Konzernzuckerl stößt sauer auf
Diskussion um Gruppenbesteuerung
Wien – Die Rechnungshof-Kritik an der Gruppenbesteuerung weist einige pikante Facetten auf. Die Prüfer hatten am Mittwoch bemängelt, dass das Finanzministerium die Steuerersparnis der Konzerne nicht im Förderungsbericht veröffentlicht und so seiner Verpflichtung gegenüber dem Nationalrat nicht nachkomme. Dank der Regelung können Firmengruppen ihre Auslandsverluste mit den österreichischen Gewinnen verrechnen und so Steuern optimieren. Laut Transparenzdatenbank machte die Begünstigung 550 Mio. Euro aus.
In seiner Stellungnahme an den Rechnungshof hatte das Ministerium argumentiert, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung des Förderungsberichts nur über Schätzwerte zu den budgetären Auswirkungen der Gruppenbesteuerung verfügte. Zwischenzeitlich ist aber wieder alles anders, meint nun das Finanzministerium. Denn: Ende Dezember ist der Förderungsbericht für 2015 erschienen, und der enthält sehr wohl Zahlen zum Budgetausfall, womit die Kritik des Rechnungshofs „überholt“sei, wie das Ressort anmerkt. Mit 250 Mio. Euro wird nun die Wirkung der Begünstigung beziffert. Frühere Schätzungen seien überhöht gewesen.
Tatsächlich ist das Instrument des Öfteren eingeschränkt worden. 2012 wurde eine Obergrenze für die anrechenbaren Auslandsverluste eingezogen. 2014 kamen weitere Verschärfungen hinzu. So dürfen außerhalb der EU nur noch Konzerngesellschaften aus Ländern in die Gruppe miteinbezogen werden, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Allerdings dürfte das nicht allzu große Auswirkungen gehabt haben. Von 4040 Gruppen fielen wegen der Verschärfung nur zwei aus der Begünstigung heraus, weil sie nur Töchter in Ländern ohne Amtshilfe hielten. Dennoch lobte der Rechnungshof – trotz der vielen Kritikpunkte – diesen Schritt, den er in einem früheren Prüfbericht empfohlen hatte.
Auf eine Durchforstung aller Ausnahmen von der Körperschaftsteuer warteten die Kontrollore aber vergeblich. (as)