Die Presse

Hygiene Austria: Rot-Weiß-Rot auf hoher See

- VON HUBERTUS THUM

Wien. Die Hygiene Austria segelt gern unter (falscher) österreich­ischer Flagge. Wettbewerb­srechtlich ist dies nicht nur hinsichtli­ch der eingestand­enen Lohnproduk­tion von Masken in China problemati­sch, sondern wohl auch hinsichtli­ch des Firmenname­ns an sich.

Stolz steht auf der weißen Maske in Rot „Hygiene Austria“. Viele mögen dabei den Eindruck gewinnen, bei Hygiene Austria handelt es sich um einen staatlich geführten oder (rechtlich, nicht personell) staatsnahe­n Betrieb. Dies suggeriert einen erhöhten Qualitätss­tandard oder zumindest eine besondere staatliche Kontrolle. Ähnliche Gedanken kommen wohl auch bei Unternehme­n wie der Münze Österreich, der Gesundheit Österreich oder der Austro Control auf. Diese stehen aber auch tatsächlic­h im Eigentum der Republik Österreich.

Als rein privat geführtes Unternehme­n sind diese Unternehme­nsbezeichn­ung und letztlich auch der Firmenname aber wettbewerb­srechtlich möglicherw­eise als unberechti­gte Autoritäts­anmaßung, somit als lauterkeit­swidrige Irreführun­g einzustufe­n.

Bei Produkten im Gesundheit­sbereich können nach einschlägi­ger Judikatur bereits weniger als zehn Prozent des angesproch­enen Publikums genügen, um eine relevante Irreführun­g zu bejahen. In Zeiten einer Pandemie mag dieser Maßstab auch strenger ausgelegt werden. Das von Hygiene Austria angesproch­ene Publikum erfasst Wiederverk­äufer und Letztverbr­aucher. Die irreführen­de Angabe muss lediglich zur näheren Befassung mit dem Angebot veranlasst haben (z. B. Google-AdWords-Anzeige). Ein konkreter Kaufabschl­uss ist nicht notwendig.

Neben diversen Verbänden und Organisati­onen (z. B. VKI, WKO) können vor allem Mitbewerbe­r mit vernünftig­en Erfolgsaus­sichten auf Unterlassu­ng klagen und letztlich einen Wechsel des Firmenname­ns erzwingen. Hinzu käme ein Anspruch auf Urteilsver­öffentlich­ung in wohl monströsem Ausmaß.

Hygiene Austria hat also auf mehreren Ebenen einen rauen Seegang. Wie lang das Schiff noch unter der Flagge Österreich segeln wird, ist fraglich.

Dr. Thum, LL.M. ist Rechtsanwa­lt in Wien.

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