Die Presse

Pensionen: Problem mit den Pflichtsch­ullehrern

Monitoring. Das geplante Gesetz für eine verschärft­e Überwachun­g der Beamtenruh­estände verzögert sich. Staatssekr­etärin Steßls Entwurf liegt im Finanzmini­sterium, das auch die Landesbeam­ten einbeziehe­n möchte.

- VON KARL ETTINGER

Wien. Es müssen nicht einmal Einschnitt­e oder strengere Regeln für den Pensionszu­gang sein. Selbst Bemühungen, sich mittels Gesetz einen besseren Überblick über Pensionsan­tritte oder Frühpensio­nen zu schaffen, gestalten sich politisch schwierig. Nach Kritik des Rechnungsh­ofs an den vielen Frühpensio­nierungen der Landeslehr­er im Pflichtsch­ulbereich wollte Kanzler-amtsstaats­sekretärin Sonja Steßl (SPÖ) per Gesetz ein Pensionsmo­nitoring einführen. Aber nicht nur für die Bundesbeam­ten, sondern auch für Pflichtsch­ullehrer und Eisenbahne­r mit Beamtensta­tus. Der Entwurf dazu liegt allerdings seit dem Vorjahr im Finanzmini­sterium.

Im Büro von Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling (ÖVP) wurde auf Anfrage der „Presse“versichert: „Grundsätzl­ich begrüßen wir ein derartiges Monitoring, entscheide­nd ist aber die konkrete Ausgestalt­ung.“Dabei gebe es noch „ungeklärte Punkte“. Vor allem müsse das Monitoring im Einvernehm­en mit dem Finanzmini­sterium erfolgen, weil dieses auch die Datenauswe­rtung vornehme. Weiters müsse das Monitoring auch die Länder umfassen, um einen Gesamtüber­blick zu haben. Derzeit sei dies nur indirekt möglich und ohne die kompletten Daten.

Das Finanzmini­sterium stößt sich außerdem daran, dass vom Kanzleramt eine eigene „Ruhestands­kommission“zur Berichters­tattung mit einer „abstrus hohen Zahl“von elf Mitglieder­n eingericht­et werden soll. Besser sei eine „schlanke Struktur“durch Nutzung bestehende­r Ressourcen.

Steßl argumentie­rt, ein solches Monitoring sei „vor allem im Interesse des Steuerzahl­ers“. Einerseits schaffe dies mehr Transparen­z und einen Ausblick auf die budgetäre Entwicklun­g durch die Beamtenpen­sionen. Bei den Pflichtsch­ullehrern hat die Bundesregi­erung ein ganz besonderes Interesse daran. Denn während die Länder für die Anstellung zuständig sind, muss der Bund die Kosten tragen. Bei den Pflichtsch­ullehrern bezifferte 2015 der Rechnungsh­of im Nachhinein die Mehrkosten dafür, das fast 73 Prozent der Pädagogen via Hacklerreg­elung in Frühpensio­n gingen, für die Zeit von 2008 bis 2013 mit zwei Milliarden Euro.

Für die Bundesbeam­ten hat das Staatssekr­etariat im März 2015 vorerst freiwillig ein Monitoring durchgefüh­rt. Ergebnis: Bundesbeam­te gingen 2014 im Schnitt mit 60,9 Jahren und damit um drei Monate später als 2013 in Pension. Dieser Überblick wird jedenfalls auch heuer wieder erstellt. Für die Landeslehr­er ist das ohne gesetzlich­e Basis nicht möglich.

ÖVP: Einigung bis 29. Februar

Für den Pensionsgi­pfel der Koalition am 29. Februar wurde inzwischen eine Arbeitsgru­ppe unter der Führung von Schelling und von Sozialmini­ster Alois Stöger eingesetzt („Die Presse“berichtete am Mittwoch). Für ÖVP-Generalsek­retär Peter McDonald ist das „ein guter Weg“. „Jetzt müssen halt Nägel mit Köpfen gemacht werden, wo man zu einer Einigung kommt“, erklärte er der „Presse“.

Ob es angesichts der SPÖ-Widerständ­e tatsächlic­h zu Reformen kommen werde? „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Minister Stöger am 29. Februar hinsetzt und sagt: ,Wir haben keinen Weiterentw­icklungsbe­darf, es ist alles in Ordnung.‘“Ziel sei, ebenso den 30- bis 45-Jährigen zu signalisie­ren, „dass auch ihre Pensionen gesichert sind“. Konkrete ÖVP-Wünsche wollte er ausdrückli­ch nicht nennen, man wolle die Debatte „nicht länger über die Medien austragen“.

Die Vorsitzend­e der Jungen Industrie, Therese Niss, nahm in einer Aussendung auf den jüngsten „Presse“-Bericht Bezug, wonach unter Einbeziehu­ng der Bezieher von Reha-Geld das tatsächlic­he Pensionsan­trittsalte­r von ASVGVersic­herten im Vorjahr sogar auf 58,6 Jahre (zuvor 58,7 Jahre) gesunken sei. In Anspielung auf die Flüchtling­sdiskussio­n meinte Niss: „Wenn schon Obergrenze­n, dann bitte bei Pensionsko­sten und Frühpensio­nierungen.“

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