Kleine Zeitung Steiermark

UNO kritisiert Assange-Exil

UN-Expertentr­ibunal ortet unrechtmäß­ige Festsetzun­g des Wikileaks-Gründers in Botschaft. Ankläger widersprec­hen.

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Sollte Assange die ecuadorian­ische Botschaft in London verlassen, wird der Haftbefehl in Kraft gesetzt.“Die Aussichten für Julian Assange, der mit dem Gedanken spielt, sein Zwangs-Exil in der ecuadorian­ischen Botschaft in London aufzugeben, sind weiterhin trübe.

Allerdings stuft eine UNO-Arbeitsgru­ppe die verfahrene Situation des Wikileaks-Gründers nun als nicht rechtmäßig­e Festsetzun­g ein. Das sagte eine Sprecherin des schwedisch­en Außenminis­teriums der Nachrichte­nagentur AFP gestern, offiziell will das Expertentr­ibunal in Genf sein Er- gebnis heute bekannt geben. Der neue Spruch des UNO-Gremiums ist rechtlich nicht bindend.

Ankläger unbeeindru­ckt

Die Anklagebeh­örde in Stockholm reagiert zurückhalt­end auf die UNO-Einschätzu­ng. Schweden nehme zur Kenntnis, dass das Gremium „zu einer anderen Schlussfol­gerung als die schwedisch­en Justizbehö­rden gekommen ist“, sagte eine Ministeriu­mssprecher­in. Auch die britische Regierung betonte, sie sehe den Rückzug des Aktivisten und Journalist­en in die ecuadorian­ische Botschaft als freiwillig­en Schritt, nicht als willkürlic­he Festsetzun­g. Solange der schwedisch­e Haftbefehl aufrecht bleibe, werde man ihn festsetzen.

Assange wollte so bislang einer Auslieferu­ng nach Schweden entgehen. Dort wollen ihn die Behörden zu Vergewalti­gungsvorwü­rfen aus dem Jahr 2010 befragen. Gegen ihn liegt deshalb ein europäisch­er Haftbefehl vor.

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Weiterhin setzen sich weltweit Menschen für den Wikileaks-Gründer ein – so wie dieser Mann in London
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Assange will sich eventuell stellen, doch eine Verhaftung droht weiterhin

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