Sachsische Zeitung (Meissen Radebeul und das Elbland)
Schweiz: Drei Säulen zum Rentenglück
Offizielles Renteneintrittsalter: Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre
Tatsächliches Eintrittsalter: Männer durchschnittlich 66,3 Jahre, Frauen durchschnittlich 64,5 Jahre die schweiz gilt gemeinhin eher als paradies für reiche denn als hort des sozialismus. doch beim rentensystem ist das anders: hier gibt es eine weltweit wohl einzigartige umverteilung von oben nach unten. Bei der alters- und hinterbliebenenversicherung (ahV), wie die tragende säule des systems heißt, zahlen sowohl ein einkommensmillionär als auch eine putzfrau die gleichen lohnprozente ein, nämlich 10,6 prozent. aber am ende liegen ihre renten trotz gigantischer unterschiede bei den Beitragszahlungen nur wenige hundert Franken auseinander: die höchstrente der ahV beträgt 2520 Franken pro Monat (etwa 2700 euro), die Minimalrente 1260 Franken (etwa 1400 euro). Wenn die putzfrau bis zu ihrer pensionierung keine fehlenden Beitragsjahre hatte, wird auch ihre rente deutlich über der Minimalrente liegen. natürlich kann in der teuren schweiz niemand von 1260 Franken leben (auch mit 2520 Franken ist es schwierig), und deshalb hat der gesetzgeber neben der ahV zwei weitere rentensäulen eingeführt: die obligatorische berufliche Vorsorge (BVg) sowie die freiwillige, aber steuerlich privilegierte private Vorsorge. die berufliche Vorsorge ist eine normale pensionskasse, die wie die ahV über lohnprozente finanziert wird. Bei ihr gilt das Beitragsprinzip, das heißt: Je mehr man eingezahlt hat, desto höher fällt die rente aus. in der regel ermöglichen die erste und zweite säule zusammen ein renteneinkommen, das 60 bis 70 prozent des letzten erwerbseinkommens entspricht. hat man zusätzlich noch in die dritte säule (private Vorsorge) eingezahlt, kann man in der regel den gewohnten lebensstandard in die pensionierung mitnehmen – sowohl der einkommensmillionär als auch die putzfrau.