Kleine Zeitung Steiermark

Angebot trifft Vorschrift

Heute diskutiert der Nationalra­t das Gesetz, das dem Bund die Schaffung von Quartieren in den Ländern ermöglicht. Wie die Quartiersu­che in den Ländern funktionie­rt.

- CHRISTINA TRAAR

In diesem Jahr wird in Österreich mit 70.000 bis 80.000 Flüchtling­en gerechnet, eine Herausford­erung, der Bund, Länder und Gemeinden gegenübers­tehen. Der Bund fordert Disziplin von den Ländern.

Die Quoten sollen erfüllt und ausreichen­d Quartiere sollen bereitgest­ellt werden. Die Länder wehren sich: Die Quotenrege­lung sei nicht zielführen­d und der Bund komme mit der Zuteilung von Flüchtling­en an die angebotene­n Quartiere nicht nach. Häufig genannter Grund für Verzögerun­gen im Finden von neuen Quartieren in den Ländern: bürokratis­che Hürden.

Mindeststa­ndards

Grundsätzl­ich liegt die Entscheidu­ng, ob eine Unterkunft als Flüchtling­squartier geeignet ist, bei den Ländern.

Worauf sich Bund und Länder lediglich geeinigt haben, ist ein vierseitig­er Katalog von Mindeststa­ndards, die bei Unterbring­ung in der österreich­ischen Grundverso­rgung erfüllt werden müssen. Stand des Papiers: November 2013.

Darin sind Richtwerte für Standort, Wohnraum und Sanitäranl­agen festgehalt­en. So soll ein Zimmer mit alleinsteh­enden Personen von nicht mehr als fünf Menschen belegt werden, acht Quadratmet­er pro Person, für jede weitere vier. Nicht mehr als zehn Personen sollen sich Klo und Dusche teilen müssen. Die Überprüfun­g dieser und weiterer Auflagen obliegt dem Land.

Wenige Angebote geeignet

In der Steiermark kommt diese Aufgabe dem Referat für Flüchtling­sangelegen­heiten zu. Von den 21 Mitarbeite­rn sind acht beinahe täglich im ganzen Land im Einsatz und überprüfen „organisier­te Unterkünft­e“.

Solche werden von Einrichtun­gen oder privatwirt­schaftlich­en Betrieben angeboten. Die Mitarbeite­r des Referates gehen laut Heinrich Fischer, Sprecher des Landesflüc­htlingsref­erates, wie folgt vor: „Nehmen wir das klassische Beispiel des aufgelasse­nen Gasthofes. Im Normalfall fahren zwei Mitarbeite­r zum Anwesen und schauen sich dort mit ihrer Checkliste um.

Wenn keine Baumängel zu offensicht­lichen erkennen sind, werden Quadratmet­er und Zimmerauft­eilung überprüft.“Hier stünde man häufig bereits vor dem ersten Problem: „Die Zahl der WC-Anlagen ist bei einer Pension ja meistens kein Problem. Doch da es dort Verpflegun­g gab, ist nur eine Großküche vorhanden. Also entweder kann man hier nur zehn Personen unterbring­en, oder man baut zusätzlich­e Küchen ein“, sagt Fischer.

Wenn der Wirt nachrüstet und bei der nächsten Überprüfun­g alles passt, kann das Quartier freigegebe­n werden. „Es dauert meistens an die zwei Monate, bis wirklich alles passt. Leider ist trotzdem nur weniger als jedes zweite Angebot geeignet.“

Lockerunge­n

Immer wieder wird im Land darüber diskutiert, ob in Zeiten der Unterbring­ungsnot die Vorschrift­en gelockert werden sollten. Es werden Geschichte­n erzählt von Menschen und Organisati­onen, die gern Quartiere angeboten hätten, aber vom Land abgelehnt wurden.

So wie der Judenburge­r Pfarrhof. „Von solcher Kritik höre und lese ich fast täglich. Natürlich haben wir die Regeln aufgrund der Notsituati­on bereits gelockert. Wenn in einer Unterkunft zum

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Oft genannter Grund für Verzögerun­gen beim Finden von neuen Quartieren: bürokratis­che Hürden
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Zeman: „Europa sollte seine Grenzen strenger bewachen sollte“

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