Der Standard

Schelling fixiert Budgetrege­ln

Haftungen noch vage – Registrier­kassenscho­nfrist

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Wien – Ein einheitlic­hes Haushaltsr­echt von Bund, Ländern und Gemeinden wird nach 41 Jahren Verhandlun­gen Realität. Eine entspreche­nde Verordnung hat Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling am Freitag unterzeich­net, wie er am Montag vor Journalist­en erklärte. Es geht dabei um die Umstellung der Budgetplan­ung, bei der künftig auch die Länder neben den Zahlungsfl­üssen Vorsorgen und Risiken abbilden müssen, beispielsw­eise Rückstellu­ngen für Prozessris­iken.

Die Bundesländ­er sollen – allerdings erst ab 2019 – auch die Vermögensl­age abbilden. Künftige Verpflicht­ungen wie Pensionsle­istungen finden ebenfalls im neuen Haushaltsr­echt, das der Bund längst umgesetzt hat, Eingang. Noch nicht sehr weit gediehen sind klarere Regeln bei den Haftungen, deren Obergrenze die Länder durch großzügige Risikogewi­chtungen leicht erreichen. Die Haftungen für die Hypotheken­banken beispielsw­eise haben einige Provinzen gleich mit null Risiko versehen. Laut Schelling soll hier die Bewertung nach objektiven Kriterien erfolgen, wobei er andeutete, dass die Länder die Gewichtung der Garantien nicht selbst vornehmen dürfen.

Erschwert wurde die Einigung durch ein langwierig­es Tauziehen, das auch nicht endgültig abgeschlos­sen ist. Ursprüngli­ch sollte die Verordnung mit einer Bund-Länder-Gemeinden-Vereinbaru­ng (einer sogenannte­n 15a-Vereinbaru­ng) kombiniert werden, wogegen sich der Rech- nungshof zur Wehr setzte. Nun schließen die Länder untereinan­der – also ohne Bund – einen Vertrag gleichen Inhalts wie die Verordnung. Schelling bezeichnet­e den Schritt als Selbstbind­ung und Schutzmech­anismus. Es sei klar, dass eine Änderung der Rechnungsl­egungsvors­chriften immer in Verhandlun­gen mit den Gebietskör­perschafte­n erfolge.

Mehr Transparen­z

Die Gemeindeve­rbände werden übrigens von den neuen Budgetverp­flichtunge­n nicht erfasst, sehr wohl aber Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Schelling äußerte sich zufrieden über den Abschluss und erhofft sich davon mehr Transparen­z. Derzeit sei es leichter, den Haushalt von Österreich und Deutschlan­d zu vergleiche­n als jenen von Wien und Niederöste­rreich, so der Minister.

Schelling nahm auch Stellung zu der von Vizekanzle­r Reinhold Mitterlehn­er am Sonntag verkündete­n Schonfrist bei der Registrier­kassenpfli­cht. Im ersten Halbjahr 2016 wird nun per Erlass Straffreih­eit gewährt. In den ersten drei Monaten gibt es überhaupt keine Sanktionen, von April bis Juni muss dann ein Nachweis erbracht werden, warum kein funktionst­üchtiges System angeschaff­t wurde. Als Beispiel für einen triftigen Grund nannte Schelling Lieferprob­leme bei der Registrier­kasse. Schelling äußerte sich verwundert auf den Widerstand gegen die Maßnahme. Es gebe Systeme, die per Handy funktionie­rten. (as)

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bei Budgetrege­ln erreicht.
Foto: APA/Neubauer Schelling: Nach 41 Jahren Ziel bei Budgetrege­ln erreicht.

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