Schelling fixiert Budgetregeln
Haftungen noch vage – Registrierkassenschonfrist
Wien – Ein einheitliches Haushaltsrecht von Bund, Ländern und Gemeinden wird nach 41 Jahren Verhandlungen Realität. Eine entsprechende Verordnung hat Finanzminister Hans Jörg Schelling am Freitag unterzeichnet, wie er am Montag vor Journalisten erklärte. Es geht dabei um die Umstellung der Budgetplanung, bei der künftig auch die Länder neben den Zahlungsflüssen Vorsorgen und Risiken abbilden müssen, beispielsweise Rückstellungen für Prozessrisiken.
Die Bundesländer sollen – allerdings erst ab 2019 – auch die Vermögenslage abbilden. Künftige Verpflichtungen wie Pensionsleistungen finden ebenfalls im neuen Haushaltsrecht, das der Bund längst umgesetzt hat, Eingang. Noch nicht sehr weit gediehen sind klarere Regeln bei den Haftungen, deren Obergrenze die Länder durch großzügige Risikogewichtungen leicht erreichen. Die Haftungen für die Hypothekenbanken beispielsweise haben einige Provinzen gleich mit null Risiko versehen. Laut Schelling soll hier die Bewertung nach objektiven Kriterien erfolgen, wobei er andeutete, dass die Länder die Gewichtung der Garantien nicht selbst vornehmen dürfen.
Erschwert wurde die Einigung durch ein langwieriges Tauziehen, das auch nicht endgültig abgeschlossen ist. Ursprünglich sollte die Verordnung mit einer Bund-Länder-Gemeinden-Vereinbarung (einer sogenannten 15a-Vereinbarung) kombiniert werden, wogegen sich der Rech- nungshof zur Wehr setzte. Nun schließen die Länder untereinander – also ohne Bund – einen Vertrag gleichen Inhalts wie die Verordnung. Schelling bezeichnete den Schritt als Selbstbindung und Schutzmechanismus. Es sei klar, dass eine Änderung der Rechnungslegungsvorschriften immer in Verhandlungen mit den Gebietskörperschaften erfolge.
Mehr Transparenz
Die Gemeindeverbände werden übrigens von den neuen Budgetverpflichtungen nicht erfasst, sehr wohl aber Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Schelling äußerte sich zufrieden über den Abschluss und erhofft sich davon mehr Transparenz. Derzeit sei es leichter, den Haushalt von Österreich und Deutschland zu vergleichen als jenen von Wien und Niederösterreich, so der Minister.
Schelling nahm auch Stellung zu der von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Sonntag verkündeten Schonfrist bei der Registrierkassenpflicht. Im ersten Halbjahr 2016 wird nun per Erlass Straffreiheit gewährt. In den ersten drei Monaten gibt es überhaupt keine Sanktionen, von April bis Juni muss dann ein Nachweis erbracht werden, warum kein funktionstüchtiges System angeschafft wurde. Als Beispiel für einen triftigen Grund nannte Schelling Lieferprobleme bei der Registrierkasse. Schelling äußerte sich verwundert auf den Widerstand gegen die Maßnahme. Es gebe Systeme, die per Handy funktionierten. (as)