Der Standard

Gegen die Abschiebea­ngst

- Irene Brickner

Die Überlastun­g des Verfassung­sgerichtsh­ofes durch Beschwerde­führer in Asylsachen – darunter vielen, die es mangels Alternativ­e dort einfach probieren – ist kein rein behördenin­ternes Problem. Die Folgen bekommen Medienkons­umenten in Form von Berichten über verzweifel­te Menschen mit, die vor der Abschiebun­g stehen und diese als rechtlich unbegründe­t bekämpfen: wenn die Betroffene­n keine menschenre­chtlichen, sondern „nur“verfahrens­rechtliche Fehler in ihrem Fall vermuten.

Tatsächlic­h könnte ein nicht unbeträcht­licher Teil der inzwischen notorische­n Abschiebet­ragödien abgewendet werden, wenn Asylwerber wieder Zugang zu Klagen beim Verwaltung­sgerichtsh­of hätten. Das angstvolle Warten nach einer Asylgerich­tshof-ablehnung, ob man zu der relativ kleinen Gruppe gehört, die vom Verfassung­sgerichtsh­of aufschiebe­nde Wirkung zuerkannt bekommt, würde vielfach ausfallen; gleichzeit­ig auch das Risiko, von der Fremdenpol­izei einkassier­t zu werden, noch bevor die einstweili­ge Vfgh-entscheidu­ng fällt.

Das Argument, mit dem man 2008 Verwaltung­sgerichtsh­ofklagen in Asylfällen abschaffte, war der Rückstau an über 24.000 unerledigt­en Fällen. Dieser ist inzwischen geschmolze­n. Und im Parlament wird über die Reform der Verwaltung­sgerichtsb­arkeit verhandelt, die den versperrte­n Beschwerde­weg ab 2014 wieder öffnen soll. Man kann nur hoffen, dass sich hier einmal die Vernunft durchsetzt.

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