Mängel einer Wahl und das Spiel mit dem Feuer
Das Wahlrecht eignet sich nicht für Parteienpolemik.
Repräsentative Demokratien wie unsere basieren auf Wahlen. Unbeobachtet und unbeeinflusst entscheiden die Bürger, wer ihr Vertrauen hat und wer nicht. Dazu bedarf es strenger, verständlicher, transparenter Regeln und ihrer Einhaltung. Die Wählerinnen und Wähler müssen die Gewissheit haben, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Deshalb ist es so wichtig, alle Ungereimtheiten, die im Zuge dieser Wahl ans Licht kommen, aufzuklären, ihre Ursachen zu beseitigen und Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen. Andernfalls schleicht sich Verdacht ein, und der ist Gift für jede Demokratie. Deshalb ist es richtig, dass Unregelmäßigkeiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt werden, auch wenn es sich nur um Lappalien handelt wie die Beginnzeit für die Auszählung. Auch ein Fehler wie der im niederösterreichischen Miesenbach bedarf der genauen Aufklärung.
Der zweite Schritt wird die rasche Renovierung von Schwachstellen im Wahlsystem sein müssen. Ob das ein zentrales Wählerverzeichnis für ganz Österreich sein wird oder eine spezielle Schulung für Wahlbeisitzer, ob es strengere Regeln für die Zuteilung von Wahlkarten geben sollte oder überhaupt gar keine Briefwahl, wird politisch zu entscheiden zu sein.
Schaden ist bereits genug entstanden. Nun kommt es darauf an, ihn nicht noch zu vergrößern. Christian Ragger, dem scheidenden Kärntner FPÖChef, ist daher für seine mäßigenden Worte zu danken. Tatsächlich ist in Kärnten, soweit bisher bekannt ist, nichts Dramatisches passiert. Dass in einzelnen Bezirken mit der Auszählung etwas früher begonnen wurde, widerspricht zwar dem Gesetz, ändert aber am gezählten Ergebnis nichts. Die Praxis ist offenbar dermaßen üblich, dass auch die freiheitlichen Beisitzer nichts dabei fanden. eniger erfreulich ist der Umgang mit dem Thema in der Bundes-FPÖ. Generalsekretär Herbert Kickl fand es angemessen, schon von Wahlbetrug zu reden, als noch keine einzige Stimme abgegeben war. HeinzChristian Strache schürte den vagen Verdacht gegen das Wahlergebnis vom 22. im ORFGespräch noch weiter. Wiederholt wies er auf die Selbstverständlichkeit hin, dass Wahlbetrug auch bewiesen werden müsse, um eine Wahlanfechtung möglich zu machen. Am Schluss musste der Zuhörer den Eindruck gewinnen, er halte die Wahl so oder so für getürkt, nur habe es sich eben nicht beweisen lassen.
So sägt man an dem Ast, auf dem man selber gerne eines nahen Tages zu sitzen hofft.
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