„Jede Sachwalterschaft wird neu überprüft“
Interessante Leserfragen zum neuen Erwachsenenschutzrecht, das im Juli in Kraft tritt. Rechtsanwalt Felix Fuchs gab in der Telefonstunde der Kleinen Zeitung Auskunft.
Herr Anwalt, mein Mann ist im Krankenhaus und hat sich jetzt wiederholt sehr aufgeregt über seinen Sachwalter. Kann er aufgrund des neuen Erwachsenenschutzgesetzes einen Antrag bei Gericht stellen, dass ich nun seine Sachwalterin werde? Mein Mann hatte einen schweren Unfall, es war lebensbedrohend, aber nun geht es ihm Gott sei Dank besser und er nimmt geistig an allem teil.
Die Rechtssprechung ist jetzt schon so, dass sie als Ehegattin die Erste sind, die als Sachwalterin infrage kommt. Es sei denn, es gäbe Dinge zu regeln, die Sie nicht regeln können – etwa rechtlich komplizierte Angelegenheiten. Ansonsten können Sie jederzeit beim jeweiligen Bezirksgericht den Antrag stellen, dass sie als Sachwalterin bestellt werden. muss der Richter darüber entscheiden.
Was ändert sich ab Juli für eine bereits bestehende Sachwalterschaft? Ich frage für einen Angehörigen. Seine Kinder verstehen sich nicht, deshalb wurde ein Anwalt zum Sachwalter bestellt.
Im Wesentlichen wird diese und jede andere Sachwalterschaft neu überprüft. Der Gesetzgeber hat sich das so vorgestellt, dass diese Überprüfung in spätestens 5,5 Jahren erfolgen sollte. Die bestehende Sachwalterschaft bleibt grundsätzlich aufrecht. Es wird nur bei Gericht überprüft, ob die Sachwalterschaft noch notwendig ist. Die große Neuerung des Gesetzes ist die, dass klar definiert werden muss, für welche Angelegenheiten der Sachwalter zuständig ist. Insbesondere wird es die Formulierung ,Für alle Angelegenheiten‘ in Zukunft nicht mehr geben. Ab Juli müssen die
ZuständigDann keiten klar aufgelistet werden. Es wird genau festgelegt, wofür der Erwachsenenschutzvertreter zuständig ist: für finanzielle Angelegenheiten, Wohnortwechsel, Personensorge, Pflege, medizinische Belange und, und, und. Weil jetzt ist es ja so, dass durch die Sachwalterschaft die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit des Betroffenen entzogen ist. Das geht nicht mehr in Zukunft.
Ich werde operiert. Das wurde kurzfristig entschieden. Die Zeit ist knapp. Kann ich auf die Schnelle alleine eine Vorsorgevollmacht schreiben, noch vor der Gesetzesänderung?
Die Vorsorgevollmacht gibt es schon seit 2006. Sie tritt in Kraft, sobald sie nicht mehr selbst entscheiden können – etwa aus Krankheitsgründen. Ab dem Zeitpunkt kann dann ihr Vertreter, den Sie in der Vorsorgevollmacht bestimmt haben, für Sie einschreiten. Bis Juli können Sie eine Vorsorgevollmacht noch selbst schreiben. Sie müssen nur aufpassen, wenn Sie festlegen wollen, dass ihr Vertreter einen ständigen Wohnortwechsel für Sie vornehmen kann, dann brauchen sie einen Anwalt oder Notar. Auch Liegenschafts-Angelegenheiten und Entscheidungen