Kampf an der Grünbaum-Front eröffnet
Grünbaum-Erben ziehen gegen Londoner Kunsthändler in New York vor Gericht
Wien – Die Erben nach Fritz Grünbaum klagen den Londoner Kunsthändler Richard Nagy auf Herausgabe zweier Aquarelle von Egon Schiele, die er, wie berichtet (28. 11.), bei einer Kunstmesse in New York zum Verkauf bot. Das am 1. Dezember anberaumte Hearing beim New Yorker Gericht fand nicht statt, die Parteien verständigten sich auf einen neuen Termin (15. 1. 2016). Die per einstweilige Verfügung mit Reisever- bot belegten Blätter (u. a. schwarzer Schürze) verbleiben in Nagys Lager in New York. Ob der Kampf an der Grünbaum-Front tatsächlich juristisch ausgefochten wird, ist ungewiss. Ein Vergleich sei derzeit kein Thema, wie der Wiener Erbenvertreter Herbert Gruber auf Anfrage erklärt.
Die Geschichte der Sammlung des 1941 in Dachau verstorbenen Kabarettisten wurde von Provenienzforschern (Albertina, Leopold-Museum) akribisch durchleuchtet. Trotz zeitlicher Lücken zum Verbleib der Kunstwerke, die Grünbaums Schwägerin ab 1952 sukzessive verkaufte, fand sich kein Nachweis für eine Entziehung, selbst im Zuge dreier Gerichtsverfahren (2005–2011) in New York nicht.
Die bereits an das Gericht übermittelten Belege seien überwältigend, betont hingegen Erbenanwalt Raymond Dowd. Als Beweis wird etwa Fritz Grünbaums an seine Ehefrau erteilte Vollmacht geführt, ohne die eine Vermögensanmeldung nicht möglich gewesen wäre. Weiters ein dieser beigelegtes Schätzgutachten zur Kunstsammlung von Franz Kieslinger, einem damaligen Dorotheum-Experten und NSDAP-Mitglied. Für Experten handelt es sich dabei um die üblichen Dokumente, die jedoch – anders als etwa Beschlagnahmeprotokolle – keine Entziehung belegen. Ob amerikanischen Richter, in Ermangelung historischen Detailwissens, solche, der Klägerinterpretation folgend, als Beweise anerkennen, gilt es abzuwarten.
Einen weiteren Beleg sehen die Erben in einem an Elisabeth Grünbaum adressierten Brief von Ludwig Rochlitzer. „Als über Ihr und Ihres Mannes Vermögen von der Devisenstelle Wien beauftragter Verwalter“übermittelte er ihr 1939 eine Honorarabrechnung. Im Zuge eines Gerichtsverfahrens war das Schriftstück 1998 nicht von einem Dolmetscher, sondern von einer österreichischen Historikerin (Name der Redaktion bekannt) übersetzt und um einen Kommentar ergänzt worden. Sinngemäß sei „das gesamte Grünbaum-Vermögen“über „diesen Treuhänder“eingefroren gewesen. Damit könnte Rochlitzer als Ariseur missverstanden werden. Überliefert ist jedoch, dass er jüdischen Komponisten und Musikern in der NSZeit zur Flucht aus Österreich verhalf.