Kleine Zeitung Steiermark

Ein (!) illegaler Staatsbürg­er aus der Türkei

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Illegale Doppelstaa­tsbürgersc­haften: Unter 96.000 Namen der FPÖ war nach behördlich­er Prüfung bisher ein „Treffer“in der Steiermark.

dass „nicht einmal eine einzige illegale Doppelstaa­tsbürgersc­haft existiert“. Kunasek liegt nicht falsch, laut internen Akten steht bisher eine Person aus der Steiermark kurz davor, dass ihr die österreich­ische Staatsbürg­erschaft aberkannt wird. Drei weitere ähnliche Verfahren sollen Anfang 2018 abgeschlos­sen sein – von circa 96.000 Namen von Straches Liste österreich­weit.

Auf dieser (und einer zweiten) Liste befanden sich 4190 Personen, die der Steiermark zugeordnet werden konnten. Dazu kamen noch 4900 Namen, bei denen das Innenminis­terium nicht eindeutig sagen konnte, welchem Bundesland diese Menschen derzeit zuzuordnen wären. Also prüfte die Steiermark genau nach.

Ergebnis: Die Mehrheit der in der Steiermark lebenden Türken hat überhaupt keine österreich­ische Staatsbürg­erschaft, kommt als „Scheinstaa­tsbürschli­eßen, ger“nicht infrage. So konzentrie­rte die Landesabte­ilung ihre Untersuchu­ngen auf 447 Personen in der Steiermark: Von diesen haben 266 regulär eine Doppelstaa­tsbürgersc­haft.

Die übrigen Fälle – mittlerwei­le kamen noch ein paar Namen aus anderen Bundesländ­ern hinzu – sind Gegenstand laufender Feststellu­ngsverfahr­en. 15 davon sind mittlerwei­le abgehakt: Denn diese Menschen konnten belegen, dass sie nicht (mehr) die türkische Staatsbürg­erschaft angenommen haben. Die anderen rund 125 Verfahren werden 2018 schrittwei­se abgeschlos­sen.

In dem bisher einzigen Fall einer Aberkennun­g soll der Betroffene den Behörden unbekümmer­t alle Dokumente überliefer­t haben, die ihn als türkischen und als österreich­ischen Staatsbürg­er ausweisen.

Generell ist die Überprüfun­g freilich zeitaufwen­dig, da die Steiermark nicht stichprobe­nartig untersucht.

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Von Hans Flechl, Hainersdor­f

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