Ein Jäger und sehr, sehr viel Falschgeld
Sechs Angeklagte müssen sich in Wien wegen eines der größten Falschgeldfunde bisher verantworten. Einer ist geständig und belastet die anderen – die mit zum Teil seltsamen Argumenten ihre Schuldlosigkeit beteuern. Erfolglos, wie sich zeigt.
Wien – Man kann es nicht anders ausdrücken: Verteidigerin Eva Maria Barki geht Claudia Zöllner, der Vorsitzenden des Schöffengerichts, furchtbar auf die Nerven. Denn die Vertreterin von fünf der sechs Angeklagten in dem Falschgeldprozess stellt dem Erstangeklagten Fragen, die er Zöllner schon beantwortet hat. Was zur Situation führt, dass Zöllner die Fragen gleich selbst beantwortet und anschließend erklärt, sie ohnehin nicht zuzulassen. „Dann hätte ich sie gern nochmals protokolliert“, beharrt Barki zum Leidwesen des Schriftführers.
Ihre anwaltliche Pflicht erfüllt sie damit – denn der geständige Erstangeklagte Markus G. belastet ihre Mandanten und Mandantinnen massiv, diese bekennen sich trotzdem nicht schuldig.
Es geht um Falschgeld im Nominalwert von 300.000 Euro, das das Sextett laut Anklage um 150.000 Euro in Wien verkaufen wollte. Das Pech: Der potenzielle Käufer der größten bisher in Österreich sichergestellten Blütenmenge war ein verdeckter Ermittler.
Der dreifach vorbestrafte Erstangeklagte erzählt – zum Unmut Zöllners teilweise auch sehr ausschweifend und wortreich –, der Kontakt mit den anderen sei über einen Jagdbekannten zustande gekommen. Bei einem Treffen hätten Zweit- und Drittangeklagte drei Blütenmuster vorgestellt.
Er wollte zunächst nichts damit zu tun haben, behauptet er heute. Einerseits: „Für so eine hohe Summe habe ich keinen Abnehmer“, war interessanterweise sein erstes Argument. Das andere: Der 37-Jährige hat bereits drei Vorstrafen, eine wegen Falschgeldes.
Allzu lange kann er nicht überlegt haben, denn schon kurz darauf besuchte er das Paar in Ungarn. „Das Haus ist von außen nichts Besonderes, aber innen: italienischer Stil, aber nicht aus dem Baumarkt, Zwei-Meter-Fernseher, Pool, Jacuzzi, große Sauna, hochpreisige deutsche Autos in der Garage. Da dachte ich mir: „Ich will das auch haben!“, sagt er. Was bei 200.000 Euro offener Hauskredit halt legal schwierig war.
G.s Darstellung nach wurde immer offen über Falschgeld gesprochen, das die Ungarn aus Sizilien beschaffen wollten. Ein Abnehmer wurde ihm von einer Wiener Bekanntschaft versprochen. Ein Bankmanager könne es kaufen, da Geldinstitute ohnehin versichert seien. Zu einem Treffen erschien dann nicht der Manager, sondern sein angeblicher Neffe – der verdeckte Ermittler.
Die anderen Angeklagten leugnen das und beschuldigen G.s Bekannten, der das Treffen vermittelt habe. Der sei ihnen aus ihrem Ort, wo er gelegentlich jagt, als Millionär bekannt. Die Geschichte des Zweitangeklagten György R.: Dieser Bekannte habe ihm 10.000 Euro versprochen, wenn er einen Koffer voller Geld, das er G. schulde, nach Wien bringe.
Warum der Bekannte das Geld nicht selbst irgendwo übergab, weiß R. nicht. Offen bleibt aber auch, warum er G. das Geld nicht einfach übergab, als der – wie aus einem abgehörten Telefongespräch hervorgeht – wieder in Ungarn war, sondern man zu fünft nach Wien zur Übergabe fuhr. Die anderen wollen überhaupt nichts von Falschgeld gehört haben. Der Senat glaubt ihnen das nicht. Die nicht rechtskräftigen unbedingten Urteile: drei Jahre für Markus G., zwischen 20 Monaten und zweieinhalb Jahren für die Ungarn.