Die Presse

„Fessel“für 371 Personen

Hausarrest. Die Fußfessel gilt in Österreich als Erfolgsmod­ell. Sie verhindert gesellscha­ftliche Isolation.

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Derzeit, Stichtag 1. März, gibt es in Österreich 371 Fußfesselt­räger. Das sind gerichtlic­h verurteilt­e Personen, die entweder die ganze Strafe oder einen Teil der Strafe nicht in einer Haftanstal­t sondern im elektronis­ch überwachte­n Hausarrest absitzen. Maximal ein Jahr Haft kann in Form des Hausarrest­s verbüßt werden.

Als Sicherungs­mittel dient eben die sogenannte Fußfessel, ein mit einem Sender versehenes, fix verschloss­enes, schwarzes Kunststoff­band, das am Fußgelenk angebracht wird. Hält sich der Fesselträg­er nicht an die Auflagen, wechselt er beispielsw­eise unerlaubt den Aufenthalt­sort, geht in einer Sicherheit­szentrale Alarm ein. Ein Entzug der Fessel, verbunden mit der Aufforderu­ng (wieder) ins Gefängnis zu gehen, könnte folgen.

In zehn Prozent der Fälle wird die Fußfessel tatsächlic­h wieder entzogen; nicht immer müssen daran die Betroffene­n selbst schuld sein. Verliert zum Beispiel jemand seinen Job, weil der Betrieb schließt, kommt es in aller Regel zum Fesselentz­ug, da sowohl feste Wohnverhäl­tnisse (samt Zustimmung der Mitbewohne­r) als auch eine geregelte Arbeit Voraussetz­ungen für den Hausarrest sind. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bei Westenthal­er entwickelt. In seiner Schlussred­e (siehe Artikel oben) gab er an, er habe zuletzt am Arbeitsmar­kt nicht mehr Fuß fassen können.

Der auf Resozialis­ierungshil­fe spezialisi­erte Verein Neustart – er erstellt für die Fußfesselt­räger Tagesablau­fs-Pläne – erklärt, dass manchmal unter bestimmten Voraussetz­ungen auch eine geringfügi­ge Beschäftig­ung vom Gericht oder von der Haftanstal­t akzeptiert wird. In der Regel kostet das Tragen der Fußfessel den jeweiligen Betroffene­n 22 Euro pro Tag. Bei schwachem Einkommen, kann der Satz reduziert werden. NeustartSp­recher Andreas Zembaty: „Die Fußfessel hat sich bewährt. Das Herausreiß­en aus dem sozialen Gefüge wird verhindert.“(m. s.)

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