So geht es mit Windenergieflächen weiter
Heidemarie Russig vom Regionalen Planungsverband erklärt, in welchen Regionen zwischen Meißen und Sebnitz es besonders viele Bestrebungen zum Bau von Anlagen gibt.
Von Maik Brückner
In mehreren ländlichen Regionen der Landkreise Sächsische Schweiz-osterzgebirge und Meißen sorgt der mögliche Bau von Windkraftanlagen für Diskussionen und Proteste. Ein Grund dafür ist, dass es in der Region keine ausgewiesenen Windenergiegebiete gibt. Sächsische.de hat bei Heidemarie Russig vom zuständigen Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/osterzgebirge nachgefragt.
Frau Russig, sobald Windkraftprojekte bekannt werden, gibt es Proteste. Gibt es einen Ort, wo das nicht der Fall ist?
Eher weniger. Dort, wo Standorte seit Jahrzehnten bestehen, gibt es aus meiner Erfahrung heraus jedoch weniger Schwierigkeiten, wenn es zum Repowering, also dem Ersetzen alter durch neue, in der Regel größere Anlagen, kommt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anlagen weit genug von den Wohnsiedlungen entfernt aufgestellt werden. Im Großen und Ganzen wird das Thema aber kritisch betrachtet.
Können Sie das verstehen?
Ja. Seit 2022 gibt es eine völlig neue Gesetzeslage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Vordergrund gerückt hat und die seitdem auch immer wieder weitere Veränderungen erfahren hat. Für Sachsen und insbesondere in unserer Planungsregion bedeutet das neue Flächenziel zur Bereitstellung von 1,3 Prozent beziehungsweise zwei Prozent Fläche für die Windenergie ja quasi eine Entwicklung von fast null auf hundert, was die Perspektive bei der Nutzung von Windenergie betrifft. Bislang waren im Regionalplan 2020 nur 0,18 Prozent der Regionsfläche dieser Nutzung gewidmet und auch im Bestand gab und gibt es vergleichsweise mit anderen Bundesländern relativ wenige Anlagen.
Ist die Stimmung in anderen Planungsregionen Sachsens anders?
Sie ist ähnlich. Manche sind schneller. Die Kollegen in Leipzig haben einen ersten Planentwurf mit den künftigen Windenergiegebieten zur Erfüllung des Flächenziels von zwei Prozent bereits im März dieses Jahres vorgelegt und sind im Mai damit in das öffentliche Beteiligungsverfahren gegangen. Auch dort gibt es viel Aufregung. So wird man demnächst im dortigen Regionalen Planungsverband Leipzig-westsachsen eine Entscheidung dazu fällen, ob entsprechend der neuen Gesetzeslage im Freistaat Sachsen ein neuer Planentwurf zunächst für die Erfüllung des Zwischenziels von 1,3 Prozent erstellt und auf dieser veränderten Grundlage das Beteiligungsverfahren wiederholt werden soll.
Wie wird sich das Ganze weiterentwickeln?
Das Thema Windenergie wird auch in den kommenden Jahren in der öffentlichen Diskussion präsent bleiben. Helfen kann hier Planungssicherheit für eine klare Perspektive.
Was heißt das?
Für uns ist es wichtig, die Steuerungshoheit
Dr. Heidemarie Russig ist Leiterin der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/osterzgebirge, der für die Landkreise Sächsische Schweiz-osterzgebirge und Meißen sowie die Landeshauptstadt Dresden zuständig ist.
in der Region wiederzuerlangen. Diese hatten wir durch das Normenkontrollurteil zur Windenergieplanung des Regionalplans 2020 im Jahr 2023 verloren. In der Region herrscht seither große Unsicherheit, wo Windenergieanlagen entstehen können, weil es sich bei der Windenergie um eine privilegierte Nutzung handelt, die quasi überall zulässig ist, solange keine rechtlichen Vorschriften anderer öffentlicher Belange entgegenstehen und die Abstände zur Wohnbebauung nach der Sächsischen Bauordnung eingehalten werden. Letztere verlieren allerdings ihre rechtliche Wirkung, wenn bis Ende 2027 keine wirksame Flächenplanung auf der Regionalplanungsebene vorliegt.
Als Planer müssen sind wir an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Wir werden diese nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen und dabei mit unseren politischen Entscheidungsgremien die bestmögliche Lösung für die Planungsregion anstreben. Damit dies auch gelingt, wollen wir baldmöglichst einen Planentwurf vorlegen und setzen dann auf das noch durchzuführende öffentliche Beteiligungsverfahren mit konstruktiv-kritischen Stellungnahmen.
Den Grundstückseigentümern werden hohe Pachtsummen angeboten. Können Sie sich das erklären?
Aus meiner Sicht ist das mit ein Ergebnis der Förderung. Von Projektierern habe ich allerdings auch
schon gehört, dass der starke Wettbewerb diesbezüglich vor allem kleineren Firmen zu schaffen macht. Für diese wächst damit die Gefahr, vom Markt verdrängt zu werden.
An uns haben sich Kritiker gewandt. Sie bemängeln, dass es sehr schwer ist, Informationen zu Flächen zu erhalten, die für Investoren von Windanlagen interessant sind. Was sagen Sie denen?
Die Projektierer gehen ähnlich vor wie wir. Sie kennen, wie jeder, der sich im Zuge der Aufstellungsbeteiligung mit unserem Eckpunktepapier befasst hat, unsere Ausschlusskriterien und sie kennen die Vorgaben der sächsischen Bauordnung. Sie haben ihre Software und ihre Erfahrungen aus gegebenenfalls früheren Verfahren. Und sie kennen die Gesetzlichkeiten und wissen, worauf es beim Arten- und Naturschutz ankommt. So kommen sie auf mögliche Flächen.
