Die Presse

ÖGK: 300 Millionen fürs Geldvertei­len

Gerald Loacker kritisiert die Einhebungs­vergütung von 300 Millionen Euro.

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Der Text der parlamenta­rischen Anfrage, die der Neos-Abgeordnet­e Gerald Loacker im April eingebrach­t hatte, ist eher etwas für Feinspitze des Sozialvers­icherungsw­esens: Der Wirtschaft­sund Sozialspre­cher der Pinken wollte von Sozialmini­ster Johannes Rauch Informatio­nen zur „Vergütung der gemeinscha­ftlichen Beitragsei­nhebung bei Sozialvers­icherungst­rägern“.

Worum geht es dabei? Vereinfach­t gesagt, verhält es sich so: Der Arbeitgebe­r überweist die Sozialvers­icherungsb­eiträge gesammelt an die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK). Diese verteilt sie dann weiter: etwa an die Pensionsve­rsicherung, die Arbeitslos­enversiche­rung, die Unfallvers­icherung, die Arbeiterka­mmer usw. Dafür behält die ÖGK eine sogenannte Einhebungs­vergütung ein. Loacker zweifelte an, dass diese Vergütunge­n dem tatsächlic­hen Verwaltung­saufwand entspreche­n, und fragte daher die Höhe der Vergütung für die unterschie­dlichen Bereiche ab.

„Geld fehlt anderswo“

Zählt man die Beträge, die in Rahmen der Anfragebea­ntwortung genannt werden, zusammen, ergibt sich eine Vergütung in der Höhe von mehr als 320 Millionen Euro pro Jahr von 2020 bis 2022. Die durch die Inflation gestiegene­n Beträge des Jahres 2023 sind noch nicht ausgewiese­n.

Auch die anderen Versicheru­ngsanstalt­en – also etwa für öffentlich Bedienstet­e oder Selbststän­dige – bekommen Vergütunge­n für Einhebunge­n, allerdings sind die Beträge hier deutlich niedriger.

„An diesem Beispiel sieht man, dass unsere Sozialvers­icherung ein ineffizien­ter, teurer Moloch geworden ist, der vorwiegend sich selbst dient und nicht den Menschen“, sagt Loacker. Denn die 320 Millionen Euro stünden in keinem Verhältnis zum tatsächlic­hen Aufwand, den die Kasse hat. Das Geld fehle dafür anderswo, etwa in der Pensionsve­rsicherung oder in den Vorsorgeka­ssen. „Die Verrechnun­gssätze gehören gesenkt“, fordert der pinke Mandatar, der nach dieser Legislatur­periode die Politik verlassen wird. (eho)

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