Kärnten überwälzt Hypo-Risiken an den Bund
Der 1,2 Milliarden hohe Kredit für die Ablösung der Hypo-Haftungen ist teilweise zinsenfrei. Wenn Gläubiger Ansprüche über der angebotenen Quote durchsetzen sollten, muss der Bund zahlen, heißt es in einem Geheimvertrag.
Wien – Nach jahrelangem Hickhack um eine Lösung zur Beseitigung der Altlasten der Hypo Alpe Adria geht es jetzt ans Eingemachte. Demnächst, möglicherweise diese Woche, soll den Gläubigern ein Angebot zum Rückkauf ihrer Forderungen gegen die mittlerweile in Heta umbenannte HypoAbbaueinheit unterbreitet werden. Wenn das Land Kärnten am Dienstag in der Regierungssitzung den Kreditvertrag mit dem Bund über 1,2 Milliarden Euro beschließt, liegen die Voraussetzungen für die Megatransaktion mit einem involvierten Volumen von elf Milliarden Euro vor.
Gerechnet wird mit einem Betrag von rund sieben Milliarden Euro, der den Investoren geboten wird. Vier Milliarden würden sich Bund und Land also ersparen. Doch zahlreiche Risiken bleiben: Möglicherweise kommt die erforderliche Zweidrittelmehrheit zur Annahme des Angebots nicht zustande. Selbst wenn das Ziel erreicht würde, könnte eine Minder- heit den Rechtsweg bestreiten und auf die volle Abgeltung ihrer Forderungen pochen.
Wichtige Fragen zur Struktur und Vorgangsweise hat die Kärntner Regierung in einer geheimen, 23 Seiten umfassenden „Amtsvorlage“zum ebenfalls unter Verschluss gehaltenen Grundsatzabkommen zwischen Kärnten und dem Bund über den Schulden- rückkauf zusammengetragen. Dabei zeigt sich, dass Klagenfurt einige Sicherheiten eingebaut hat, die die Belastung und das Risiko begrenzen dürften, während dem Bund zusätzliche Ausgaben drohen. Die von Finanzminister Hans Jörg Schelling ausgegebene Devise, kein weiteres Steuergeld in die Heta zu pumpen, wird dadurch mit einem großen Fragezeichen versehen. Gefährlich wird es demnach, wenn abtrünnige Gläubiger die Annahme des Angebots verweigern und auf volle Bedienung der Schulden beharren. Kärnten ist mit seinen geborgten 1,2 Milliarden Euro in diesem Fall aus dem Schneider.
Dafür verpflichtet sich der Bund, „für die Bezahlung von Ausgleichszahlungen an Inhaber von behafteten Schuldtiteln, die ein Angebot abgelehnt haben, Vorsorge zu treffen“. Weniger juristisch ausgedrückt: Die Gläubiger, die keine Abschläge auf ihr Investment hinnehmen wollen, muss der Bund befriedigen. Zwar hat er gesetzlich fixiert, dass alle Forderungen mit der gleichen Quote bedient werden, doch genau dieser Passus könnte zum Anknüpfungspunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen werden. Die genannte Passage findet sich auch in der Grundsatzvereinbarung zum Kreditvertrag, ebenso die Risikobegrenzung für das Land.
Zinsen gestundet
Weitere Aspekte des Kreditvertrags, die Kärnten weniger hart in die Pflicht nehmen als bisher bekannt: Das Bundesland muss nur jene Zinsen zahlen, welche die Republik selbst bei der Kreditaufnahme aufbringen muss. Das waren für zehnjährige Staatsanleihen zuletzt wohlfeile 0,8 Prozent. Doch selbst um diesen Obolus kommt Kärnten teilweise herum, werden doch die Zinsen auf einen Teilbetrag von 400 Millionen Euro „vorerst gestundet“und fallen unter gewissen Voraussetzungen zur Gänze weg.
Die genannte Summe erhält Kärnten überdies – abhängig „vom Erfolg der Transaktion und von der Erfüllung der Kreditbedingungen“– möglicherweise zur Gänze zurück. Damit bliebe nur ein Beitrag des Landes von 800 Millionen Euro zur Ablösung der elf Milliarden Euro hohen Heta-Haftungen. Nicht inkludiert sind dabei die wegen des Schuldenmoratoriums bisher nicht ausbezahlten Zinsen von 240 Millionen Euro, die sich nach Gläubigerberechnungen letztlich auf eine Milliarde summieren werden.
Bund darf Einsicht nehmen
Aber auch der Bund verlangt Kärnten einiges ab. Das Land muss alle Fragen zur Mittelverwendung und Vermögenslage beantworten. Bei begründeten Zweifeln an den Auskünften kann Wien selbst Einsicht in alle Dokumente („gleich in welcher Form vorhanden“) nehmen oder nehmen lassen, heißt es in der Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und Land.
Wie berichtet muss Kärnten Wohnbaudarlehen im Wert von 800 Millionen Euro an den Bund verpfänden. Zudem soll die Landesholding zwecks Herauslösung des mit 500 Millionen Euro dotierten Zukunftsfonds aufgelöst werden. Gerungen wird noch um eine weitere Besicherung des Kredits durch die Kärnten zufallenden Steuereinnahmen, die der Bund einhebt und nach dem Finanzausgleich an die Bundesländer weiterreicht. Zudem trägt das Land die Kosten für Rechtsberatung, Investmentbanken – es wurden JPMorgan und Citigroup mandatiert – und Kommunikation.