EU-Hilfen für Türkei „nur begrenzt wirksam“
Bericht. EU-Rechnungshof untersuchte Projekte zur Heranführung der Türkei an EU-Standards.
Wie zielgerecht werden jene Mittel eingesetzt, die Brüssel der Türkei im Rahmen der Heranführungshilfe an die EU überweist? Dieser Frage ging der Europäische Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht nach, der am heutigen Mittwoch veröffentlicht wird. Die Antwort fällt zwiespältig aus: Zwar werden die Schwerpunkte gut definiert, doch bei der Umsetzung der Ziele gibt es teilweise Mängel.
Um die Türkei an die europäischen Standards zu gewöhnen, hat die EU im Zeitraum 2007–2020 sogenannte IPA-Finanzhilfen von über neun Milliarden Euro bereitgestellt. Die Prüfer des EU-Rechnungshofs konzentrierten sich in ihrem Bericht auf die Periode 2007–2013 und evaluierten 15 Projekte in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen, auf die insgesamt 112 Millionen Euro entfielen.
Zur Ausgangslage: Die EUKommission hat „die für Fortschritte beim EU-Beitrittsprozess notwendigen Voraussetzungen richtig ermittelt“, wie es in dem Bericht heißt. Allerdings habe man bei der Verwendung der Mittel einige grundlegende Erfordernisse außer Acht gelassen – nämlich Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung und Pressefreiheit. Der Rechnungshof kritisiert in dem Zusammenhang die Brüsseler Behörde, weil sie „von der Konditionalität des IPA kaum Gebrauch gemacht hatte“.
Zwar haben die geprüften Projekte demnach ihren Zweck grosso modo erfüllt, doch ist die Nachhaltigkeit der positiven Ergebnisse aufgrund mangelnden politischen Willens in Ankara gefährdet. Fazit der Berichterstatter: Die EU-Heranführungshilfen für die Türkei waren bis dato „nur begrenzt wirksam“. (la)