Personenbetreuung kurz erklärt
ersonenbetreuer:innen unterstützen betreuungsbedürftige Personen in ihrem Alltag und bei ihrem Tagesablauf zu Hause. Ein- bis 24h-Betreuung ist individuell auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden zugeschnitten und lässt sie in ihrer vertrauten Umgebung, in ihren vier Wänden. Personenbetreuung ist die gewerberechtlich richtige Bezeichnung für 24-Stunden-Betreuung. Allgemein wird meistens von den „24h-Betreuer:innen“oder „24hPfleger:innen“gesprochen. Es sind fast ausschließlich Frauen, die diesen Beruf ausüben, die überwiegende Mehrheit kommt aus osteuropäischen Ländern wie unter anderem Bulgarien, Tschechien, der Slowakei, Rumänien oder Ungarn.
PKunde kann frei wählen
Das freie Gewerbe der Personenbetreuung ist in zwei Gewerbe getrennt: selbstständige Personenbetreuer:innen und Organisation und Vermittlung von Personenbetreuung, d. h. Vermittlungsagenturen. Kunden können selbst eine geeignete selbstständige Personenbetreuungskraft suchen oder auf das Netzwerk einer heimischen Vermittlungsagentur zurückgreifen. Die überwiegende Mehrheit der in Österreich tätigen
Personenbetreuer:innen ist selbstständig – anders wäre es für Betroffene auch nicht finanzierbar. Es sind häufig ältere Menschen, die Angebote der selbstständigen Personenbetreuung in Anspruch nehmen. Selbstständige Personenbetreuung kann aber in jeder Situation helfen, in der die Anstrengungen des Alltags nicht aus eigener Kraft zu bewältigen sind. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder
für Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt. Wichtig kann die Unterstützung auch für Angehörige sein, die sich aufgrund ihrer Berufstätigkeit oder räumlicher Distanz nicht um Betreuungsbedürftige kümmern können oder mit der Situation überfordert sind.
Weiterführende Informationen rund um das Gewerbe Personenbetreuungen finden Sie unter