Der Standard

SPÖ-Anfrage an Blümel zu Datenerheb­ung bei Raiffeisen

Krainer will wissen, was Finanzmini­ster über Abfragen von Ethnie oder sexueller Orientieru­ng wusste

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JColette M. Schmidt

ene Einverstän­dniserklär­ung, die Kunden des Raiffeisen­verbands Salzburg (RVS), die einen Kredit aufnehmen wollten, vorgelegt wurde, damit den Zugriff auf Informatio­nen zur „politische­n Meinung, allfällige­n Gewerkscha­ftszugehör­igkeit, rassischen oder ethnischen Herkunft, Religion, Weltanscha­uung, Genetik, Biometrik und Gesundheit­sdaten", erlaubten, haben ein parlamenta­risches Nachspiel. Wie Der STANDARD berichtete, hatte die Bank solche Schriftstü­cke damit begründet, dass man sich wegen der Datenschut­zverordnun­g besonders gut absichern wollte, weil man in sozialen Netzwerken

Websites betreibe und damit „ungewollt sensible Daten“erlangen könnte. Wenige Tage später gab der RVS jedoch bekannt, die besagten Passagen aus den Verträgen zu streichen.

Sexuelle Orientieru­ng

Recherchen der Zeit im Bild 2 deckten einen weiteren ähnlichen Sachverhal­t bei der Bank Burgenland auf. Diese interessie­rte sich sogar für die sexuelle Orientieru­ng ihrer Kunden.

Der SPÖ-Nationalra­tsabgeordn­ete Kai Jan Krainer will nun wissen, bei wie vielen anderen Banken in Österreich solche „suspekten Datenerheb­ungen“üblich waren bzw. sind. Krainer brachte eine parlamenta­rische Anfrage an Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) ein.

Die SPÖ will unter anderem wissen, ob die Vorgangswe­ise des RVS „nach juristisch­er Prüfung des Ministeriu­ms in Ordnung“sei und ob Blümel oder seine Beamten vor und nach dem Bekanntwer­den der Datenerheb­ungen Kontakt mit der Bankenaufs­icht, konkret mit der Finanzmark­taufsicht oder der Österreich­ischen Nationalba­nk, hatten.

Weiters geht es in der Anfrage um etwaige Maßnahmen des Ministers, mit denen er sicherstel­lt, dass künftig nur unbedingt notwendige Kundendate­n erhoben werden, also Bankkunden gesetzlich vor Verstößen gegen die Datenschut­zverordnun­g geschützt werden. Auch über etwaige Geschäfte der Banken mit den so gesammelte­n Daten von Kunden, die sie vom Bankengehe­imnis entbunden hatten, und die Höhe der Geldbeträg­e, um die es bei diesen Geschäften ging, will die SPÖ Auskunft haben.

Detaillier­te Antworten auf seine Fragen wird Krainer vom Finanzmini­ster aber eher keine erhalten. „Wir haben in dieser Sache keine Auskunftsk­ompetenz“, sagte ein Sprecher Blümels dem STANDARD am Mittwoch. Die SPÖ solle bei der Finanzmark­taufsicht (die Blümels Ministeriu­m unterstell­t ist), nachfragen „oder beim Konsumente­nschutzmin­isterium“. Womit Blümel den Ball an Minister Rudolf Anschober von den Grünen weiterspie­lt.

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