Gegner des Murkraftwerks scheitern
Höchstrichter bestätigen Nein zur Volksbefragung.
Wien. Die Gegner des Murkraftwerks in Graz-Puntigam sind mit ihrem Wunsch nach einer Volksbefragung nun auch bei den Höchstrichtern am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt. Zuvor hatten bereits der Grazer Gemeinderat und das steirische Landesverwaltungsgericht erklärt, dass die von den Kraftwerkgegnern gewünschten Fragen nicht den Vorgaben des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes entsprechen.
10.242 Bürger hatten den Antrag auf eine Volksbefragung gestellt. Zwei Fragen sollten dabei beantwortet werden. „Wollen Sie den Bau der Mur-Staustufe Graz?“Und: „Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Mur-Staustufe Graz beitragen?“Schon das Landesverwaltungsgericht hatte festgehalten, dass es sich hier um zwei Fragen und nicht um eine, wie gesetzlich vorgesehen, handelt. Zudem seien die beiden Fragen noch dazu widersprüchlich und somit nicht eindeutig. Außerdem handle es sich um kein künftiges Projekt mehr. Sondern um eines, dass schon genehmigt worden sei, weswegen der Erbauer darauf einen Anspruch habe und die Politik keinen Einfluss mehr darauf nehmen könne.
Auch politisch umfehdet
Der VwGH bestätigte nun die Entscheidung. Das Murkraftwerk ist in Graz auch politisch umstritten. Nachdem sich die KPÖ wegen des Kraftwerks beim Budget quergelegt hatte, war es im Februar zu Neuwahlen gekommen. Die jetzige schwarzblaue Koalition in Graz steht hinter dem Kraftwerk. (aich)