Gegen die Abschiebeangst
Die Überlastung des Verfassungsgerichtshofes durch Beschwerdeführer in Asylsachen – darunter vielen, die es mangels Alternative dort einfach probieren – ist kein rein behördeninternes Problem. Die Folgen bekommen Medienkonsumenten in Form von Berichten über verzweifelte Menschen mit, die vor der Abschiebung stehen und diese als rechtlich unbegründet bekämpfen: wenn die Betroffenen keine menschenrechtlichen, sondern „nur“verfahrensrechtliche Fehler in ihrem Fall vermuten.
Tatsächlich könnte ein nicht unbeträchtlicher Teil der inzwischen notorischen Abschiebetragödien abgewendet werden, wenn Asylwerber wieder Zugang zu Klagen beim Verwaltungsgerichtshof hätten. Das angstvolle Warten nach einer Asylgerichtshof-ablehnung, ob man zu der relativ kleinen Gruppe gehört, die vom Verfassungsgerichtshof aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommt, würde vielfach ausfallen; gleichzeitig auch das Risiko, von der Fremdenpolizei einkassiert zu werden, noch bevor die einstweilige Vfgh-entscheidung fällt.
Das Argument, mit dem man 2008 Verwaltungsgerichtshofklagen in Asylfällen abschaffte, war der Rückstau an über 24.000 unerledigten Fällen. Dieser ist inzwischen geschmolzen. Und im Parlament wird über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit verhandelt, die den versperrten Beschwerdeweg ab 2014 wieder öffnen soll. Man kann nur hoffen, dass sich hier einmal die Vernunft durchsetzt.