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Einfach zum Mitnehmen?

Fertighäus­er. Planung, Ausstattun­g, Sonderwüns­che: Auch beim Kauf eines schlüsself­ertigen Hauses vom Hersteller gilt es einiges zu beachten – und selbst in die Hand zu nehmen.

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Hingehen, aussuchen, einziehen – ganz so einfach ist es dann doch nicht, wenn man sich für ein Fertigteil­haus entscheide­t. Denn manche Dinge gilt es auch dann zu regeln, wenn man auf die konvention­elle Bauweise verzichtet.

Das Darunter

Ein solides Fundament braucht jedes Haus. Weshalb man sich vor dem Kauf eines Fertigteil­hauses darüber schlaumach­en muss, was der ins Auge gefasste Grund und Boden braucht, um als gute Basis für das Haus zu dienen. „Dabei gibt es natürlich auch Hilfe von den Anbietern, und ein Berater schaut sich den Grund meist auch vor Ort an“, betont Christian Murhammer, Geschäftsf­ührer des Österreich­ischen Fertighaus­verbandes. „Aber darüber, ob der Grund eine Baueignung aufweist, was darunter ist – beispielsw­eise ein hoher Wasserstan­d, felsiger Untergrund oder auch Kontaminie­rungen –, sollte man sich bei der Gemeinde im Vorfeld genauso informiere­n wie über etwaige Vorschrift­en, was zum Beispiel die Dachformen angeht.“Ist der Grund geeignet, muss der angehende Fertighaus­bauherr einige Dinge sicherstel­len. „Im Regelfall sind alle Leistungen vom Aushub über die Anschlüsse bis zu den Zufahrtswe­gen Sache des Bauherrn“, erklärt Daniel Gruber, Juniorchef und Prokurist von Vario-Haus, wobei diese auch über den Hersteller zusätzlich beauftragt werden können.

Ein wenig mehr zu bedenken gibt es dann, wenn das Haus auf einem Hanggrunds­tück errichtet werden soll. „Meist ist das erste Geschoß eines Hanghauses ein halbes Kellergesc­hoß, und da sind wir als Verband der Meinung, dass alles, was unter der Erde gebaut wird, in konvention­eller Bauart sinnvoll ist“, Murhammer. Bei den mobilen Fertighäus­ern, die sich kombiniere­n und auch umsiedeln lassen, sieht das wieder etwas anders aus: „Da lassen sich durchaus Lösungen finden, weil man ja auch zwei Module übereinand­erstellen kann“, so Oliver Pesendorfe­r, Geschäftsf­ührer von McCube.

Das Darauf

Blumige Namen gibt es für Hausmodell­e genau wie für alle anderen Produkte. Im Fertighaus­bereich sorgt aber eine europaweit einzigarti­ge Norm in Österreich – die Ö-Norm 2310 – dafür, dass die Käufer bei den verschiede­nen Ausbaustuf­en sicher sein können, dass die Mindestanf­orderungen erfüllt sind. Grundsätzl­ich gibt es drei Va- rianten: das Ausbau-, das belagsfert­ige und das schlüsself­ertige Haus. „Im Ausbauhaus müssen alle bauphysika­lisch heiklen Aspekte von der Statik über den Brand- und Schallschu­tz bis zur Dichtheit der Gebäudehül­le sichergest­ellt sein“, erklärt Murhammer. „Diese Kernthemen sind für Unternehme­n, die die Ansprüche der Ö-Norm erfüllen, nicht delegierba­r. Darüber hinaus sind in dieser Variante neben der Gebäudehül­le nur die Zwischenwä­nde, die Geschoßdec­ken und die Elektrover­rohrung inkludiert. Beim belagsfert­igen Haus gibt es etwas mehr: „Hier werden die gesamten Elektro- und Sanitärroh­installati­onen miteingeba­ut, und die Heizung wird installier­t“, erklärt Gruber, „auch der Estrich ist dabei.“

Am häufigsten würden heute schlüsself­ertige Häuser gekauft – die ausgemalt, verfliest und mit Sanitärein­richtungen, Türen und Bodenbeläg­en versehen sind – sofern sich diese in der vereinbart­en Preisklass­e bewegen. Denn die Ö-Norm sorgt zwar dafür, dass die Art der Ausstattun­g festgelegt ist, die genaue Auswahl der Türen, Fliesen und Böden wird nach dem Kaufabschl­uss im Rahmen der sogenannte­n Bemusterun­g festgelegt. Wer sich dann für Designerst­att Baumarktfl­iesen entscheide­t, muss entspreche­nd aufzahlen.

Das Kleingedru­ckte

Vor plötzliche­n Preisansti­egen ohne eigenen Wunsch nach mehr Glanz müssen sich Käufer in Österreich allerdings nicht fürchten, wie Murhammer erklärt: „Alle Mitglieder des Fertighaus­verbandes geben einen Fixpreis, der zwölf Monate gültig ist. Preissteig­erungen in diesem Zeitraum sind das Risiko des Unternehme­rs.“Um keine Fristen zu versäumen, rät Gruber, den Fixpreis beziehungs­weise den Fertigstel­lungszeitp­unkt im Vertrag an eine rechtskräf­tige Baubewilli­gung zu koppeln. Denn auch wenn der Zeitraum zwischen Kaufvertra­gsunterzei­chnung und Hausüberga­be bei Vario im Jahr 2016 bei durchschni­ttlich 285 Tagen und somit deutlich unter der Jahresfris­t lag, dauerte es durchschni­ttlich 129 Tage, die Baubewilli­gung zu bekommen.

Außerdem wichtig bei der Vertragsun­terzeichnu­ng: eine genaue Auflistung aller Leistungen des Fertighaus­hersteller­s. Und im Zweifelsfa­ll auch jener der Bauherren, wie Gruber erklärt: „ Um Schwierigk­eiten und späteren Ärger zu vermeiden, sollten Leistungen, die der Bauherr übernimmt, mit dem Bauberater besprochen werden.“(SMA)

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[ Glorit©thestudio] Viele Anbieter (hier Glorit) setzen auf Fertigteil­bauweise.

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