EBay wirft Amazon ein „Komplott“vor
Streit. Die US-Internetgiganten eBay und Amazon liegen im Clinch: Hat Amazon gezielt Händler abgeworben?
Der Online-Handelskonzern eBay hat Amazon verklagt, weil der Konkurrent angeblich in großem Stil auf illegale Weise Topverkäufer abwerben wollte. Mitarbeiter von Amazon sollen über Jahre hinweg das E-Mail-System von eBay ausgenutzt haben, um besonders absatzstarke Händler mit verdeckten Nachrichten auf die eigene Plattform zu locken.
Das geht aus der am Mittwoch (Ortszeit) bei einem Gericht im kalifornischen Santa Clara eingereichten Klageschrift hervor. eBay fordert eine richterliche Unterlassungsverfügung sowie Schadenersatz und Geldstrafen. Laut eBay handelte es sich dabei um ein breit angelegtes „Komplott“. Ab 2015 haben demnach Dutzende von Amazon-Vertretern eBay-Konten eröffnet und versucht, über das E-Mail-System für Mitglieder des Internethandelsplatzes „viele Hunderte“von Verkäufern dazu zu bewegen, Produkte bei Amazon anzubieten.
Der „Missbrauch“sei systematisch und koordiniert mit dem Ziel erfolgt, eBay zu schaden. Amazon wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Klage äußern. Beide Unternehmen sind stark auf unabhängige Händler angewiesen, die ihre Waren auf ihren Onlineplattformen verkaufen. Der Klageschrift nach gingen die Amazon-Mitarbeiter strategisch vor und waren sich durchaus im Klaren, dass ihre Aktionen verboten waren.
So sollen bei den Avancen gegenüber den Verkäufern gezielt Codewörter, Abkürzungen und Umschreibungen benutzt worden sein, die es eBay erschweren sollten, sie per Schlagwortsuche zu finden. Der Firmenname wurde demzufolge mit Satzzeichen wie Punkten oder Bindestrichen bewusst umgestaltet, sodass er in E-Mails statt als Amazon etwa als AMZ, A.M.Z.N. oder a-m-a-z-o-n erschien. Laut eBay wurden ausgeklügelte Methoden angewandt, um Spuren zu verwischen. Das interne E-Mail-System von eBay ist für die Kommunikation zwischen Mitgliedern untereinander oder mit dem Unternehmen vorgesehen.
Dabei gelten jedoch klare Vorschriften, Absprachen für Geschäfte außerhalb von eBays Handelsplatz sind nicht erlaubt. Brisant für Amazon: Teile der Klage stützen sich auch auf Aussagen von Mitarbeitern, die angeblich an solchen dubiosen Abwerbeaktionen teilgenommen haben. Es habe sich um ein ganzes Team gehandelt, das „aktiv Verkäufer sucht, von denen wir glauben, dass sie auf der (Amazon-)Plattform erfolgreich wären“, wird einer von ihnen zitiert. (ag.)