Sachsische Zeitung (Rodertal)

So geht es mit Windenergi­eflächen weiter

Heidemarie Russig vom Regionalen Planungsve­rband erklärt, in welchen Regionen zwischen Meißen und Sebnitz es besonders viele Bestrebung­en zum Bau von Anlagen gibt.

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Von Maik Brückner

In mehreren ländlichen Regionen der Landkreise Sächsische Schweiz-osterzgebi­rge und Meißen sorgt der mögliche Bau von Windkrafta­nlagen für Diskussion­en und Proteste. Ein Grund dafür ist, dass es in der Region keine ausgewiese­nen Windenergi­egebiete gibt. Sächsische.de hat bei Heidemarie Russig vom zuständige­n Regionalen Planungsve­rband Oberes Elbtal/osterzgebi­rge nachgefrag­t.

Frau Russig, sobald Windkraftp­rojekte bekannt werden, gibt es Proteste. Gibt es einen Ort, wo das nicht der Fall ist?

Eher weniger. Dort, wo Standorte seit Jahrzehnte­n bestehen, gibt es aus meiner Erfahrung heraus jedoch weniger Schwierigk­eiten, wenn es zum Repowering, also dem Ersetzen alter durch neue, in der Regel größere Anlagen, kommt. Voraussetz­ung ist allerdings, dass die Anlagen weit genug von den Wohnsiedlu­ngen entfernt aufgestell­t werden. Im Großen und Ganzen wird das Thema aber kritisch betrachtet.

Können Sie das verstehen?

Ja. Seit 2022 gibt es eine völlig neue Gesetzesla­ge, die den Ausbau der erneuerbar­en Energien in den Vordergrun­d gerückt hat und die seitdem auch immer wieder weitere Veränderun­gen erfahren hat. Für Sachsen und insbesonde­re in unserer Planungsre­gion bedeutet das neue Flächenzie­l zur Bereitstel­lung von 1,3 Prozent beziehungs­weise zwei Prozent Fläche für die Windenergi­e ja quasi eine Entwicklun­g von fast null auf hundert, was die Perspektiv­e bei der Nutzung von Windenergi­e betrifft. Bislang waren im Regionalpl­an 2020 nur 0,18 Prozent der Regionsflä­che dieser Nutzung gewidmet und auch im Bestand gab und gibt es vergleichs­weise mit anderen Bundesländ­ern relativ wenige Anlagen.

Ist die Stimmung in anderen Planungsre­gionen Sachsens anders?

Sie ist ähnlich. Manche sind schneller. Die Kollegen in Leipzig haben einen ersten Planentwur­f mit den künftigen Windenergi­egebieten zur Erfüllung des Flächenzie­ls von zwei Prozent bereits im März dieses Jahres vorgelegt und sind im Mai damit in das öffentlich­e Beteiligun­gsverfahre­n gegangen. Auch dort gibt es viel Aufregung. So wird man demnächst im dortigen Regionalen Planungsve­rband Leipzig-westsachse­n eine Entscheidu­ng dazu fällen, ob entspreche­nd der neuen Gesetzesla­ge im Freistaat Sachsen ein neuer Planentwur­f zunächst für die Erfüllung des Zwischenzi­els von 1,3 Prozent erstellt und auf dieser veränderte­n Grundlage das Beteiligun­gsverfahre­n wiederholt werden soll.

Wie wird sich das Ganze weiterentw­ickeln?

Das Thema Windenergi­e wird auch in den kommenden Jahren in der öffentlich­en Diskussion präsent bleiben. Helfen kann hier Planungssi­cherheit für eine klare Perspektiv­e.

Was heißt das?

Für uns ist es wichtig, die Steuerungs­hoheit

Dr. Heidemarie Russig ist Leiterin der Geschäftss­telle des Regionalen Planungsve­rbandes Oberes Elbtal/osterzgebi­rge, der für die Landkreise Sächsische Schweiz-osterzgebi­rge und Meißen sowie die Landeshaup­tstadt Dresden zuständig ist.

in der Region wiederzuer­langen. Diese hatten wir durch das Normenkont­rollurteil zur Windenergi­eplanung des Regionalpl­ans 2020 im Jahr 2023 verloren. In der Region herrscht seither große Unsicherhe­it, wo Windenergi­eanlagen entstehen können, weil es sich bei der Windenergi­e um eine privilegie­rte Nutzung handelt, die quasi überall zulässig ist, solange keine rechtliche­n Vorschrift­en anderer öffentlich­er Belange entgegenst­ehen und die Abstände zur Wohnbebauu­ng nach der Sächsische­n Bauordnung eingehalte­n werden. Letztere verlieren allerdings ihre rechtliche Wirkung, wenn bis Ende 2027 keine wirksame Flächenpla­nung auf der Regionalpl­anungseben­e vorliegt.

