Feinde des Staates
„Reichsbürger“erkennendie Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich nicht an. Stattdessen behaupten sie, das „Deutsche Reich“nach der Weimarer Verfassung von 1919 bestehe bis heute fort. Im angloamerikanischen Raum berufen sie sich auf Naturrecht. dann im Netz landen, Multiplikationseffekte sind ausdrücklich erwünscht. „Sie betrachten Österreich als eine Firma, mit der sie keinen Vertrag haben. Es werden zudem Parallelstrukturen aufgebaut, mit eigenen Gerichten und Sheriffs“, sagt Zöhrer. „Reichsbürger“und Co. würden aus allen Gesellschaftsschichten kommen. Der Jurist über ihre Motivation: „Bei einigen spielt vielleicht generelle Enttäuschung über die Rechtsordnung eine Rolle. Oder sie stecken in finanziellen Schwierigkeiten und nehmen das zum Anlass, dem zu entkommen.“
Wie begegnet der Staat seinen erklärten Feinden? Von konkreten Führerscheinentzügen ist dem stellvertretenden Bvt-direktor nichts bekannt, bei Waffenbesitzern greift die Verlässlichkeitsprüfung. Bei Drohung oder Nötigung kommt es zu Strafprozessen. In Anlehnung an Paragraf 246 Strafgesetzbuch („Staatsfeindliche Verbindungen“) soll der neue Paragraf 246a früher greifen.
Künftig soll jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. „Diese neue Bestimmung könnte dann vielleicht im Mai den Justizausschuss passieren“, erklärt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium. „Wir wollen nicht warten, bis eine konkrete Tat passiert, sondern schon eingreifen, wenn jemand beginnt, sich von der Republik Österreich zu verabschieden“, so Pilnacek.