UNO kritisiert Assange-Exil
UN-Expertentribunal ortet unrechtmäßige Festsetzung des Wikileaks-Gründers in Botschaft. Ankläger widersprechen.
Sollte Assange die ecuadorianische Botschaft in London verlassen, wird der Haftbefehl in Kraft gesetzt.“Die Aussichten für Julian Assange, der mit dem Gedanken spielt, sein Zwangs-Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London aufzugeben, sind weiterhin trübe.
Allerdings stuft eine UNO-Arbeitsgruppe die verfahrene Situation des Wikileaks-Gründers nun als nicht rechtmäßige Festsetzung ein. Das sagte eine Sprecherin des schwedischen Außenministeriums der Nachrichtenagentur AFP gestern, offiziell will das Expertentribunal in Genf sein Er- gebnis heute bekannt geben. Der neue Spruch des UNO-Gremiums ist rechtlich nicht bindend.
Ankläger unbeeindruckt
Die Anklagebehörde in Stockholm reagiert zurückhaltend auf die UNO-Einschätzung. Schweden nehme zur Kenntnis, dass das Gremium „zu einer anderen Schlussfolgerung als die schwedischen Justizbehörden gekommen ist“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Auch die britische Regierung betonte, sie sehe den Rückzug des Aktivisten und Journalisten in die ecuadorianische Botschaft als freiwilligen Schritt, nicht als willkürliche Festsetzung. Solange der schwedische Haftbefehl aufrecht bleibe, werde man ihn festsetzen.
Assange wollte so bislang einer Auslieferung nach Schweden entgehen. Dort wollen ihn die Behörden zu Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 befragen. Gegen ihn liegt deshalb ein europäischer Haftbefehl vor.