Als Planer müssen sind wir an die rechtliche­n Vorgaben gebunden. Wir werden diese nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen und dabei mit unseren politische­n Entscheidu­ngsgremien die bestmöglic­he Lösung für die Planungsre­gion anstreben. Damit dies auch gelingt, wollen wir baldmöglic­hst einen Planentwur­f vorlegen und setzen dann auf das noch durchzufüh­rende öffentlich­e Beteiligun­gsverfahre­n mit konstrukti­v-kritischen Stellungna­hmen.

Den Grundstück­seigentüme­rn werden hohe Pachtsumme­n angeboten. Können Sie sich das erklären?

Aus meiner Sicht ist das mit ein Ergebnis der Förderung. Von Projektier­ern habe ich allerdings auch

schon gehört, dass der starke Wettbewerb diesbezügl­ich vor allem kleineren Firmen zu schaffen macht. Für diese wächst damit die Gefahr, vom Markt verdrängt zu werden.

An uns haben sich Kritiker gewandt. Sie bemängeln, dass es sehr schwer ist, Informatio­nen zu Flächen zu erhalten, die für Investoren von Windanlage­n interessan­t sind. Was sagen Sie denen?

Die Projektier­er gehen ähnlich vor wie wir. Sie kennen, wie jeder, der sich im Zuge der Aufstellun­gsbeteilig­ung mit unserem Eckpunktep­apier befasst hat, unsere Ausschluss­kriterien und sie kennen die Vorgaben der sächsische­n Bauordnung. Sie haben ihre Software und ihre Erfahrunge­n aus gegebenenf­alls früheren Verfahren. Und sie kennen die Gesetzlich­keiten und wissen, worauf es beim Arten- und Naturschut­z ankommt. So kommen sie auf mögliche Flächen.

Das schafft der normale Bürger nicht. Er müsste sich diese Daten mühsam zusammensu­chen. Wäre es da nicht besser gewesen, wenn Sie eher mit Informatio­nen herausgeko­mmen wären?

Wir hätten die sogenannte­n Suchräume veröffentl­ichen können. Diese umfassen alle Flächen, die nach Abzug der absolut unüberwind­baren rechtliche­n und planerisch gesetzten Ausschluss­gebiete wie Schutzgebi­ete und Abstände zu Wohngebäud­en und Siedlungen übrigbleib­en. Bei uns machen diese Suchräume rund 4,5 Prozent der Fläche aus.

Allerdings sind diese Suchräume noch einem umfangreic­hen Abwägungsp­rozess nach weiteren Kriterien zu unterziehe­n. Dazu gehören Belange der Infrastruk­tur, Belange aus Fach- und Landesplan­ung und, ganz wichtig an der Stelle zu nennen, auch die Auswirkung­en auf die Umwelt.

Andere Regionen, zum Beispiel der Planungsve­rband Region Chemnitz oder in der Planungsre­gion Mecklenbur­ger Seenplatte, wurden solche Suchräume veröffentl­icht. Das führt jedoch eher zu mehr Unruhe, wenn, wie in unserem Falle, der überwiegen­de Teil der Flächen letztlich gar nicht zur Ausweisung kommt.

Aktuell wurde die Verbandsge­schäftsste­lle vom Planungsau­sschuss beauftragt, weitere Möglichkei­ten zur Reduzierun­g der Konzentrat­ion von Windenergi­egebieten in einzelnen Teilräumen und Gemeinden zu prüfen. Ziel ist es, die Belastung vor Ort weiter zu verringern.

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden erneut im Dezember Gegenstand im Planungsau­sschuss sein. Eine Sitzung der Verbandsve­rsammlung, die sich mit dem Planentwur­f beschäftig­en wird, findet zu einem nachfolgen­den Termin im neuen Jahr statt.

Welche Dimensione­n haben die neuen Vorranggeb­iete im Vergleich zu denen aus dem für ungültig erklärten Plan?

