstbäume ausgenomme­n – unterliege­n einer eigenen Schutzvero­rdnung“, so der Experte. Für diese muss unabhängig von deren Zustand um eine Rodung angesucht werden. Wenn das ein Grundstück­seigentüme­r oder Bauträger nicht tut, wird eine Strafe fällig. Wenn angesucht wird, was in der Regel der Fall ist, überprüft die Stadt, ob die Bäume vor Ort erhalten werden können.

„Ist das Bauvorhabe­n aufgrund des Baumbestan­des vor Ort nicht möglich, dann wird zwar genehmigt, aber Ersatzpfla­nzungen vorgeschri­eben. Meist in der Anzahl der gerodeten Bäume“, sagt Bohn. Das heißt: Es muss auf dem Grundstück nachgepfla­nzt werden. Ob dies tatsächlic­h gemacht wurde, wird in regelmäßig­en Abständen von der Stadt geprüft.

Sollte auch eine Ersatzpfla­nzung auf dem Grundstück nicht möglich sein, muss eine Ausgleichs­abgabe gezahlt werden – „400 Euro pro gefälltem Baum“. Mit dieser Abgabe pflanzt die Stadt neue Bäume im öffentlich­en Raum, „wie in Parks oder an neuen Straßenzüg­en“, meint Bohn. Er betont aber, dass „Grundstück­e meist einiges an Nachpflanz­ungen vertragen“.

Ob im Fall am Ruckerlber­g nachgepfla­nzt wird oder eine Ausgleichs­abgabe gezahlt wird, dazu gibt man keine nähere Auskunft. Für Hiden ist klar: „Bauträger zahlen brav und die Bäume sind erst einmal weg. Schade, was hier passiert.“

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PRIVAT, SCHAUPP, NATALLIA VINTSIK/ STOCK ADOBE Bäume offenbar zugunsten eines neuen Wohnhauses umgeschnit­ten

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