Macron will EU-Mindestalter von 15 Jahren für Social Media
Experten warnen vor schweren Gesundheitsschäden durch manipulative Algorithmen und fordern europäische Standards.
Ein hochrangiger Bericht im Auftrag von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schlägt ein gesetzliches Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien vor und fordert die Regierung auf, dies auf EUEbene durchzusetzen. „Die Kommission war erschüttert über die Feststellungen, die sie über die Strategien zum Einfangen der Aufmerksamkeit von Kindern machen konnte, wo sämtliche kognitiven Neigungen dazu verwendet werden, um die Kinder auf ihren Bildschirmen einzusperren, sie zu kontrollieren, sie wieder hineinzuziehen, sie geldmäßig zu verwerten“, schreibt die Gruppe von zehn Experten aus den Bereichen Jugendschutz, Suchtverhalten, Datenschutz, Epidemiologie und Digitalpolitik in ihrem 142 Seiten umfassenden Bericht namens „Kinder und Bildschirme: Auf der Suche nach der verlorenen Zeit“. Sie begründen ihre Forderung nach einem Verbot, sich vor dem 15. Lebensjahr für soziale Medien registrieren zu können, damit, dass „mehrere dieser Akteure auf Mechanismen der Mobilisierung von Aufmerksamkeit zurückgreifen, die potenziell strafwürdig und suchtfördernd sind“, ihre Inhalte „unzureichend reguliert sind und Jugendliche dazu bringen, regelmäßig mit Bildern, Videos, Informationen, Vorschlägen und Situationen konfrontiert zu werden, die schockierend, unangemessen und manchmal gefährlich für ihre eigene Sicherheit sind“.
Die Expertengruppe empfiehlt, „ dass auf europäischer Ebene ein Vorstoß initiiert wird“, damit diese Altersgrenze zur Regel für die Anmeldung von Jugendlichen in den sozialen Netzwerk in der gesamten EU wird. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Politico“hat Macron die zuständigen Regierungsstellen angewiesen, entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Das seit Kurzem geltende EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) stelle diesbezüglich eine günstige Gelegenheit dar, heißt es in dem Bericht. Das Alter von 15 Jahren sei nicht nur aus entwickungspsychologischen Gründen einschlägig. Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) normiere in Artikel 8, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern vor dem vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern beziehungsweise sonstigen Erziehungsberechtigten erlaubt sei. Die DSGVO sieht vor, dass die Mitgliedstaaten diese Altersgrenze ausnahmsweise auf 13 Jahre senken dürfen. Die französische Expertenkommission plädiert dafür, für die Anmeldung in sozialen Netzwerken keine solche Ausnahme zu erlauben.
„Ethische“soziale Netzwerke
Zudem solle man sich mit 15 nur für „ethische“Netzwerke anmelden können, fordern die Experten. Sie halten zwar fest, dass deren exakte Definition schwierig ist, verweisen aber auf die einschlägigen Vorgaben der Artikel 28, 34 und 35 des erwähnten DSA. Ethische soziale Netzwerke sollten jedenfalls „die Abwesenheit suchterzeugender und einsperrender Mechanismen sowie strafwürdiger Inhalte“garantieren. Es gehe darum, die Minderjährigen vor Inhalten und Umgebungen zu schützen, die man als „toxisch“und „schädlich“im Sinn des DSA für sie qualifizieren könne.
Beispiele dafür wären soziale Netzwerke, die „Kindern generell schaden“, „dazu führen, dass die Kinder Ziel strafwürdiger Kontakte werden, ohne automatisch die Sicherheitsregeln zu aktivieren“, „die Kinder strafwürdigem Verwalten unterwerfen, gegen das es kein wirksames Mittel gibt“, die „sensible persönliche Informationen sammeln“, „Kinder durch ihre Werbesysteme schädigen“oder durch ihre Algorithmen die suchthafte Nutzung hervorrufen.