Globale Steuern in Schlagweite
Ausgerechnet die USA lösten die jüngste Initiative für globale Unternehmenssteuern aus. Warum sie erfolgversprechend ist.
Die AK fordert angesichts des Zinsumfelds unterdessen ein gesetzliches Verbot der Verrechnung von Negativzinsen bei privaten Girokonten. Negativzinsen sind nur bei Spareinlagen verboten, nicht jedoch bei anderen Einlagen.
Janet Yellen, Finanzministerin der USA, wagte diese Woche einen gewaltigen Vorstoß. In einer Rede geißelte sie den Steuerwettbewerb und forderte einen globalen Mindeststeuersatz für international operierende Unternehmen. Dies solle das „30-jährige Rennen um die niedrigsten Sätze endlich beenden“. Der Hintergrund ist nicht zuletzt eine Steuerdebatte in den USA. Das USInstitut ITEP fand heraus, dass 55 der 500 größten US-Konzerne 2020 trotz Milliardengewinne keinen Cent an bundesweiten Gewinnsteuern bezahlt hätten – darunter bekannte Namen wie Nike oder Fedex.
Das Ziel ist ambitioniert, der Zeitplan noch mehr: Bis Mitte des Jahres sollen sich führende Industrie- und Schwellenländer (G20) auf die Eckpunkte einer derartigen Steuer verständigen. In einem Aufwischen soll auch gleich die lange diskutierte Digitalsteuer kommen.
„Notwendig, aber nicht ganz einfach umzusetzen“sei der Vorschlag Yellens, für den es sogar Zuspruch von Amazon-Boss Jeff Bezos gab, sagt dazu WifoÖkonomin Margit Schratzenstaller zur Kleinen Zeitung. Notwendig sei er, da man seit 2015 und einer Pause nach der Finanzkrise wieder beobachten könne, dass der internationale „Steuerwettbewerb an Fahrt aufnimmt“. Ein Ergebnis: Konzern-Multis tragen eine „geringere Steuerlast als binnenorientierte Unternehmen“. Das sei, so Schratzenstaller, „eine Wettbewerbsverzerrung“. Woran es bei der Umsetzung des einheitlichen Steuersatzes (im Gespräch sind 21 Prozent) haken könnte? Etwa an einem geeinten Europa, denkt man an Länder wie Irland oder Zypern, die Unternehmen mit deutlich niedrigeren Steuersätzen locken. Außerdem sei die Frage heikel, für welche Unternehmen die Gewinnsteuer wirklich gelten wird. Nicht zuletzt sorgt das „Ziellandprinzip“– wie schon bei der Digitalsteuer – für Kopfzerbrechen. Die Frage, in welchem Land bei einem Digitalkonzern in welchem Ausmaß Wertschöpfung entsteht, ist schwierig zu beantworten.
Schratzenstaller glaubt dennoch, dass die nunmehrige Initiative erfolgreicher sein könnte