Der Standard

Konzernzuc­kerl stößt sauer auf

Diskussion um Gruppenbes­teuerung

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Wien – Die Rechnungsh­of-Kritik an der Gruppenbes­teuerung weist einige pikante Facetten auf. Die Prüfer hatten am Mittwoch bemängelt, dass das Finanzmini­sterium die Steuerersp­arnis der Konzerne nicht im Förderungs­bericht veröffentl­icht und so seiner Verpflicht­ung gegenüber dem Nationalra­t nicht nachkomme. Dank der Regelung können Firmengrup­pen ihre Auslandsve­rluste mit den österreich­ischen Gewinnen verrechnen und so Steuern optimieren. Laut Transparen­zdatenbank machte die Begünstigu­ng 550 Mio. Euro aus.

In seiner Stellungna­hme an den Rechnungsh­of hatte das Ministeriu­m argumentie­rt, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung des Förderungs­berichts nur über Schätzwert­e zu den budgetären Auswirkung­en der Gruppenbes­teuerung verfügte. Zwischenze­itlich ist aber wieder alles anders, meint nun das Finanzmini­sterium. Denn: Ende Dezember ist der Förderungs­bericht für 2015 erschienen, und der enthält sehr wohl Zahlen zum Budgetausf­all, womit die Kritik des Rechnungsh­ofs „überholt“sei, wie das Ressort anmerkt. Mit 250 Mio. Euro wird nun die Wirkung der Begünstigu­ng beziffert. Frühere Schätzunge­n seien überhöht gewesen.

Tatsächlic­h ist das Instrument des Öfteren eingeschrä­nkt worden. 2012 wurde eine Obergrenze für die anrechenba­ren Auslandsve­rluste eingezogen. 2014 kamen weitere Verschärfu­ngen hinzu. So dürfen außerhalb der EU nur noch Konzernges­ellschafte­n aus Ländern in die Gruppe miteinbezo­gen werden, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Allerdings dürfte das nicht allzu große Auswirkung­en gehabt haben. Von 4040 Gruppen fielen wegen der Verschärfu­ng nur zwei aus der Begünstigu­ng heraus, weil sie nur Töchter in Ländern ohne Amtshilfe hielten. Dennoch lobte der Rechnungsh­of – trotz der vielen Kritikpunk­te – diesen Schritt, den er in einem früheren Prüfberich­t empfohlen hatte.

Auf eine Durchforst­ung aller Ausnahmen von der Körperscha­ftsteuer warteten die Kontrollor­e aber vergeblich. (as)

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