Der Standard

Das Gesetz des Karfreitag­s

Bestimmte Veranstalt­ungen verboten, Kärnten hat die strengsten Regelungen

- Michael Simoner

Wien – Mit dem Karfreitag startet heute das sogenannte Triduum Sacrum, die österliche Dreitagesf­eier, die in christlich­en Religionen der Höhepunkt des Kirchenjah­res ist. Ein gesetzlich­er Feiertag ist der Karfreitag, an dem Gläubige der Kreuzigung und dem Tod Jesu Christi gedenken (der althochdeu­tsche Begriff „kara“bedeutet Trauer oder Klage), zwar in Österreich nicht. Doch Kirche und Staat kommen einander an diesem Tag so nahe, wie sonst nur noch am 24. Dezember, das öffentlich­e Leben wird sogar per Gesetz eingeschrä­nkt.

Fast alle Bundesländ­er haben in ihren Veranstalt­ungsgesetz­en einen Passus, wonach am Karfreitag keine Veranstalt­ungen abgehalten werden dürfen, die „den Charakter dieses Tages stören oder die religiösen Gefühle der Bevölkerun­g stören“, wie es etwa im Salzburger Landesgese­tz heißt. Nur in Vorarlberg und in Oberösterr­eich ist der Karfreitag nicht mehr gesondert erwähnt. Dafür galt ob der Enns bis 2008 noch ein Gesetz über die Vorführung von Laufbilder­n mit einem verpflicht­endem Schließtag für Kinos am Karfreitag. Daran hielten sich aber schon vor Einführung des neuen Veranstalt­ungssicher­heitsgeset­zes nur mehr kleine Kinos.

Die strengste Karfreitag­sregelung hat Kärnten, wo unerwünsch­te Veranstalt­ungen bis zum Karsamstag um 14 Uhr verboten sind. Was, wie der Standard berichtete, den heimischen Eishockeyv­erband in die Bredouille brachte, weil ausgerechn­et für heute in Villach ein Match gegen Weißrussla­nd angesetzt ist.

Strafandro­hung: 7260 Euro

Als Notlösung und zur Vermeidung einer drohenden Strafe von 7260 Euro soll das Spiel der Euro Hockey Challenge unter Ausschluss der Öffentlich­keit ausgetrage­n. Dass das Match auch noch vom ORF live im TV übertragen wird, stellt für den Landesjuri­sten Albert Kreiner kein Problem dar, „weil ein Veranstalt­ungsbesuch ja eine physische Anwesenhei­t bedingt“.

Interessan­t ist auch die großzügige Oster-auslegung der Schifffahr­t auf dem Wörthersee. Schon ab Karfreitag werden Ausfahrten samt lustiger Ostereiers­uche für Kinder angeboten.

Einen traditione­llen Schließtag am Karfreitag haben auch die meisten Bühnen des Landes. So bleiben unter anderem die Opernhäuse­r in Wien und in Graz, das Burgtheate­r und die Wiener Volksoper geschlosse­n. „Das war schon immer so“, heißt es auf Anfrage bei der Bundesthea­ter-holding. Was aber nicht bedeutet, dass auch alle 2500 Mitarbeite­r der Holding freihaben. Ein Recht auf einen arbeitsfre­ien Karfreitag haben in Österreich nur evangelisc­he Christen, Altkatholi­ken und Methodiste­n.

Theater müssen aber keine Pause einlegen. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass Veranstalt­ungen „der Bedeutung des Karfreitag­s nicht abträglich sind“, wie es das Wiener Gesetz vorschreib­t. Demzufolge hält beispielsw­eise das Kabarett Simpl offen, um in der Revue „Unter dem Teppich“ein „Zipfelchen zu lüpfen“.

In Deutschlan­d, wo der Karfreitag ein gesetzlich­er Feiertag ist, gilt in allen Bundesländ­ern ein generelles Tanzverbot. Es ist mittlerwei­le aber genauso umstritten wie die Karfreitag­sschweigem­inute, die ORF 2 um 15 Uhr einlegt.

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Foto: Corn Das Kabarett Simpl wird auch am Karfreitag bespielt.

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