Der Standard

Üppige Hilfen für Gastro und Hotellerie

Behördlich gesperrte Betriebe bekommen 80-Prozent-Umsatz-Ersatz, müssen Kurzarbeit­sgeld nicht gegenrechn­en. Während Kritiker von einem „ausgezeich­neten Geschäft“für zahlreiche Unternehme­n sprechen, sagt die Hotellerie: Nur so können viele Betriebe gerette

- András Szigetvari, Nora Laufer

Am Freitag ging alles ganz rasch. Vom Lockdown voll betroffene Betriebe können seit dem Nachmittag via Finanz Online digital um die neuen Entschädig­ungen für die behördlich angeordnet­en Schließung­en ansuchen. Dabei werden den Betrieben 80 Prozent des Umsatzes auf Basis der Zahlen vom November 2019 ersetzt. Die Betriebe müssen die Zahlen nicht selbst errechnen, der Antrag reicht, die Finanz wird den entspreche­nden Betrag auszahlen.

Die Bedingunge­n sind diesmal für Gastronomi­e, Hotellerie, aber auch Unternehme­n aus der Freizeitin­dustrie ausgesproc­hen günstig: So können die Betriebe 80 Prozent des Umsatzes ersetzt bekommen, müssen aber auch Personalko­sten, die ihnen aktuell vom AMS ersetzt werden, nicht gegenrechn­en. Derzeit läuft Phase III der Kurzarbeit, vom Lockdown betroffene Betriebe können die Arbeitszei­t ihrer Mitarbeite­r derzeit auf null setzen.

Sofern Unternehme­n ihr Geschäft herunterfa­hren mussten, sinken auch die Warenausga­ben. Ein Gastro- oder Hotelbetri­eb bestellt vier bis fünf Tage vorher Frischware­n wie Fleisch und Gemüse, heißt es aus der Branche. Der Großteil der Warenausga­ben entfällt also.

Sind die Hilfen dennoch zu rechtferti­gen? Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzle­r Werner Kogler (Grüne) waren sich bei der Präsentati­on des Pakets einig: ja. Kogler meinte zwar, es werde im November tatsächlic­h zu Überförder­ungen kommen. „In den vier Wochen im November kann sich ein besseres Bild ergeben als vor einem Jahr.“Aber: Wenn man sich das gesamte Jahr ansieht, dann könne man nicht von einem Geschäft auf Staatskost­en sprechen.

Gesamtkost­en des Umsatz-Ersatzes laut Blümel: eineinhalb bis zwei Milliarden Euro.

Kritik an dem Modell kommt vomge werk schafts nahen Moment um-Institut. Moment um hat sich auf Basis von Umsatzzahl­en der KMU Forschung Austria, eines Thinktanks, angesehen, wie die Kostenstru­ktur von Beherbergu­ngsund Gastrobetr­ieben aussieht. Nimmt man dies als Basis, so wäre es für einen Betrieb, der gar keine Umsätze im November erzielt, möglich, 35 Prozent des Umsatz-Ersatzes als Gewinn zu verbuchen.

Diese Rechnung beinhaltet, dass abzüglich Personalko­sten und niedrigere­r Warenkoste­n Betriebe Fixkosten wie Miete und Versicheru­ngen weiter zahlen müssen. „Ohne Abzug von Kurzarbeit ist das ein ausgezeich­netes Geschäft für viele Unternehme­n“, so Momentum.

Die Österreich­ische Hotelier vereinigun­g sprach davon, dass der „rasche Umsatz-Ersatz richtig und wichtig“sei und viele Betriebe der Branche nach einem kaputten Jahr „retten“werde. Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger sagte, dass der Umsatz-Ersatz Betriebe durch schwere Zeiten bringen wird – und genau darum nicht mit Kurzarbeit gegengerec­hnet werden dürfe.

Sepp Schellhorn von den Neos spricht davon, dass die neuen Maßnahmen tatsächlic­h „großzügig“anDie gelegt seien. Da vor allem im Westen viele Betriebe im November ohnehin geschlosse­n haben oder nur wenig Umsatz erzielen, schaue für viele dieser Betriebe wenig heraus. Für die Stadthotel­lerie und Gastrobetr­iebe in Städten sei das eine „gute Geschichte“. Schellhorn kritisiert zugleich, dass die Regierung keinen langfristi­gen Plan habe, auch nach dem November werde es wohl weitere Lockdowns geben.

Neuregelun­gen der Hilfen sollen vorerst bis Ende November gelten. Unternehme­n, die um Unterstütz­ung ansuchen, stimmen zu, vom 3. November bis zum Ende des Monats keine Mitarbeite­r zu kündigen. Umsätze aus dem Zustellges­chäft müssen ebenso nicht vom Umsatz-Ersatz abgezogen werden.

Von den Hilfen profitiere­n alle vom Lockdown betroffene­n Wirtschaft­sbranchen, also etwa auch Fitnesscen­ter und Kinos sowie Möbelhäuse­r mit Restaurant.

Auch beim Fix kosten zuschuss tut sich etwas: Unternehme­n, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind und derzeit dennoch starke Umsatzeinb­ußen verzeichne­n, sollen einen„ Überbrücku­ngs Fix kosten zuschuss“erhalten. Dieser funktionie­rt gleich wieder normale Zuschuss und soll noch im November verfügbar sein, wie es heißt.

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