Maske im Unterricht: Schülerin klagt
Die Maskenpflicht für Schüler ab der Unterstufe wird ein Fall für die Gerichte. Eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Steiermark klagt die Republik. Ihre Anwältin sieht das „Wohl des Kindes“verletzt.
Der Gesetzgeber habe es unterlassen, „eine ausreichende Evidenz für den Zwang zum Tragen eines Mund-nasenschutzes (MNS) vorzulegen und gleichzeitig in keiner Weise die Unbedenklichkeit des stundenlangen
Tragen eines MNS argumentieren können“. So begründet die Schladminger Anwältin Michaela Hämmerle die Klage. Mit dieser verlangt die 15-jährige Gymnasiastin von der Republik die Feststellung, dass sie keine Maske tragen muss oder der Bund die Haftung für sämtliche allfällig auftretenden Folgeschäden übernimmt.
Anwältin Hämmerle ist eine der führenden Proponentinnen der „Initiative für eine evidenzbasierte Corona-information“(ICI), einer Gruppe radikaler Gegner der Corona-maßnahmen der Bundesregierung. Sie ortet durch die Maskenpflicht im Unterricht unter anderem eine „Verletzung von Rechtsgütern wie Leben und Gesundheit“. Zudem könnten durch dauerhaftes Tragen des MNS physische und psychische Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.
Zur Untermauerung der Klage stützt sich die Anwältin auch auf eine dänische Studie. Laut dieser habe das Tragen der Maske keinen signifikanten Einfluss auf das Risiko einer Infektion.
Die ICI unterstützt die Musterklage der Schülerin. Sollte dieses Verfahren erfolgreich sein, sind in der Folge große Sammelverfahren geplant.
Bereits zuletzt hatte wie berichtet ein Schreiben für Aufregung gesorgt, in dem Eltern Lehrern wegen der Maske im Unterricht mit Klagen gedroht hatten