Das schafft der normale Bürger nicht. Er müsste sich diese Daten mühsam zusammensuchen. Wäre es da nicht besser gewesen, wenn Sie eher mit Informationen herausgekommen wären?
Wir hätten die sogenannten Suchräume veröffentlichen können. Diese umfassen alle Flächen, die nach Abzug der absolut unüberwindbaren rechtlichen und planerisch gesetzten Ausschlussgebiete wie Schutzgebiete und Abstände zu Wohngebäuden und Siedlungen übrigbleiben. Bei uns machen diese Suchräume rund 4,5 Prozent der Fläche aus.
Allerdings sind diese Suchräume noch einem umfangreichen Abwägungsprozess nach weiteren Kriterien zu unterziehen. Dazu gehören Belange der Infrastruktur, Belange aus Fach- und Landesplanung und, ganz wichtig an der Stelle zu nennen, auch die Auswirkungen auf die Umwelt.
Andere Regionen, zum Beispiel der Planungsverband Region Chemnitz oder in der Planungsregion Mecklenburger Seenplatte, wurden solche Suchräume veröffentlicht. Das führt jedoch eher zu mehr Unruhe, wenn, wie in unserem Falle, der überwiegende Teil der Flächen letztlich gar nicht zur Ausweisung kommt.
Aktuell wurde die Verbandsgeschäftsstelle vom Planungsausschuss beauftragt, weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Konzentration von Windenergiegebieten in einzelnen Teilräumen und Gemeinden zu prüfen. Ziel ist es, die Belastung vor Ort weiter zu verringern.
Die Ergebnisse dieser Prüfung werden erneut im Dezember Gegenstand im Planungsausschuss sein. Eine Sitzung der Verbandsversammlung, die sich mit dem Planentwurf beschäftigen wird, findet zu einem nachfolgenden Termin im neuen Jahr statt.
Welche Dimensionen haben die neuen Vorranggebiete im Vergleich zu denen aus dem für ungültig erklärten Plan?
Wie bereits erwähnt, gibt es neue Rahmenbedingungen. Damals gab es Energieertragsziele, jetzt Flächenziele: 1,3 Prozent der Regionsfläche bis 2027 und zwei Prozent bis 2032. Waren es bisher rund 600 Hektar, sind es jetzt rund 4470 Hektar beziehungsweise rund 6870 Hektar für die benannten Zeithorizonte. Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir auch Flächen in die Planung einbeziehen, die vor allem aus Umweltsicht stärker konfliktbeladen sind und auch der Aspekt der Verteilung der Flächen über die Planungsregion soll bestmöglich Berücksichtigung finden. In Teilräumen mit hoher Siedlungsdichte haben wir keine oder nur wenige und sehr kleine Flächen gefunden. Deshalb müssen wir auch in Wälder und in Landschaftsschutzgebiete gehen. Eine gewisse Ungleichverteilung lässt sich dennoch leider nicht vermeiden.
Wird der Bund seine Vorgaben lockern?
Laut Koalitionsvertrag des Bundes steht das 1,3-Prozent-ziel nicht zur Disposition, das Zwei-prozent-ziel soll jedoch evaluiert werden. Wir müssen abwarten, mit welchem Ergebnis. Die Ostländer sind in dieser Sache sehr aktiv, um wieder ein Ertragsziel zu erreichen.
Gegenwärtig versuchen Projektierer, sich viele Flächen zu sichern. Welche Chancen haben sie, ihre Pläne zu verwirklichen, wenn Sie diese Flächen nicht als Vorranggebiet einstufen?
Sobald der Entwurf veröffentlicht ist, wird auf derartigen Flächen zunächst kein Vorbescheid mehr erteilt werden. Dies ergibt sich aus einer Neuregelung des Bundes-immissionsschutzgesetzes. Zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt, nach Auswertung der Stellungnahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf, eröffnet sich auch die Möglichkeit der befristeten Untersagung nach dem Raumordnungsgesetz für das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren. Wenn der Plan dann das gesamte Verfahren durchlaufen hat und wirksam ist, sind außerhalb unserer ausgewiesenen Flächen Projekte dann nicht mehr privilegiert und damit in aller Regel nicht mehr genehmigungsfähig; es sei denn, die betroffene Gemeinde erstellt dafür einen Bebauungsplan.
In welchen Regionen gibt es besonders viele Bestrebungen zum Bau von Anlagen?
In der Regel erfahren wir als Regionaler Planungsverband erst von Vorhaben, wenn ein Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Bemühungen der Projektierer im Vorfeld, zum Beispiel zur Flächensicherung, laufen ohne unsere Kenntnis ab.
Im Landkreis Meißen sind es der nördliche beziehungsweise nordöstliche Bereich, im Kreis Sächsische Schweiz-osterzgebirge ist es der Raum Dippoldiswalde/klingenberg oder auch Neustadt in Sachsen, wo Verfahren laufen. Das sind Räume, in denen es keine oder nur wenige strenge Schutzgebiete gibt und in denen die Siedlungen weit genug voneinander entfernt liegen, sodass die Abstände zur Wohnbebauung der Anlagen nach Sächsischer Bauordnung eingehalten werden können.
Wie geht es beim Repowering bestehender Anlagen weiter?
Repowering ist unabhängig von der Festlegung der Gebiete bis 2030 möglich.
Letzte Frage: Ist die Energiewende auf einem guten Weg?
In der Vergangenheit wurde versäumt, sie als Gesamtsystem zu denken, zu kommunizieren und umzusetzen. Es fehlen uns Speicher und Netze im Gleichklang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien.