Zahnarzt-Berufsverbot korrekt
Land verbot dem Mediziner nach Flut von Beschwerden und staatsanwaltlichen Ermittlungen Berufsausübung.
Die Entscheidung war wohlüberlegt und wurde erst nach monatelangen Prüfungen ausgesprochen. Unter keinen Umständen wollte man das Risiko eingehen, sich hohen Schadenersatzforderungen auszusetzen. Jetzt kann man im Land endlich durchatmen: Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Datum vom 13. März die Anträge des Zahnarztes auf Revision von Erkenntnissen des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 29. 3. 2018 zurück. Dies betrifft die Ausübung des ärztlichen Berufs wie auch die Tätigkeit als Facharzt für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie.
Der Fall des Zahnmediziners sorgte vor zwei Jahren monatelang für Schlagzeilen. Über ihn wurde bei der Patientenanwaltschaft eine Vielzahl von Patientenbeschwerden eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich bereits GKK wie auch BVA in Schiedsgerichtsverfahren mit dem Arzt, nachdem man ihm die Verträge gekündigt hatte. Die Vertragsauflösung mit der BVA ist seit Kurzem rechtskräftig – nach einem beinahe vierjährigen Rechtsstreit. Im Laufen sind nach wie vor von der Staatsanwaltschaft in Graz veranlasste Erhebungen gegen den Zahnarzt, bei denen es um den Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges sowie um den Verdacht der schweren Körperverletzung geht.
Der Betroffene hatte sich gegen das Verbot der Berufsausübung verbissen gewehrt. Da dieses wegen eines Formalfehlers nur zahnärztliche Tätigkeit betraf, arbeitete er wochenlang als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg weiter. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.