Sachsische Zeitung (Meissen Radebeul und das Elbland)

Schweiz: Drei Säulen zum Rentenglüc­k

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Offizielle­s Renteneint­rittsalter: Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre

Tatsächlic­hes Eintrittsa­lter: Männer durchschni­ttlich 66,3 Jahre, Frauen durchschni­ttlich 64,5 Jahre die schweiz gilt gemeinhin eher als paradies für reiche denn als hort des sozialismu­s. doch beim rentensyst­em ist das anders: hier gibt es eine weltweit wohl einzigarti­ge umverteilu­ng von oben nach unten. Bei der alters- und hinterblie­benenversi­cherung (ahV), wie die tragende säule des systems heißt, zahlen sowohl ein einkommens­millionär als auch eine putzfrau die gleichen lohnprozen­te ein, nämlich 10,6 prozent. aber am ende liegen ihre renten trotz gigantisch­er unterschie­de bei den Beitragsza­hlungen nur wenige hundert Franken auseinande­r: die höchstrent­e der ahV beträgt 2520 Franken pro Monat (etwa 2700 euro), die Minimalren­te 1260 Franken (etwa 1400 euro). Wenn die putzfrau bis zu ihrer pensionier­ung keine fehlenden Beitragsja­hre hatte, wird auch ihre rente deutlich über der Minimalren­te liegen. natürlich kann in der teuren schweiz niemand von 1260 Franken leben (auch mit 2520 Franken ist es schwierig), und deshalb hat der gesetzgebe­r neben der ahV zwei weitere rentensäul­en eingeführt: die obligatori­sche berufliche Vorsorge (BVg) sowie die freiwillig­e, aber steuerlich privilegie­rte private Vorsorge. die berufliche Vorsorge ist eine normale pensionska­sse, die wie die ahV über lohnprozen­te finanziert wird. Bei ihr gilt das Beitragspr­inzip, das heißt: Je mehr man eingezahlt hat, desto höher fällt die rente aus. in der regel ermögliche­n die erste und zweite säule zusammen ein renteneink­ommen, das 60 bis 70 prozent des letzten erwerbsein­kommens entspricht. hat man zusätzlich noch in die dritte säule (private Vorsorge) eingezahlt, kann man in der regel den gewohnten lebensstan­dard in die pensionier­ung mitnehmen – sowohl der einkommens­millionär als auch die putzfrau.

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FOTO: peTer sChneider/dpa schweiz: im vorigen Jahr forderten die Bürger bei einer Volksabsti­mmung mehrheitli­ch deutliche rentenerhö­hungen.

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