Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)
Gutachten kostet 19.000 Euro
Im Streit um das DVB-Bürgerbegehren wurde teuer externer Sachverstand eingekauft.
Dresden. In der letzten Sitzung dieses Jahres soll der Stadtrat über das Bürgerbegehren zu den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) entscheiden. Es geht um die Frage: Wird es angenommen oder für unzulässig erklärt?
Mehr als 40.000 Dresdner haben mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht, dass sie Kürzungen bei den DVB ablehnen.
Sie haben sich am Bürgerbegehren beteiligt. Doch bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, bei dem alle Dresdner entscheiden sollen, muss der Stadtrat formal die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigen. Im Rathaus tobte in den vergangenen Wochen hinter den Kulissen ein echter Streit. Nach langem Hin und Her hatte sich das Rechtsamt der Stadt dazu durchgerungen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu empfehlen. Doch Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) folgte der Einschätzung seines Amtes nicht.
Externe Juristen beauftragt
Weil es im Vorfeld bereits fehlerhafte Einschätzungen des eigenen Amtes gegeben hätte und wegen der großen Bedeutung des Bürgerbegehrens für Dresdens Finanzen holte Hilbert eine zweite Stellungnahme
ein, diesmal von einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt und der zuständigen Bürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) erfolgte im Vorfeld nicht.
OB lehnt Bürgerbegehren ab
Tatsächlich kam das Gutachten zu der Einschätzung, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Der Hauptgrund: Die Angaben der Initiatoren zu den Kosten seien unzutreffend und irreführend. Der Verzicht auf sämtliche Sparvorgaben bei den Verkehrsbetrieben sei wesentlich teurer, als von den Initiatoren dargestellt.
Hilbert hatte im Vorfeld bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er die Forderung des Bürgerbegehrens inhaltlich ablehnt. Vor diesem Hintergrund werfen ihm Kritiker vor, das zweite Gutachten mit einer klaren Zielsetzung in Auftrag gegeben zu haben.
Kritik an teurer Schlussrechnung
SPD-Stadtrat Stefan Engel wollte nun wissen, wie teuer das in Auftrag gegebene Zweitgutachten gewesen ist.
Darauf hat OB Hilbert geantwortet. Exakt 18.832,46 Euro mussten an die externen Juristen überwiesen werden.
„Anstatt die gut bezahlten Beschäftigten im Rechtsamt zu nutzen, wirft Dirk Hilbert 19.000 Euro zum Fenster raus. Für 15 Seiten Gutachten ist das ein stolzer Preis. Die Haushaltsnotlage existiert wohl nur außerhalb des OB-Leitungsbereichs“, kritisiert Stefan Engel.
Der SPD-Rat moniert weiterhin, dass der Oberbürgermeister nicht erklärt, warum er genau diese Kanzlei beauftragt hat.
„Wer so intransparent agiert, hat offenbar ein Gefälligkeitsgutachten bestellt. Die ganze Vorlage zum Bürgerbegehren hat mit einer neutralen und faktenbasierten Beurteilung nichts mehr zu tun.“