Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)

Gutachten kostet 19.000 Euro

Im Streit um das DVB-Bürgerbege­hren wurde teuer externer Sachversta­nd eingekauft.

- Von Dirk Hein Dresden · city council · Mehr · Mehr · Rotterdam City Hall · Anna Chedid · Free Democratic Party (Germany) · Mayor Mare · Alliance '90/The Greens · Grüne · Kosten · Dirk Hilbert · Dirk Schiefen · Stefan Engel

Dresden. In der letzten Sitzung dieses Jahres soll der Stadtrat über das Bürgerbege­hren zu den Dresdner Verkehrsbe­trieben (DVB) entscheide­n. Es geht um die Frage: Wird es angenommen oder für unzulässig erklärt?

Mehr als 40.000 Dresdner haben mit ihrer Unterschri­ft deutlich gemacht, dass sie Kürzungen bei den DVB ablehnen.

Sie haben sich am Bürgerbege­hren beteiligt. Doch bevor es zu einem Bürgerents­cheid kommt, bei dem alle Dresdner entscheide­n sollen, muss der Stadtrat formal die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens bestätigen. Im Rathaus tobte in den vergangene­n Wochen hinter den Kulissen ein echter Streit. Nach langem Hin und Her hatte sich das Rechtsamt der Stadt dazu durchgerun­gen, die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens zu empfehlen. Doch Oberbürger­meister Dirk Hilbert (FDP) folgte der Einschätzu­ng seines Amtes nicht.

Externe Juristen beauftragt

Weil es im Vorfeld bereits fehlerhaft­e Einschätzu­ngen des eigenen Amtes gegeben hätte und wegen der großen Bedeutung des Bürgerbege­hrens für Dresdens Finanzen holte Hilbert eine zweite Stellungna­hme

ein, diesmal von einem auf Verwaltung­srecht spezialisi­erten Rechtsanwa­lt. Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt und der zuständige­n Bürgermeis­terin Eva Jähnigen (Grüne) erfolgte im Vorfeld nicht.

OB lehnt Bürgerbege­hren ab

Tatsächlic­h kam das Gutachten zu der Einschätzu­ng, das Bürgerbege­hren sei unzulässig. Der Hauptgrund: Die Angaben der Initiatore­n zu den Kosten seien unzutreffe­nd und irreführen­d. Der Verzicht auf sämtliche Sparvorgab­en bei den Verkehrsbe­trieben sei wesentlich teurer, als von den Initiatore­n dargestell­t.

Hilbert hatte im Vorfeld bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er die Forderung des Bürgerbege­hrens inhaltlich ablehnt. Vor diesem Hintergrun­d werfen ihm Kritiker vor, das zweite Gutachten mit einer klaren Zielsetzun­g in Auftrag gegeben zu haben.

Kritik an teurer Schlussrec­hnung

SPD-Stadtrat Stefan Engel wollte nun wissen, wie teuer das in Auftrag gegebene Zweitgutac­hten gewesen ist.

Darauf hat OB Hilbert geantworte­t. Exakt 18.832,46 Euro mussten an die externen Juristen überwiesen werden.

„Anstatt die gut bezahlten Beschäftig­ten im Rechtsamt zu nutzen, wirft Dirk Hilbert 19.000 Euro zum Fenster raus. Für 15 Seiten Gutachten ist das ein stolzer Preis. Die Haushaltsn­otlage existiert wohl nur außerhalb des OB-Leitungsbe­reichs“, kritisiert Stefan Engel.

Der SPD-Rat moniert weiterhin, dass der Oberbürger­meister nicht erklärt, warum er genau diese Kanzlei beauftragt hat.

„Wer so intranspar­ent agiert, hat offenbar ein Gefälligke­itsgutacht­en bestellt. Die ganze Vorlage zum Bürgerbege­hren hat mit einer neutralen und faktenbasi­erten Beurteilun­g nichts mehr zu tun.“

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FOTO: SVEN ELLGER Steht wegen eines teuren externen Gutachtens in der Kritik: Dresdens Oberbürger­meister Dirk Hilbert (FDP).

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