Zadić für baldiges Nachschärfen beim Korruptionsstrafrecht
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) macht mit der Nachschärfung beim Korruptionsstrafrecht Ernst und kündigt einen Entwurf bereits für das erste Quartal an. Vor allem mit dem IbizaSkandal seien Lücken im Korruptionsstrafrecht sichtbar geworden. Diese will Zadić nun schließen. Es sei ihr Beitrag zu dem mit Antritt der türkis-grünen Koalition versprochenen Transparenz- und Antikorruptionspaket.
Enthalten sind darin auch angekündigte Nachschärfungen im Parteienfinanzierungsgesetz (die im Parlament erarbeitet werden) sowie das Informationsfreiheitsgesetz, das Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegen einigen Widerstand durchzubringen versucht.
Zadić hat ihren Entwurf zum Korruptionsstrafrecht bereits der ÖVP zur politischen Abstimmung übermittelt. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, ehe er die entsprechende Funktion eines Amtsträgers hat.
Noch nicht in Sicht ist die Übertragung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten von der Ministerin an einen Bundesstaatsanwalt. Zadić hat dazu nicht nur eine Arbeitsgruppe eingesetzt, sondern auch einen Beirat eingerichtet.
Die lange geforderte Reform des Maßnahmenvollzugs soll 2022 kommen. Die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher sei ein „sehr sensibler Bereich“. Die Reform bestehe aus zwei Teilen: Die Regierungsvorlage für Teil eins mit den nötigen Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht wird demnächst fertig. Den zweiten Teil, die Änderung des Maßnahmenvollzugsgesetzes, will Zadić Mitte des Jahres in Begutachtung schicken. (APA)