Ein (!) illegaler Staatsbürger aus der Türkei
Illegale Doppelstaatsbürgerschaften: Unter 96.000 Namen der FPÖ war nach behördlicher Prüfung bisher ein „Treffer“in der Steiermark.
dass „nicht einmal eine einzige illegale Doppelstaatsbürgerschaft existiert“. Kunasek liegt nicht falsch, laut internen Akten steht bisher eine Person aus der Steiermark kurz davor, dass ihr die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Drei weitere ähnliche Verfahren sollen Anfang 2018 abgeschlossen sein – von circa 96.000 Namen von Straches Liste österreichweit.
Auf dieser (und einer zweiten) Liste befanden sich 4190 Personen, die der Steiermark zugeordnet werden konnten. Dazu kamen noch 4900 Namen, bei denen das Innenministerium nicht eindeutig sagen konnte, welchem Bundesland diese Menschen derzeit zuzuordnen wären. Also prüfte die Steiermark genau nach.
Ergebnis: Die Mehrheit der in der Steiermark lebenden Türken hat überhaupt keine österreichische Staatsbürgerschaft, kommt als „Scheinstaatsbürschließen, ger“nicht infrage. So konzentrierte die Landesabteilung ihre Untersuchungen auf 447 Personen in der Steiermark: Von diesen haben 266 regulär eine Doppelstaatsbürgerschaft.
Die übrigen Fälle – mittlerweile kamen noch ein paar Namen aus anderen Bundesländern hinzu – sind Gegenstand laufender Feststellungsverfahren. 15 davon sind mittlerweile abgehakt: Denn diese Menschen konnten belegen, dass sie nicht (mehr) die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Die anderen rund 125 Verfahren werden 2018 schrittweise abgeschlossen.
In dem bisher einzigen Fall einer Aberkennung soll der Betroffene den Behörden unbekümmert alle Dokumente überliefert haben, die ihn als türkischen und als österreichischen Staatsbürger ausweisen.
Generell ist die Überprüfung freilich zeitaufwendig, da die Steiermark nicht stichprobenartig untersucht.