Schuldspruch: Maurer entsetzt
Gericht sah bei Ex-Abgeordneter das Delikt der üblen Nachrede erfüllt.
Die Vorgeschichte ist nicht gerade unkompliziert – gestern endete die Angelegenheit für Sigrid Maurer am Landesgericht Wien mit einem (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch wegen übler Nachrede.
Die einstige Grünen-Abgeordnete hatte am 30. Mai online veröffentlicht, dass sie vom Besitzer eines Wiener Craft-BeerGeschäfts über den FacebookNachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“, berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit primitiven, eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.
Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt und mehrfach bedroht. Sein Lokal erhielt zudem schlechte Online-Bewertungen. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser der Nachricht zu sein – und klagte. Maurers Problem: Sie konnte in dem Prozess den Wahrheitsbeweis nicht erbringen bzw. be- weisen, dass der Geschäftsmann tatsächlich persönlich die Nachricht verfasst hatte. Der Lokalbesitzer meinte nämlich, sein PC samt Facebook-Account sei auch den Gästen zur Verfügung gestanden. Bei einer Nachricht an Maurer habe er auf der Straße mit seiner Lebensgefährtin telefoniert, was er durch einen Gesprächsnachweis zu beweisen versuchte.
Maurer zeigte sich nach dem Urteil „sehr erschüttert“, aber kämpferisch: „Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss“, so die 33-Jährige.
Für die üble Nachrede – vom Vorwurf der Kreditschädigung wurde sie freigesprochen – muss Maurer 150 Tagsätze à 20 Euro, also 3000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4000 Euro für „erlittene Unbill“gehen an den Kläger. Zudem muss sie die Verfahrenskosten tragen. Maurer meldete volle Berufung an, der Lokalbesitzer erwägt weitere rechtliche Schritte gegen sie.