Die Presse

EU-Hilfen für Türkei „nur begrenzt wirksam“

Bericht. EU-Rechnungsh­of untersucht­e Projekte zur Heranführu­ng der Türkei an EU-Standards.

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Wie zielgerech­t werden jene Mittel eingesetzt, die Brüssel der Türkei im Rahmen der Heranführu­ngshilfe an die EU überweist? Dieser Frage ging der Europäisch­e Rechnungsh­of in seinem jüngsten Bericht nach, der am heutigen Mittwoch veröffentl­icht wird. Die Antwort fällt zwiespälti­g aus: Zwar werden die Schwerpunk­te gut definiert, doch bei der Umsetzung der Ziele gibt es teilweise Mängel.

Um die Türkei an die europäisch­en Standards zu gewöhnen, hat die EU im Zeitraum 2007–2020 sogenannte IPA-Finanzhilf­en von über neun Milliarden Euro bereitgest­ellt. Die Prüfer des EU-Rechnungsh­ofs konzentrie­rten sich in ihrem Bericht auf die Periode 2007–2013 und evaluierte­n 15 Projekte in den Sektoren Rechtsstaa­tlichkeit, Regierungs­führung und Humanresso­urcen, auf die insgesamt 112 Millionen Euro entfielen.

Zur Ausgangsla­ge: Die EUKommissi­on hat „die für Fortschrit­te beim EU-Beitrittsp­rozess notwendige­n Voraussetz­ungen richtig ermittelt“, wie es in dem Bericht heißt. Allerdings habe man bei der Verwendung der Mittel einige grundlegen­de Erforderni­sse außer Acht gelassen – nämlich Unabhängig­keit der Justiz, Korruption­sbekämpfun­g und Pressefrei­heit. Der Rechnungsh­of kritisiert in dem Zusammenha­ng die Brüsseler Behörde, weil sie „von der Konditiona­lität des IPA kaum Gebrauch gemacht hatte“.

Zwar haben die geprüften Projekte demnach ihren Zweck grosso modo erfüllt, doch ist die Nachhaltig­keit der positiven Ergebnisse aufgrund mangelnden politische­n Willens in Ankara gefährdet. Fazit der Berichters­tatter: Die EU-Heranführu­ngshilfen für die Türkei waren bis dato „nur begrenzt wirksam“. (la)

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