Weisungen zu Terror, Spital und NS-Täter
Das Justizministerium veröffentlichte seinen Weisungsbericht für 2021.
Das Justizministerium hat am Mittwoch seinen schon länger erwarteten Weisungsbericht für 2021 veröffentlicht. Darin enthalten sind alle 29 Verfahren, die in dem Jahr abgeschlossen wurden und in denen es eine Weisung aus dem Weisungsrat gegeben hat. Von 31 Weisungen (es gab zwei Verfahren mit je zwei Weisungen) zielten 15 davon ab, ein Verfahren einzuleiten, fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen.
Eine Weisung hatte zum Inhalt, ein Verfahren einzustellen bzw. nicht einzuleiten oder die Anklage zurückzuziehen. Eine weitere, eine andere Rechtsgrundlage anzuwenden bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung. Eine weitere Weisung betraf, ein Rechtsmittel einzubringen bzw. Beschwerde zu erheben. 13 Weisungen betrafen „Sonstiges“. Knapp 55 Prozent der Weisungen entfielen auf die Wiener Ermittlungsbehörden, 16 auf die Oberstaatsanwaltschaft in Graz, 19,5 Prozent auf jene in Linz und knappe zehn Prozent auf Innsbruck.
Der Weisungsrat ist ein Beratungsgremium des jeweiligen Justizministers in clamorosen (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fällen. Die im Bericht umfassten Verfahren gehen bis 2014 zurück. In den Berichten finden diese erst Einschlag, wenn das Verfahren abgeschlossen wurde.
Inhaltlich reichen die Verfahren, in denen eine Weisung erteilt wurde, von mutmaßlich illegalen Geldflüssen über die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung bis hin zum Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Auch erging die Weisung, das Verfahren im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nord gegen zumindest zwei Beschuldigte weiterzuführen.
Die Koalition will das Weisungsrecht bei einem obersten Staatsanwalt statt im Ministerium ansiedeln. Bei den Details ist man uneinig. (red./APA)