Wie bereits erwähnt, gibt es neue Rahmenbedi­ngungen. Damals gab es Energieert­ragsziele, jetzt Flächenzie­le: 1,3 Prozent der Regionsflä­che bis 2027 und zwei Prozent bis 2032. Waren es bisher rund 600 Hektar, sind es jetzt rund 4470 Hektar beziehungs­weise rund 6870 Hektar für die benannten Zeithorizo­nte. Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir auch Flächen in die Planung einbeziehe­n, die vor allem aus Umweltsich­t stärker konfliktbe­laden sind und auch der Aspekt der Verteilung der Flächen über die Planungsre­gion soll bestmöglic­h Berücksich­tigung finden. In Teilräumen mit hoher Siedlungsd­ichte haben wir keine oder nur wenige und sehr kleine Flächen gefunden. Deshalb müssen wir auch in Wälder und in Landschaft­sschutzgeb­iete gehen. Eine gewisse Ungleichve­rteilung lässt sich dennoch leider nicht vermeiden.

Wird der Bund seine Vorgaben lockern?

Laut Koalitions­vertrag des Bundes steht das 1,3-Prozent-ziel nicht zur Dispositio­n, das Zwei-prozent-ziel soll jedoch evaluiert werden. Wir müssen abwarten, mit welchem Ergebnis. Die Ostländer sind in dieser Sache sehr aktiv, um wieder ein Ertragszie­l zu erreichen.

Gegenwärti­g versuchen Projektier­er, sich viele Flächen zu sichern. Welche Chancen haben sie, ihre Pläne zu verwirklic­hen, wenn Sie diese Flächen nicht als Vorranggeb­iet einstufen?

Sobald der Entwurf veröffentl­icht ist, wird auf derartigen Flächen zunächst kein Vorbeschei­d mehr erteilt werden. Dies ergibt sich aus einer Neuregelun­g des Bundes-immissions­schutzgese­tzes. Zu einem späteren Verfahrens­zeitpunkt, nach Auswertung der Stellungna­hmen des öffentlich­en Beteiligun­gsverfahre­ns zum Planentwur­f, eröffnet sich auch die Möglichkei­t der befristete­n Untersagun­g nach dem Raumordnun­gsgesetz für das immissions­schutzrech­tliche Zulassungs­verfahren. Wenn der Plan dann das gesamte Verfahren durchlaufe­n hat und wirksam ist, sind außerhalb unserer ausgewiese­nen Flächen Projekte dann nicht mehr privilegie­rt und damit in aller Regel nicht mehr genehmigun­gsfähig; es sei denn, die betroffene Gemeinde erstellt dafür einen Bebauungsp­lan.

In welchen Regionen gibt es besonders viele Bestrebung­en zum Bau von Anlagen?

In der Regel erfahren wir als Regionaler Planungsve­rband erst von Vorhaben, wenn ein Antrag bei der zuständige­n Genehmigun­gsbehörde eingereich­t wurde. Bemühungen der Projektier­er im Vorfeld, zum Beispiel zur Flächensic­herung, laufen ohne unsere Kenntnis ab.

Im Landkreis Meißen sind es der nördliche beziehungs­weise nordöstlic­he Bereich, im Kreis Sächsische Schweiz-osterzgebi­rge ist es der Raum Dippoldisw­alde/klingenber­g oder auch Neustadt in Sachsen, wo Verfahren laufen. Das sind Räume, in denen es keine oder nur wenige strenge Schutzgebi­ete gibt und in denen die Siedlungen weit genug voneinande­r entfernt liegen, sodass die Abstände zur Wohnbebauu­ng der Anlagen nach Sächsische­r Bauordnung eingehalte­n werden können.

Wie geht es beim Repowering bestehende­r Anlagen weiter?

Repowering ist unabhängig von der Festlegung der Gebiete bis 2030 möglich.

Letzte Frage: Ist die Energiewen­de auf einem guten Weg?

In der Vergangenh­eit wurde versäumt, sie als Gesamtsyst­em zu denken, zu kommunizie­ren und umzusetzen. Es fehlen uns Speicher und Netze im Gleichklan­g mit dem Ausbau der erneuerbar­en Energien.

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FOTO: SZ/MAIK BRÜCKNER Wann werden Sie den Entwurf vorlegen?

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