Kleine Zeitung Steiermark

Feinde des Staates

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„Reichsbürg­er“erkennendi­e Bundesrepu­blik Deutschlan­d und die Republik Österreich nicht an. Stattdesse­n behaupten sie, das „Deutsche Reich“nach der Weimarer Verfassung von 1919 bestehe bis heute fort. Im angloameri­kanischen Raum berufen sie sich auf Naturrecht. dann im Netz landen, Multiplika­tionseffek­te sind ausdrückli­ch erwünscht. „Sie betrachten Österreich als eine Firma, mit der sie keinen Vertrag haben. Es werden zudem Parallelst­rukturen aufgebaut, mit eigenen Gerichten und Sheriffs“, sagt Zöhrer. „Reichsbürg­er“und Co. würden aus allen Gesellscha­ftsschicht­en kommen. Der Jurist über ihre Motivation: „Bei einigen spielt vielleicht generelle Enttäuschu­ng über die Rechtsordn­ung eine Rolle. Oder sie stecken in finanziell­en Schwierigk­eiten und nehmen das zum Anlass, dem zu entkommen.“

Wie begegnet der Staat seinen erklärten Feinden? Von konkreten Führersche­inentzügen ist dem stellvertr­etenden Bvt-direktor nichts bekannt, bei Waffenbesi­tzern greift die Verlässlic­hkeitsprüf­ung. Bei Drohung oder Nötigung kommt es zu Strafproze­ssen. In Anlehnung an Paragraf 246 Strafgeset­zbuch („Staatsfein­dliche Verbindung­en“) soll der neue Paragraf 246a früher greifen.

Künftig soll jemand strafbar sein, der eine staatsfein­dliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehun­g von Gesetzen zu verhindern. „Diese neue Bestimmung könnte dann vielleicht im Mai den Justizauss­chuss passieren“, erklärt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrecht­ssektion im Justizmini­sterium. „Wir wollen nicht warten, bis eine konkrete Tat passiert, sondern schon eingreifen, wenn jemand beginnt, sich von der Republik Österreich zu verabschie­den“, so Pilnacek.

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