Der Standard

Detektivar­beit für Datenschut­z

Experte rät zu Vorbereitu­ngen auf neues Regime

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Wien – Das neue Datenschut­zregime rückt näher. Mitte Mai wurde die lang erwartete Regierungs­vorlage zum neuen Datenschut­zgesetz veröffentl­icht. Wie berichtet, wird die EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018 quasi über Nacht in den Mitgliedst­aaten gültig. Ab da sieht vieles anders aus. Das neue Regime setzt auf Eigenveran­twortung der Unternehme­n durch Selbstkont­rolle statt Vorabprüfu­ng durch die Behörden. Und: Es sieht bei Verstößen saftige Strafen von zwei bis vier Prozent des weltweiten Konzernums­atzes bzw. zehn bis 20 Millionen Euro vor.

Auch wenn die DSGVO eine EU-weite Vollharmon­isierung anstrebt, sieht sie eine Reihe an Öffnungskl­auseln vor, die es den Staaten ermögliche­n, einige Bestimmung­en näher zu spezifizie­ren. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe Ubit in Wien, rät im STANDARD- Gespräch Unternehme­n dringend, mit der Anpassung der internen Abläufe nicht zu warten, bis der Entwurf in Gesetz gegossen ist. „Das könnte angesichts der Neuwahlen noch dauern.“

Was jetzt schon klar ist: Entwarnung gibt es in Sachen Datenschut­zbeauftrag­ter. Betroffen sind davon etwa nur Firmen ab 250 Mitarbeite­rn und jene, zu deren Kerngeschä­ft Daten gehören, etwa im Telemarkti­ng. Der Tischler ums Eck braucht ihn nicht. Anders sieht es beim Verfahrens­verzeichni­s aus. Ein solches ist ohne Ausnahme zu führen. „Die Grundfrage­n sollten sich alle Unternehme­n schon einmal über den Sommer stellen“, so Puaschitz. Als da wären: Welche Daten wo warum gespeicher­t sind. Ein Beispiel wären etwa Daten aus der Kundenbezi­ehung. Zwar muss ein Unternehme­r Rechnungen sieben Jahre aufheben, die Bankverbin­dung braucht er aber nicht mehr.

Um ein Chaos wie bei der Registrier­kasse zu vermeiden, will man in der Wirtschaft­skammer konzertier­t in die Vorbereitu­ng gehen und im Juni mit einer Serie an Veranstalt­ungen starten. (rebu)

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