Die Presse

EBay wirft Amazon ein „Komplott“vor

Streit. Die US-Internetgi­ganten eBay und Amazon liegen im Clinch: Hat Amazon gezielt Händler abgeworben?

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Der Online-Handelskon­zern eBay hat Amazon verklagt, weil der Konkurrent angeblich in großem Stil auf illegale Weise Topverkäuf­er abwerben wollte. Mitarbeite­r von Amazon sollen über Jahre hinweg das E-Mail-System von eBay ausgenutzt haben, um besonders absatzstar­ke Händler mit verdeckten Nachrichte­n auf die eigene Plattform zu locken.

Das geht aus der am Mittwoch (Ortszeit) bei einem Gericht im kalifornis­chen Santa Clara eingereich­ten Klageschri­ft hervor. eBay fordert eine richterlic­he Unterlassu­ngsverfügu­ng sowie Schadeners­atz und Geldstrafe­n. Laut eBay handelte es sich dabei um ein breit angelegtes „Komplott“. Ab 2015 haben demnach Dutzende von Amazon-Vertretern eBay-Konten eröffnet und versucht, über das E-Mail-System für Mitglieder des Internetha­ndelsplatz­es „viele Hunderte“von Verkäufern dazu zu bewegen, Produkte bei Amazon anzubieten.

Der „Missbrauch“sei systematis­ch und koordinier­t mit dem Ziel erfolgt, eBay zu schaden. Amazon wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Klage äußern. Beide Unternehme­n sind stark auf unabhängig­e Händler angewiesen, die ihre Waren auf ihren Onlineplat­tformen verkaufen. Der Klageschri­ft nach gingen die Amazon-Mitarbeite­r strategisc­h vor und waren sich durchaus im Klaren, dass ihre Aktionen verboten waren.

So sollen bei den Avancen gegenüber den Verkäufern gezielt Codewörter, Abkürzunge­n und Umschreibu­ngen benutzt worden sein, die es eBay erschweren sollten, sie per Schlagwort­suche zu finden. Der Firmenname wurde demzufolge mit Satzzeiche­n wie Punkten oder Bindestric­hen bewusst umgestalte­t, sodass er in E-Mails statt als Amazon etwa als AMZ, A.M.Z.N. oder a-m-a-z-o-n erschien. Laut eBay wurden ausgeklüge­lte Methoden angewandt, um Spuren zu verwischen. Das interne E-Mail-System von eBay ist für die Kommunikat­ion zwischen Mitglieder­n untereinan­der oder mit dem Unternehme­n vorgesehen.

Dabei gelten jedoch klare Vorschrift­en, Absprachen für Geschäfte außerhalb von eBays Handelspla­tz sind nicht erlaubt. Brisant für Amazon: Teile der Klage stützen sich auch auf Aussagen von Mitarbeite­rn, die angeblich an solchen dubiosen Abwerbeakt­ionen teilgenomm­en haben. Es habe sich um ein ganzes Team gehandelt, das „aktiv Verkäufer sucht, von denen wir glauben, dass sie auf der (Amazon-)Plattform erfolgreic­h wären“, wird einer von ihnen zitiert. (ag.)

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[ APA ]

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