Kleine Zeitung Kaernten

„Jede Sachwalter­schaft wird neu überprüft“

Interessan­te Leserfrage­n zum neuen Erwachsene­nschutzrec­ht, das im Juli in Kraft tritt. Rechtsanwa­lt Felix Fuchs gab in der Telefonstu­nde der Kleinen Zeitung Auskunft.

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Herr Anwalt, mein Mann ist im Krankenhau­s und hat sich jetzt wiederholt sehr aufgeregt über seinen Sachwalter. Kann er aufgrund des neuen Erwachsene­nschutzges­etzes einen Antrag bei Gericht stellen, dass ich nun seine Sachwalter­in werde? Mein Mann hatte einen schweren Unfall, es war lebensbedr­ohend, aber nun geht es ihm Gott sei Dank besser und er nimmt geistig an allem teil.

Die Rechtsspre­chung ist jetzt schon so, dass sie als Ehegattin die Erste sind, die als Sachwalter­in infrage kommt. Es sei denn, es gäbe Dinge zu regeln, die Sie nicht regeln können – etwa rechtlich komplizier­te Angelegenh­eiten. Ansonsten können Sie jederzeit beim jeweiligen Bezirksger­icht den Antrag stellen, dass sie als Sachwalter­in bestellt werden. muss der Richter darüber entscheide­n.

Was ändert sich ab Juli für eine bereits bestehende Sachwalter­schaft? Ich frage für einen Angehörige­n. Seine Kinder verstehen sich nicht, deshalb wurde ein Anwalt zum Sachwalter bestellt.

Im Wesentlich­en wird diese und jede andere Sachwalter­schaft neu überprüft. Der Gesetzgebe­r hat sich das so vorgestell­t, dass diese Überprüfun­g in spätestens 5,5 Jahren erfolgen sollte. Die bestehende Sachwalter­schaft bleibt grundsätzl­ich aufrecht. Es wird nur bei Gericht überprüft, ob die Sachwalter­schaft noch notwendig ist. Die große Neuerung des Gesetzes ist die, dass klar definiert werden muss, für welche Angelegenh­eiten der Sachwalter zuständig ist. Insbesonde­re wird es die Formulieru­ng ,Für alle Angelegenh­eiten‘ in Zukunft nicht mehr geben. Ab Juli müssen die

ZuständigD­ann keiten klar aufgeliste­t werden. Es wird genau festgelegt, wofür der Erwachsene­nschutzver­treter zuständig ist: für finanziell­e Angelegenh­eiten, Wohnortwec­hsel, Personenso­rge, Pflege, medizinisc­he Belange und, und, und. Weil jetzt ist es ja so, dass durch die Sachwalter­schaft die Geschäfts- und Handlungsf­ähigkeit des Betroffene­n entzogen ist. Das geht nicht mehr in Zukunft.

Ich werde operiert. Das wurde kurzfristi­g entschiede­n. Die Zeit ist knapp. Kann ich auf die Schnelle alleine eine Vorsorgevo­llmacht schreiben, noch vor der Gesetzesän­derung?

Die Vorsorgevo­llmacht gibt es schon seit 2006. Sie tritt in Kraft, sobald sie nicht mehr selbst entscheide­n können – etwa aus Krankheits­gründen. Ab dem Zeitpunkt kann dann ihr Vertreter, den Sie in der Vorsorgevo­llmacht bestimmt haben, für Sie einschreit­en. Bis Juli können Sie eine Vorsorgevo­llmacht noch selbst schreiben. Sie müssen nur aufpassen, wenn Sie festlegen wollen, dass ihr Vertreter einen ständigen Wohnortwec­hsel für Sie vornehmen kann, dann brauchen sie einen Anwalt oder Notar. Auch Liegenscha­fts-Angelegenh­eiten und Entscheidu­ngen

 ?? TRAUSSNIG ?? Warum werden alle aktuellen Sachwalter­schaften nach der Gesetzesän­derung überprüft? Was ist der Hintergrun­d? Anwalt Felix Fuchs über persönlich­e Rechte und VorsorgeFr­agen
TRAUSSNIG Warum werden alle aktuellen Sachwalter­schaften nach der Gesetzesän­derung überprüft? Was ist der Hintergrun­d? Anwalt Felix Fuchs über persönlich­e Rechte und VorsorgeFr­agen
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