Wann Masken vertrags- und EU-konform sind
Wer FFP2-Masken kauft, darf sich eine gültige CE-Kennung erwarten.
Europa schwimmt durch die dritte Corona-Infektionswelle. Die leeren Lager hallen eines Handelsunternehmens erreicht die Lieferung von drei Millionen Atemschutzmasken. Zum Entsetzendes Vertriebs stellt sich heraus, dass die Ware mangelhaft ist und nicht weiterverkauft werden kann. Dieses Szenario ist längst Realität, kein Einzelfall und beschäftigt bereits die österreichischen Gerichte.
Bei den in Europa gehandelten Maskenvarianten ist aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu differenzieren. Für die derzeit gängige FFP2-Maske (Atemschutzmaske) gilt die EU-Verordnung 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutz ausrüstungen( sog. PSA-Verordnung). Für die zuvor verwendeten himmelblauen OPMasken ist die derzeit noch geltende EU-Medizinprodukte-Richtlinie relevant. An sonstige Varianten zur Bedeckung von Mund und Nase werden in der Regel keine besonderen rechtlichen Anforderungen gestellt. Sie sind schlichtweg keine Schutzmasken und dürfen nicht als solche vermarktet werden.
EU-Richtlinien und Verordnungen schreiben für gewisse Produkte eineverp flicht endeCEKennzeichnung vor, etw ab eibestimmten Arten von Kinder spielsachen, Arbeitsmaschinen oder persönlicher Schutz ausrüstung wie den FFP2-Masken. Mit der CEKennzeichnung einer FFP2-Maske erklärt der Hersteller, dass diese den notwendigen Anforderungen genügt, die in denHarmoni sierungs rechts vorschriften der EU festgelegt sind. Als Produkt mit höheren Sicherheitsanforderungen muss die FFP2-Atemschutzmaske ein Konformitäts bewertungsverfahren durch einenotifi zierte Prüfstelle durchlaufen, um die C EKennzeichnung zu erlangen. Die zugelassenen Prüfstellen sind in der Nando-Datenbank der EUKommission aufgelistet.
Schon im März 2020 hat Brüssel den Mitgliedstaaten empfohlen,
Ausnahmen bei Konformitätsbewertungsverfahren von Medizinprodukten zuzulassen. Dementsprechend hat das Wirtschaftsministerium per Erlasse in verkürztes Bewertungsverfahren für Atemschutzmasken eingeführt. Dieses Verfahren b et rifftu.a. jedoch nur Atemschutzmasken für die Versorgung von medizinischen Fachkräften. Der Erlass tritt nach derzeitigem Stand Ende März außer Kraft.
Für die rechtlichen Folgen einer fehlerhaften CE-Kennzeichnung ist entscheidend, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Eine Leistung ist nur dann mangelhaft, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, also dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.
Sachmangel mit Folgen
Wurde der Kauf von FFP2-Masken vereinbart, darf ein Käufer erwarten, dass die gelieferten Masken eine gültige CE-Kennzeichnung aufweisen. Gleiches gilt, wenn ein Verkäufer Atemschutzmasken mit CE-Kennzeichnung zusagt. Der
Verkäufer sichert dem Käufer damit zu, dass die Masken sämtliche Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllen.
Wenn das vorgesehene Konformitäts bewertungsverfahren jedoch nicht eingehalten wurde, aus anderen Gründen eine CE-Kennzeichnung nicht hätte erfolgen dürfen oder die CE-Kennzeichnung sogar gefälscht ist, liegt ein Sachmangel vor. Diese falsch gekennzeichneten Atemschutzmasken dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden und sind somit auch nicht für den Handelsunternehmer wiederverkäuflich.
Die Rechtsfolgen sind mannigfaltig. Der Austausch der gelieferten Masken oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags sind hier die ersten Mittel der Wahl. Mitunter kann der Verkäufer auch schadenersatzpflichtig werden, und zwar für die dringend erforderlich gewordenen Deckungskäufe oder für entgangenen Gewinn.
Damit nicht genug: In der Praxis treten gehäuft Fälle auf, in denen Lieferanten oder Händler, womöglich unwissentlich, ihrem Vertragspartner zur Bestätigung der EU-Konformität oder CE-Kennzeichnung gefälschte Zertifikate und Prüfzeugnisse unterjubeln. Diese sollen belegen, dass Atemschutzmasken zum Import in die EU geeignet wären. Die gefälschten CE-Zertifikate stammen etwa von chinesischen Prüfinstituten, die nicht in der Nando-Datenbank gelistet sind. Es zirkulieren auch gefälschte CE-Zertifikate von in der EU ansässigen Prüfstellen, die tatsächlich jedoch keine Atemschutzmasken prüfen, mit der Absicht, eine europäische Legitimation vorzutäuschen. Die European Safety Foundation hat dieses Problem kurz nach Ausbruch der Coronapandemie erkannt und stellt auf ihrer Website die Ergebnisse ihrer laufenden Recherchen zur Verfügung. Bevor ein Unternehmer Atemschutzmasken bestellt, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf diese Website.