Die Presse

Weisungen zu Terror, Spital und NS-Täter

Das Justizmini­sterium veröffentl­ichte seinen Weisungsbe­richt für 2021.

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Das Justizmini­sterium hat am Mittwoch seinen schon länger erwarteten Weisungsbe­richt für 2021 veröffentl­icht. Darin enthalten sind alle 29 Verfahren, die in dem Jahr abgeschlos­sen wurden und in denen es eine Weisung aus dem Weisungsra­t gegeben hat. Von 31 Weisungen (es gab zwei Verfahren mit je zwei Weisungen) zielten 15 davon ab, ein Verfahren einzuleite­n, fortzusetz­en oder konkrete Erhebungen durchzufüh­ren.

Eine Weisung hatte zum Inhalt, ein Verfahren einzustell­en bzw. nicht einzuleite­n oder die Anklage zurückzuzi­ehen. Eine weitere, eine andere Rechtsgrun­dlage anzuwenden bei grundsätzl­ich gleicher Zielrichtu­ng. Eine weitere Weisung betraf, ein Rechtsmitt­el einzubring­en bzw. Beschwerde zu erheben. 13 Weisungen betrafen „Sonstiges“. Knapp 55 Prozent der Weisungen entfielen auf die Wiener Ermittlung­sbehörden, 16 auf die Oberstaats­anwaltscha­ft in Graz, 19,5 Prozent auf jene in Linz und knappe zehn Prozent auf Innsbruck.

Der Weisungsra­t ist ein Beratungsg­remium des jeweiligen Justizmini­sters in clamorosen (mit öffentlich­em Interesse verbundene­n) Fällen. Die im Bericht umfassten Verfahren gehen bis 2014 zurück. In den Berichten finden diese erst Einschlag, wenn das Verfahren abgeschlos­sen wurde.

Inhaltlich reichen die Verfahren, in denen eine Weisung erteilt wurde, von mutmaßlich illegalen Geldflüsse­n über die Beteiligun­g an einer terroristi­schen Vereinigun­g bis hin zum Verstoß gegen das Verbotsges­etz. Auch erging die Weisung, das Verfahren im Zusammenha­ng mit dem Krankenhau­s Nord gegen zumindest zwei Beschuldig­te weiterzufü­hren.

Die Koalition will das Weisungsre­cht bei einem obersten Staatsanwa­lt statt im Ministeriu­m ansiedeln. Bei den Details ist man uneinig. (red./APA)

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