Der Standard

Gerechter erben

- Conrad Seidl

Das Leben kann sehr ungerecht sein: Da gibt es Menschen, die pumperlgsu­nd ein hohes Alter erreichen, ehe sie der Herrgott zu sich ruft – die haben die Chance, Ersparniss­e anzuhäufen und ihren Verwandten zu vererben. Andere schaffen es nicht, nennenswer­te Vermögensw­erte aufzubauen. Sollten sie eines Tages pflegebedü­rftig werden, dann sorgt sich dennoch der Sozialstaa­t um sie. Und dann gibt es Leute, die zwar Ersparniss­e haben – aber dennoch einen Pflegeheim­platz brauchen. Die werden vom Staat zur Kassa gebeten, ihnen (und allfällige­n Erben) bleibt nur ein kleines „Schonvermö­gen“.

Das mag man als gerecht empfinden (Stichwort: „Reiche sollen sich ihre Bedürfniss­e selber zahlen“) oder als ungerecht (Stichwort: „Warum bekommt der eine etwas umsonst, was der andere selber zahlen muss“). Aber mit Sicherheit ungerecht ist, was die sozialdemo­kratische Seniorenpo­litikerin Elisabeth Pittermann jetzt thematisie­rt hat: Das Schonvermö­gen wird von Bundesland zu Bundesland anders berechnet. Pittermann­s Forderung, hier einen substanzie­llen und bundesweit einheitlic­hen Freibetrag festzusetz­en, ist ein Weg, die Ungerechti­gkeit zu mindern.

Ein anderer wäre, Pflegeplät­ze kostenlos anzubieten – und sie von einer Pflegevers­icherung bezahlen zu lassen. Diese Pflegevers­icherung wiederum könnte durch Erbschafts­steuern (mit)finanziert werden. Was wohl auch aus der Sicht potenziell­er Erben für gerecht gehalten würde.

Newspapers in German

Newspapers from Austria