Kleine Zeitung Steiermark

Polizeisch­üler ohne Führersche­in auf Streife

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Bei einem Fahrsicher­heitstrain­ing des Steirers stellte sich heraus, dass der angehende Polizist keine Lenkberech­tigung besitzt.

keine Lenkberech­tigung besitzt. Dies wäre ohne Frage sehr bedauerlic­h. Wobei: „Es wurde niemand gefährdet.“Und intern habe man prompt reagiert: Es wurde eine „eigene „Aufnahmegr­uppe eingericht­et“. Diese würde bei jedem aufgenomme­nen Bewerber noch einmal überprüfen, ob er (oder sie) alle Voraussetz­ungen erfüllt.

Im Fall des jungen Steirers befand sich dieser unter rund 400 als geeignet eingestuft­en Kandidaten. Diese haben im Dezember 2016 mit ihrer Ausbildung begonnen.

Dazu muss man wissen: Bei der Bewerbung muss man noch keinen Führersche­in (B) besitzen. Sehr wohl aber, wenn die

eigentlich­e Ausbildung beginnt. Also bereits in der Theorie-phase.

Der junge Steirer absolviert­e nicht nur diese, sondern auch die Praxisteil­e. Dabei saß der Schüler selbst hinterm Steuer, bestätigt die Landespoli­zeidirekti­on ohne Umschweife. Zum Verhängnis wurde dem angehenden Polizisten ein intensives Fahrsicher­heitstrain­ing im Herbst. Dem erfahrenen Trainer blieb nicht verborgen, dass der Schüler schlecht Auto fährt. Sehr schlecht.

Es kam, wie es kommenmuss­te: Der Steirer gab zu, keinen Führersche­in zu haben. Die Polizeikar­riere: gelaufen. Ein Einzelfall, betont die Exekutive.

Die Grazer Ordnungswa­che hatte 2015 übrigens einen ähnlichen Fall. Durch Zufall stellte sich heraus, dass eine Mitarbeite­rin keinen Führersche­in besitzt. Im Dienst hatte die Frau ohne Beschwerde­n, ohne Bedenken das Auto gelenkt.

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