Ruckerlberg gerodet
les zubetoniert“wird, alte Villen zu wenig saniert werden oder Grünraum gerodet wird. „Wie kann das so einfach möglich sein, dass Bäume kurzweg umgeschnitten werden?“, fragt sich Hiden.
Ganz so einfach ist es aber nicht, wie Peter Bohn, Leiter des Referates Baumschutz der Stadt Graz, erklärt. „Bäume mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimetern – Obstbäume ausgenommen – unterliegen einer eigenen Schutzverordnung“, so der Experte. Für diese muss unabhängig von deren Zustand um eine Rodung angesucht werden. Wenn das ein Grundstückseigentümer oder Bauträger nicht tut, wird eine Strafe fällig. Wenn angesucht wird, was in der Regel der Fall ist, überprüft die Stadt, ob die Bäume vor Ort erhalten werden können.
„Ist das Bauvorhaben aufgrund des Baumbestandes vor Ort nicht möglich, dann wird zwar genehmigt, aber Ersatzpflanzungen vorgeschrieben. Meist in der Anzahl der gerodeten Bäume“, sagt Bohn. Das heißt: Es muss auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. Ob dies tatsächlich gemacht wurde, wird in regelmäßigen Abständen von der Stadt geprüft.
Sollte auch eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich sein, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden – „400 Euro pro gefälltem Baum“. Mit dieser Abgabe pflanzt die Stadt neue Bäume im öffentlichen Raum, „wie in Parks oder an neuen Straßenzügen“, meint Bohn. Er betont aber, dass „Grundstücke meist einiges an Nachpflanzungen vertragen“.
Ob im Fall am Ruckerlberg nachgepflanzt wird oder eine Ausgleichsabgabe gezahlt wird, dazu gibt man keine nähere Auskunft. Für Hiden ist klar: „Bauträger zahlen brav und die Bäume sind erst einmal weg. Schade, was hier passiert.“