Handy- und Fleischschmuggel ins Gefängnis
Ein Wachebeamter und ein Häftling sollen in der Justizanstalt Josefstadt einen schwunghaften Handel mit hineingeschmuggelten Mobiltelefonen betrieben haben. Eigentlich für Gottes Lohn.
Wien – Er sei „verwamst worden“, worauf „ein Filz war“und er in die „Kinderfickerzelle“gesteckt wurde. Hört man Baris S. zu, lernt man einige hübsche Ausdrücke, um im Gefängnisjargon parlieren zu können. Sonja Weis, Vorsitzende des Schöffensenates, ist darin offenbar firm – und übersetzt den Laienrichtern, dass der 36-Jährige erst verraten wurde, anschließend seine Zelle durchsucht worden sei und er schließlich in einen Sonderhaftraum für Pädophile kam.
Kinderschänder ist der elffach Vorbestrafte allerdings keiner, die Anklage gegen ihn und den Erstangeklagten Dusjan K. ( ändert, Anm.) lautet auf Amtsmissbrauch und Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Denn K. war 2013 Wachebeamter in der Justizanstalt Josefstadt, wo S. als Häftling einsaß – gemeinsam sollen sie hinter Gittern einen schwunghaften Handel mit Mobiltelefonen aufgezogen haben.
Das Seltsame: Beide bekennen sich zwar schuldig, wollen aber weder damit angefangen noch viel Geld dabei verdient haben. S. kannte K. schon von einem früheren Aufenthalt, im Dezember 2012 war er zum nächsten Mal unfreiwillig auf Besuch.
„Da habe ich schon mitbekommen, dass K. mit einem anderen Hausarbeiter Handys und Fleisch verkauft“, behauptet S., der Zweitangeklagte. Als der andere „nach Hause ging“, also entlassen wurde, trat der Beamte an ihn heran. „Ich habe das Angebot unüberlegt angenommen.“
Zunächst habe er aber ein Problem gehabt: Er hatte weder Grundkapital noch einen Handylieferanten außerhalb der Gefängnismauern. Das änderte sich erst, als auch sein Cousin in Haft kam. „Der hatte einen Handyshop“, Zweitangeklagte.
Laut seiner Darstellung wurde eine Geld- und Geräteübergabe an den Beamten auf einem Parkplatz in Neusiedl organisiert. 1500 Euro für das Schmuggelrisiko, zehn Handys und Hühnerfleisch soll der Erstangeklagte dort bekommen und in die Anstalt geschmuggelt haben.
sagt
der
Er selbst habe die Handys dann in der Abteilungsküche und dem Bad versteckt und begonnen, sie um 300 bis 400 Euro zu verkaufen. „Was haben Sie dafür bekommen?“, fragt Weis. „Nur ein Handy, damit ich mit meinem Sohn telefonieren kann.“Und natürlich das Fleisch, um die Gefängniskost aufzubessern.
Der Erstangeklagte versucht, eine andere Geschichte zu erzählen. „Wessen Idee war es?“, will Weis von ihm wissen. „Das weiß ich nicht mehr“, hört sie. „Also bitte, Sie haben wegen der Sache Ihren Job verloren!“, zürnt die Vorsitzende. Was K.s Erinnerung beflügelt: „Er ist hundertprozentig zu mir gekommen.“
Auf die Frage, warum er mitgemacht habe, folgt ein überraschendes Geständnis: „Ich bin doch ein sozialer Mensch. Der Job war eh nichts für mich, ehrlich“, sagt er. Und auch: „Es war die größte Dummheit meines Lebens.“Verblüffenderweise will aber auch er die Dummheit nicht mit dem Verkaufserlös abgegolten bekommen haben. „Ihre Freundin hat zweimal 300 und einmal 500 Euro bekommen, die sie Ihnen gegeben hat! Sie wissen nicht, wofür Sie Geld bekommen?“– „Wahrscheinlich aus dem Verkauf“, hält K. nun doch für möglich.
Die Zeugen sind wenig ergiebig – und treiben den Blutdruck der Vorsitzenden weiter in die Höhe. Sie wollen nämlich alle nichts gewusst oder gesehen haben.
Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate bedingt für den unbescholtenen Ex-Beamten, S. bekommt 22 Monate unbedingt.