Kein Trainer ohne Leumund
Nach BSO-Beschluss ist für Betreuer in Österreich ein erweiterter Strafregisterauszug Pflicht.
Missbrauch,
Vergewaltigung, Machtspiele, Ausnutzung des Autoritätsverhältnisses – es sind bittere Erkenntnisse bzw. Vorwürfe, die Österreichs Sport zuletzt eingeholt haben. Dass die im Sport entstehende Nähe ausgenützt werden kann, hinterlässt ein beklemmendes Gefühl.
Was beim Skiverband längst umgesetzt ist, hat jetzt auch die Bundes-Sport-Organisation für ihre Verbände fixiert: Ohne erweiterten Strafregisterauszug darf kein Trainer mehr engagiert werden. Dass Kinder- und Jugendeinrichtungen seit 1. Jänner 2014 Zugriff auf diese Sexualstraftäterdatei gehabt hätten, gibt zu denken. Jetzt können Verbände nicht mehr darauf zurückgreifen – ab sofort müssen sie es.
34 Verbände haben den von BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer verlangten Verhaltenskodex übernommen, 26 weitere folgen. Unerlässlich bleibt, dass mit aller Härte – so auch Namen bekannt sind – seitens der Justiz ermittelt wird. Es besteht dann zwingender Klärungsbedarf: Eine betroffene Partei kann sich in so einer Causa nicht selbst prüfen bzw. entlasten.
Die neue Sensibilität für die Situation und Umsetzung solcher Sicherheitsvorkehrungen stärken den Glauben, dass man sich der erreichten Dimension dieser Problematik bewusst geworden ist. Österreichs Sport – ob im Judo, Volleyball, Kinderfußball oder Skisport – kann es sich nicht leisten, weiter an Vertrauen einzubüßen.