War es das für neue Uni-Schranken?
Universität. Die koalitionäre Einigung, weitere Zugangsbeschränkungen einzuführen, ist geplatzt. Bis 31. Jänner 2018 soll allerdings ein neues Studienplatzmodell vorliegen. Was das bedeutet.
Wien. Dass Uni-Rektoren öffentlich jubeln ist eher selten. In der Vorwoche ist genau das angesichts der Erhöhung des Universitätsbudgets um 1,35 Milliarden Euro, also um fast 14 Prozent, passiert. Ganz zufrieden sind die Rektoren angesichts dessen, dass die von der rotschwarzen Koalition versprochenen neuen Zugangsbeschränkungen jetzt nicht beschlossen wurden, dennoch nicht. Doch sind neue Zugangsbeschränkungen mit dem Gesetzesbeschluss tatsächlich Geschichte? Eine Suche nach Antworten.
1 Weshalb werden nicht wie vereinbart neue Beschränkungen eingeführt?
SPÖ und ÖVP hatten sich eigentlich auf eine neue Form der Uni-Finanzierung, auf die sogenannte Studienplatzfinanzierung, geeinigt. Diese sollte nach Einlenken der SPÖ weitere Zugangsbeschränkungen beinhalten. Doch dann wurden Neuwahlen ausgerufen und das Projekt gestoppt. Damit hing auch die Finanzierung der Unis für die Jahre 2019 bis 2021 in der Luft. Denn eigentlich sollte es die Studienplatzfinanzierung gemeinsam mit einem Budgetplus von 1,35 Milliarden Euro für die Unis geben. Das Geld gibt es nun doch. Darauf haben sich SPÖ, Grüne, Neos und die FPÖ geeinigt. Die ÖVP stimmte dagegen. Sie wollte das Geld nicht ohne gleichzeitige Festlegung auf die Studienplatzfinanzierung inklusive Beschränkungen freigeben.
2 Wird es nun sicher keine neuen Zugangsbeschränkungen geben?
Nein, ausschließen kann man die Einführung weiterer Beschränkungen an den Unis nicht. Im vergangene Woche erfolgten Gesetzesbeschluss ist nämlich eine Art Zeitplan vorgesehen. Demnach muss bis zum 31. Jänner 2018 von der (wahrscheinlich neuen) Regierung ein Modell für eine „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene“Uni-Finanzierung vorliegen. Die Worte Zugangsregelungen oder Zu- gangsbeschränkungen fallen bei dieser Vorgabe allerdings nicht. Sie werden offenbar sogar vermieden. Im Beschluss ist mit Hinblick auf die Studienplatzkapazitäten nämlich explizit nur von „Lenkungsmaßnahmen, insbesondere durch Information, Anreizsysteme und Maßnahmen zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Studienwahl“die Rede. Beschränkungen sind andererseits aber auch nicht ausgeschlossen. Sie können also schon eingeführt werden.
3 Doch wie wahrscheinlich ist es, dass bis dahin neue Schranken kommen?
Die Rektoren sind, obwohl man sich im Gesetzesbeschluss „um die historisch heiße Kartoffel des Begriffs Zugangsregelungen“gedrückt habe, optimistisch, dass bis Ende Jänner 2018 ein Entwurf (inklusive Beschränkungsmöglichkeiten) vorgelegt wird. Es dürfte da auch etwas Zweckoptimismus mitschwingen. Denn ob die nächste Regierung bei der geforderten Vorlage des neuen Uni-Finanzierungsmodells bis zum 31. Jänner 2018 auch Zugangsbeschränkungen vorsieht, bleibt der jeweils neuen Koalition überlassen.
4 Können der nächsten Regierung Vorschriften gemacht werden?
Darüber, ob es überhaupt rechtens ist, der nächsten Regierung vorzuschreiben, bis Ende Jänner ein neues Modell zur Studienplatzfinanzierung vorzulegen, scheiden sich derzeit noch die verfassungsrechtlichen Geister. Der Verfassungsjurist Klaus Poier (Uni Graz) hegt Bedenken. Mit dem Auftrag, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen, werde für die neue Regierung ein Recht zur Pflicht gemacht, meinte Poier zuletzt im „ORF-Radio“. Man würde die Regierung „knebeln“und das sei unzulässig. Ganz anders sieht das Verfassungsjurist Heinz Mayer. Der bezeichnete die ganze Bestimmung zur Vorlage einer Studienplatzfinanzierung im „Standard“als „absurd und sinnlos, weil man sie nicht durchsetzen kann“. Das sei „wie wenn man in einem Gesetz ,alles Gute zum Geburtstag‘ wünscht. Schöne Worte, aber juristisch irrelevant und folgenlos. Welche Folgen sollte es geben, wenn sich eine Regierung dazu nicht einigt und nichts vorlegt?“, so Mayer.
5 Wie ist es eigentlich um den freien Hochschulzugang bestellt?
Selbst falls keine weiteren Zugangsbeschränkungen eingeführt werden, ist der freie Hochschulzugang vielerorts nur noch ein politisches Schlagwort. Denn an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es schon seit jeher Aufnahmeprüfungen und auch an den öffentlichen Universitäten sind laut Universitätenkonferenz schon jetzt 34 Prozent aller Studienanfänger von Zugangsregelungen betroffen. Zu den beschränkten Uni-Fächern zählen besonders überlaufene Studien wie Wirtschaft, Informatik, Architektur, Biologie und Pharmazie sowie die aufgrund des deutschen Studentenansturms beschränkten Fächer wie Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Publizistik.