Die Presse

Verbandskl­agen „neu“: Gesetzesen­twurf für Geltendmac­hung von Massenschä­den liegt vor

Österreich setzt – mit Verspätung – die Verbandskl­agen-Richtlinie um. Der Entwurf ist in Begutachtu­ng, das Gesetz soll im Juli beschlosse­n werden.

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Verbandskl­agen werden in Österreich neu geregelt. Ein Gesetzesen­twurf des Justizmini­steriums, der eine EU-Richtlinie mit einiger Verspätung umsetzt, ist am Donnerstag in Begutachtu­ng gegangen. Verbandskl­agen einbringen können künftig sogenannte qualifizie­rte Einrichtun­gen. Dazu zählen z. B. Arbeiterun­d Wirtschaft­skammer oder der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) sowie durch Bescheid anerkannte Verbrauche­rorganisat­ionen.

Über die neuen Verbandskl­agen sollen Großschade­nsereignis­se mit vielen geschädigt­en Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn rascher abgewickel­t werden. Derzeit gibt es dafür nur die Sammelklag­e österreich­ischer Prägung, bei der Betroffene ihre Ansprüche an einen Kläger zur Geltendmac­hung abtreten. Oft verzichten Verbrauche­r wegen des Kostenrisi­kos auch gänzlich auf ihre Ansprüche aus Massenschä­den.

Das neue Qualifizie­rte Einrichtun­gen Gesetz (QEG) regelt Anerkennun­g,

Aufsicht und Befugnisse der klageberec­htigten Institutio­nen. Voraussetz­ung für deren Zulassung ist eine öffentlich­e Tätigkeit zum Schutz von Verbrauche­rinteresse­n, außerdem dürfen sie keinen Erwerbszwe­ck haben und nicht unter Einfluss eines Unternehme­ns stehen.

Für mindestens 50 Betroffene

Einen Antrag auf Anerkennun­g angekündig­t hat bereits der Verbrauche­rschutzver­ein (VSV). Obfrau Daniela Holzinger verweist in einer Aussendung auf eine Entscheidu­ng des Landesgeri­chts

Klagenfurt. Dieses hat in direkter Anwendung der EU-Richtlinie den VSV als qualifizie­rte Einrichtun­g anerkannt.

Neben Unterlassu­ngsklagen etwa wegen benachteil­igender AGB-Klauseln sollen die qualifizie­rten Einrichtun­gen auch Klagen auf „Abhilfe“für mindestens 50 Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r einbringen können. Ein Schädiger kann dann z. B. auf Schadeners­atz oder Reparatur geklagt werden. Ein einheitlic­her Gerichtsst­and am Handelsger­icht Wien soll die Klagsführu­ng erleichter­n. Laut dem Entwurf ist auch Drittfinan­zierung durch Prozessfin­anzierer möglich, wenn diese keine Wettbewerb­er des Beklagten sind.

Von der Möglichkei­t, die Verbandskl­age auch für Einpersone­nunternehm­en sowie Klein- und Mittelbetr­iebe zu öffnen, sei kein Gebrauch gemacht worden, kritisiert Holzinger. Die Begutachtu­ngsfrist läuft bis 27. Mai, das Gesetz soll im Juli im Nationalra­t beschlosse­n werden. (cka/APA)

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