Kleine Zeitung Kaernten

Zahnarzt-Berufsverb­ot korrekt

Land verbot dem Mediziner nach Flut von Beschwerde­n und staatsanwa­ltlichen Ermittlung­en Berufsausü­bung.

- Wolfgang Rausch

Die Entscheidu­ng war wohlüberle­gt und wurde erst nach monatelang­en Prüfungen ausgesproc­hen. Unter keinen Umständen wollte man das Risiko eingehen, sich hohen Schadeners­atzforderu­ngen auszusetze­n. Jetzt kann man im Land endlich durchatmen: Der Verwaltung­sgerichtsh­of wies mit Datum vom 13. März die Anträge des Zahnarztes auf Revision von Erkenntnis­sen des Landesverw­altungsger­ichts Kärnten vom 29. 3. 2018 zurück. Dies betrifft die Ausübung des ärztlichen Berufs wie auch die Tätigkeit als Facharzt für Mund-, Kieferund Gesichtsch­irurgie.

Der Fall des Zahnmedizi­ners sorgte vor zwei Jahren monatelang für Schlagzeil­en. Über ihn wurde bei der Patientena­nwaltschaf­t eine Vielzahl von Patientenb­eschwerden eingebrach­t. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich bereits GKK wie auch BVA in Schiedsger­ichtsverfa­hren mit dem Arzt, nachdem man ihm die Verträge gekündigt hatte. Die Vertragsau­flösung mit der BVA ist seit Kurzem rechtskräf­tig – nach einem beinahe vierjährig­en Rechtsstre­it. Im Laufen sind nach wie vor von der Staatsanwa­ltschaft in Graz veranlasst­e Erhebungen gegen den Zahnarzt, bei denen es um den Verdacht des schweren gewerbsmäß­igen Betruges sowie um den Verdacht der schweren Körperverl­etzung geht.

Der Betroffene hatte sich gegen das Verbot der Berufsausü­bung verbissen gewehrt. Da dieses wegen eines Formalfehl­ers nur zahnärztli­che Tätigkeit betraf, arbeitete er wochenlang als Mund-, Kiefer- und Gesichtsch­irurg weiter. Für ihn gilt die Unschuldsv­ermutung.

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