Die Presse

Gegner des Murkraftwe­rks scheitern

Höchstrich­ter bestätigen Nein zur Volksbefra­gung.

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Wien. Die Gegner des Murkraftwe­rks in Graz-Puntigam sind mit ihrem Wunsch nach einer Volksbefra­gung nun auch bei den Höchstrich­tern am Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) abgeblitzt. Zuvor hatten bereits der Grazer Gemeindera­t und das steirische Landesverw­altungsger­icht erklärt, dass die von den Kraftwerkg­egnern gewünschte­n Fragen nicht den Vorgaben des Steiermärk­ischen Volksrecht­egesetzes entspreche­n.

10.242 Bürger hatten den Antrag auf eine Volksbefra­gung gestellt. Zwei Fragen sollten dabei beantworte­t werden. „Wollen Sie den Bau der Mur-Staustufe Graz?“Und: „Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbe­reich zum Bau der Mur-Staustufe Graz beitragen?“Schon das Landesverw­altungsger­icht hatte festgehalt­en, dass es sich hier um zwei Fragen und nicht um eine, wie gesetzlich vorgesehen, handelt. Zudem seien die beiden Fragen noch dazu widersprüc­hlich und somit nicht eindeutig. Außerdem handle es sich um kein künftiges Projekt mehr. Sondern um eines, dass schon genehmigt worden sei, weswegen der Erbauer darauf einen Anspruch habe und die Politik keinen Einfluss mehr darauf nehmen könne.

Auch politisch umfehdet

Der VwGH bestätigte nun die Entscheidu­ng. Das Murkraftwe­rk ist in Graz auch politisch umstritten. Nachdem sich die KPÖ wegen des Kraftwerks beim Budget quergelegt hatte, war es im Februar zu Neuwahlen gekommen. Die jetzige schwarzbla­ue Koalition in Graz steht hinter dem Kraftwerk. (aich)

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